Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 22.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09   

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https://dejure.org/2010,4296
OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09 (https://dejure.org/2010,4296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.11.2010 - 7 U 1358/09 (https://dejure.org/2010,4296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. November 2010 - 7 U 1358/09 (https://dejure.org/2010,4296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 278 BGB
    Hat ein Versicherer die Führung der Vertragsverhandlungen mit einem Kunden ausschließlich einem selbstständigen Vermittler bzw. Vermittlungsunternehmen überlassen, so können ihm dessen Erklärungen gem. § 278 BGB zugerechnet werden.

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer Kapital-Lebensversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 280; BGB § 311 Abs. 2
    Bei alleiniger Führung der Vertragsverhandlungen ist der Versicherungsmakler als Erfüllungsgehilfe des Versicherers anzusehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278; BGB § 280
    Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer Kapital-Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Darlehensfinanziertes Rentenmodell: Falsche Zahlungsströme

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Fremdfinanzierte Rentenversicherung: Aufklärungspflicht verletzt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kreditfinanzierte Lebensversicherungen - britische Lebensversicherungsgesellschaft (Clerical Medical) zu Schadensersatz verklagt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditfinanzierte Renten- und Lebensversicherungen mit hohem Risiko - Britische Versicherung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Clerical Medical zum Schadensersatz bei fremdfinanziertem Anlagemodell verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, wann auch ein Versicherungsmakler Erfüllungsgehilfe des Versicherers sein kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 910
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ist dabei gerichtet auf den Vertrauensschaden, d.h. sie kann von der Beklagten verlangen, so gestellt zu werden, als ob der streitgegenständliche Vertrag mit der Beklagten bzw. der Darlehensvertrag zu dessen Finanzierung durch sie nicht abgeschlossen worden wären (vgl. nur BGH, VersR 1998, 1093).

    a) Die Beklagte bzw. der Vermittler G... waren zur richtigen und vollständigen Information über alle Umstände verpflichtet, die für den Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. die Anlageentscheidung der Klägerin (erkennbar) von besonderer Bedeutung waren (vgl. nur BGH, VersR 1998, 1093; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 62; Prölss/Martin, VVG a.F., 27. Aufl., Vorb. II Rz. 10 f., 13a).

    Übernimmt er vielmehr mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er auch in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist daher zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. nur BGH, a.a.O.; BGH, VersR 1996, 324; BGH, VersR 2001, 188; BGH, VersR 1998, 1093; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 24.06.2009 und 02.09.2009, Az: 3 U 81/09).

    Unabhängig davon würde eine Zurechnung vorliegend selbst dann nicht scheitern, soweit das wegen der unzutreffenden Auskunft mit der Kapitalanlage verbundene Risiko nicht unmittelbar die von der Beklagten angebotene Lebensversicherung als solche beträfe, sondern sich insbesondere aus deren Finanzierung mittels eines Bankkredits ergab (vgl. nur BGH, VersR 1998, 1093; OLG Bamberg, a.a.O.).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Denn der Sinn der erbetenen Auskunft besteht gerade darin, eventuelle Zweifel des Fragenden zu zerstreuen und Gewissheit zu vermitteln (vgl. nur BGH, NJW 2010, 3292; BGH, VersR 2004, 740; BGH, NJW-RR 1998, 16).

    Insbesondere kann der Klägerin daher im Sinne eines Mitverschuldens nicht zur Last gelegt werden, dass sie den mündlichen Angaben des Vermittlers G... vertraut hat und sich hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben nicht noch anhand des Studiums der schriftlichen Unterlagen, die ihr übergeben worden sind, vergewissert hat (vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010, Az: 4 U 40/09, zit. nach juris; OLG Köln, Urteil vom 25.08.2009, Az: 24 U 154/08 - rechtskräftig durch Urteil des BGH vom 08.07.2010, Az: III ZR 249/09, NJW 2010, 3292).

    Ihn trifft generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az: III ZR 249/09, zit. nach juris).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur VersR 1997, 877) steht die selbstständige Stellung des Maklers einer Einordnung als Erfüllungsgehilfe nicht grundsätzlich entgegen.

