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   OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06   

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https://dejure.org/2007,16114
OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06 (https://dejure.org/2007,16114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 7 U 134/06 (https://dejure.org/2007,16114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 7 U 134/06 (https://dejure.org/2007,16114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse an der Feststellung eines Schadensersatzanspruchs; Pflicht der auf Feststellung antragenden Partei zum Übergang auf eine Leistungsklage in zweiter Instanz bei nachträglicher Möglichkeit; Vorläufige Vollstreckbarkeit aufhebender und ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 826; ; BGB § 858 Abs. 1; ; BGB § 862 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 § 858 Abs. 1 § 862 Abs. 1
    Rücknahme eines Agrarförderungsantrags wegen Besitzstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
    Die auf Feststellung antragende Partei ist aber jedenfalls in zweiter Instanz nicht gezwungen, zur Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (BGH NJW 1978, 210, BAG NZA 1997, 1168).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
    Die Rechtsprechung versagt bei Äußerungen eines Beteiligten zur konkreten Vorbereitung oder während eines gerichtlichen Verfahrens den hiervon beeinträchtigten anderen Beteiligten im Grundsatz bis zur Beendigung des Verfahrens gegen die Äußerungen gerichtete Unterlassungs-, Widerrufs- oder Schadensersatzklagen, weil ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür nicht bestehe (BGH NJW 1987, 3138, BGH NJW 2005, 279).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
    Die auf Feststellung antragende Partei ist aber jedenfalls in zweiter Instanz nicht gezwungen, zur Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (BGH NJW 1978, 210, BAG NZA 1997, 1168).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
    Das rechtliche Interesse an der Feststellung eines Schadensersatzanspruches ist jedenfalls zu bejahen, wenn eine Leistungsklage erst nach Erhebung der Feststellungsklage möglich ist (BGH NJW-RR 2004, 81).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
    Die Rechtsprechung versagt bei Äußerungen eines Beteiligten zur konkreten Vorbereitung oder während eines gerichtlichen Verfahrens den hiervon beeinträchtigten anderen Beteiligten im Grundsatz bis zur Beendigung des Verfahrens gegen die Äußerungen gerichtete Unterlassungs-, Widerrufs- oder Schadensersatzklagen, weil ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür nicht bestehe (BGH NJW 1987, 3138, BGH NJW 2005, 279).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Im Übrigen gilt eine Videoüberwachung auch als psychische Einwirkung im Sinne einer Besitzstörung ( OLG Brandenburg , Urteil vom 25.04.2007, Az.: 7 U 134/06; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11 ).
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