    Auch deren Verhalten bei den Vertragsverhandlungen muss sich die Beklagte daher gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. dazu auch BGH, VersR 1997, 877; OLG Bamberg, a.a.O.; LG Freiburg, Urteil vom 12.06.2009, Az: 5 O 354/07; LG Konstanz, Urteil vom 10.06.2009, Az: 4 O 89/08H).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Übernimmt er vielmehr mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er auch in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist daher zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. nur BGH, a.a.O.; BGH, VersR 1996, 324; BGH, VersR 2001, 188; BGH, VersR 1998, 1093; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 24.06.2009 und 02.09.2009, Az: 3 U 81/09).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Denn der Sinn der erbetenen Auskunft besteht gerade darin, eventuelle Zweifel des Fragenden zu zerstreuen und Gewissheit zu vermitteln (vgl. nur BGH, NJW 2010, 3292; BGH, VersR 2004, 740; BGH, NJW-RR 1998, 16).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Denn der Sinn der erbetenen Auskunft besteht gerade darin, eventuelle Zweifel des Fragenden zu zerstreuen und Gewissheit zu vermitteln (vgl. nur BGH, NJW 2010, 3292; BGH, VersR 2004, 740; BGH, NJW-RR 1998, 16).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Diese Kenntnis der Beklagten von der Ermächtigung zur Prozessführung reichte mithin aus, um die Verjährung des Anspruchs vorliegend zu hemmen (vgl. nur BGH, NJW 1985, 1826).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09

    Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Insbesondere kann der Klägerin daher im Sinne eines Mitverschuldens nicht zur Last gelegt werden, dass sie den mündlichen Angaben des Vermittlers G... vertraut hat und sich hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben nicht noch anhand des Studiums der schriftlichen Unterlagen, die ihr übergeben worden sind, vergewissert hat (vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010, Az: 4 U 40/09, zit. nach juris; OLG Köln, Urteil vom 25.08.2009, Az: 24 U 154/08 - rechtskräftig durch Urteil des BGH vom 08.07.2010, Az: III ZR 249/09, NJW 2010, 3292).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Schadensersatzanspruch wirtschaftlich die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs einnimmt und sich insoweit als "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" darstellt (vgl. nur BGH, VersR 2010, 373).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09
    Übernimmt er vielmehr mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er auch in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist daher zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. nur BGH, a.a.O.; BGH, VersR 1996, 324; BGH, VersR 2001, 188; BGH, VersR 1998, 1093; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 24.06.2009 und 02.09.2009, Az: 3 U 81/09).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 137/03

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 31/96

    Haftung für die Weitergabe von nicht durch Weisungen des Auftraggebers gedeckten

  • OLG Bamberg, 02.09.2009 - 3 U 81/09
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 226/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

  • OLG Hamm, 19.10.2005 - 20 U 80/05

    Ermittlung des Inhalts eines Vertrages - Auslegung allgemeiner

  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

  • BGH, 29.03.1995 - IV ZR 207/94

    Sittenwidrigkeit einer Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum

  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung

    (c) Die vorstehenden Grundsätze finden auch auf die Beklagte als Anbieterin der streitgegenständlichen kapitalbildenden Lebensversicherung " Wealthmaster Noble " Anwendung (vgl. auch OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 52]; OLG Düsseldorf VersR 2005, 62-63 [juris Tz. 19] und Kieninger NVersZ 1999, 118 [119]).

    Denn dieser übernahm angesichts des von der Beklagten gewählten Vertriebswegs über Masterdistributoren, Vermittler und Untervermittler insoweit mit Wissen und Wollen der Beklagten Aufgaben, die typischerweise ihr als Anbieterin der streitgegenständlichen Lebensversicherung oblagen, und wurde somit in ihrem Pflichtenkreis tätig (vgl. BGH NJW 2001, 358-359 [juris Tz. 19]; NJW-RR 1997, 116-117 [juris Tz. 8]; OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 57] und auch - obiter dictum - OLG Celle, Urteil vom 31.03.2011 - Aktenzeichen: 8 U 154/10 [juris Tz. 110]).

    Auch deren Verhalten bei den Vertragsverhandlungen muss sich die Beklagte daher zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 2001, 358-359 [juris Tz. 20 f.]; 1998, 2898-2900 [juris Tz. 15]; NJW-RR 1997, 116-117 [juris Tz. 9]; OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 59] und Urteil vom 21.04.2011 - Aktenzeichen: 7 U 546/10 [Seite 27 f.]).

    (b) Ob die Beklagte - wofür allerdings vieles spricht (vgl. OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 59]) - darüber hinaus auch für seitens des Vermittlers Ralf K gegenüber dem Kläger im Rahmen der Vertragsverhandlungen zum Anlagemodell des "Europlan" gemachte Angaben einzustehen hat (§ 278 S. 1 BGB), kann vorliegend dahin stehen.

    Dieser Anspruch tritt wirtschaftlich nicht an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs (vgl. BGH NJW-RR 2010, 606-607 [juris Tz. 12] und OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 67]).

  • OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 133/10

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Schadensersatzanspruch des

    Die vom Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 19.11.2010 (OLG Dresden - 7 U 1358/09; zit. nach juris) vorgenommene Zurechnung gem. § 278 BGB der Vermittler und Untervermittler als Erfüllungsgehilfen sei unzutreffend.

    Wegen der Zurechnung gem. § 278 BGB wird auf das zutreffende Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 08.12.2010 (LG Stuttgart - 8 O 518/09; juris) und auf das Urteil des OLG Dresden vom 19.11.2010 (OLG Dresden - 7 U 1358/09; juris) verwiesen.

    Verschiedene Landgerichte, welche die Beklagte im Rechtsstreit zahlreich angeführt hat, und zudem alle Obergerichte (etwa OLG Dresden - 7 U 1358/09; juris), soweit bekannt geworden, sind bei einer großen Zahl von Klagen gegen die Beklagte weder von einem Erfüllungsanspruch zugunsten der Versicherungsnehmer aus dem jeweils erteilten "Versicherungsschein" noch im Rahmen der AGB-Kontrolle von unwirksamen AVB ausgegangen (Divergenzgrundsatz).

  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 7 U 146/10

    Kreditfinanzierte Lebensversicherung im Rahmen des Anlagemodells "EuroPlan":

    Die vom Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 19.11.2010 (OLG Dresden - 7 U 1358/09; zit. nach juris) vorgenommene Zurechnung gem. § 278 BGB der Vermittler und Untervermittler als Erfüllungsgehilfen sei unzutreffend.

    Verschiedene Landgerichte, welche die Beklagte im Rechtsstreit zahlreich angeführt hat, und zudem alle Obergerichte (etwa OLG Dresden - 7 U 1358/09; juris), soweit bekannt geworden, sind bei einer großen Zahl von Klagen gegen die Beklagte weder von einem Erfüllungsanspruch zugunsten der Versicherungsnehmer aus dem jeweils erteilten "Versicherungsschein" noch im Rahmen der AGB-Kontrolle von unwirksamen AVB ausgegangen (Divergenzgrundsatz).

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell

    Dann ist er zugleich als Hilfsperson zu betrachten (BGH, WM 1996, 315, 316; BGH, VersR 2001, 188, zitiert nach juris, Rdnr. 19; OLG Dresden, VersR 2011, 910, zitiert nach juris, Rdnr. 57).

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn im Rahmen der Vertragsanbahnung mit den Kunden als Privatpersonen, wie den Klägern, eingehende Gespräche vorausgehen, bei denen der Vermittler nicht nur die Vorstellungen bzw. Wünsche des Kunden ermittelt, sondern der Vermittler dem Kunden auch das Angebot zum Abschluss des jeweiligen Versicherungsvertrages nahebringen und Fragen zum Inhalt des Vertrages anstelle der Beklagten beantworten muss (vgl. OLG Dresden, VersR 2011, 910, zitiert nach juris, Rdnr. 59).

  • OLG Naumburg, 28.11.2012 - 5 U 157/12

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

    Vielmehr hat die Beklagte gem. § 278 BGB nicht nur für die Angaben des Beraters F. zu der von ihr beigesteuerten "W. l" Lebensversicherung, sondern auch für dessen Angaben zum E. insgesamt einzustehen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 19. November 2010, 7 U 1358/09, Rn. 59; OLG Karlsruhe, Urt. v. 02. August 2011, 12 U 173/10, Rn. 64; jeweils zitiert nach juris; LG Coburg, 23 O 836Ä/06, Anlage K 29, S. 27).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Zwar war die Beklagte zur richtigen und vollständigen Information über alle Umstände verpflichtet, die für den Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. die Anlageentscheidung des Zedenten (erkennbar) von besonderer Bedeutung waren (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2898, 2899; OLG Dresden, Urteil vom 19.11.2010, 7 U 1358/09, BeckRS 2011, 02249).
  • LG Stuttgart, 08.12.2010 - 8 O 518/09

    Kapitalanlagemodell in Kombination von endfälligem Darlehen: Finanzierter Einlage

    Ob dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des BGH aus den Umständen des Einzelfalls zu schließen (BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 318/95 -, NJW-RR 1997, 116; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 19. November 2010 - 7 U 1358/09 -, Anl. B 34; zu einem abweichenden Ergebnis gelangt das OLG Oldenburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 3 U 38/07 -, Anl. LW 23).
  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 571/10

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag; Schadensersatz im

    Nach Auffassung der Kammer kann man diesem Ergebnis auch nicht entgegenhalten (so aber OLG Dresden GWR 2011, 95), dass es sich um eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung handele.
  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 374/11

    Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers von Versicherungsprämien einer

    Nach Auffassung der Kammer kann man diesem Ergebnis auch nicht entgegenhalten (so aber OLG Dresden GWR 2011, 95), dass es sich um eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung handele.
  • LG Fulda, 25.01.2012 - 3 O 940/10
    Aus diesem Grund können auch die vom OLG Dresden in seinem Urteil vom 19.11.2010 (Az. 7 U 1358/09, VersR 2011, 910-913) herangezogenen Argumente hier keine Erfüllungsgehilfeneigenschaft der Vermittlerin A. begründen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 22.09.2010 - 7 U 1358/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,97998
OLG Dresden, 22.09.2010 - 7 U 1358/09 (https://dejure.org/2010,97998)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.09.2010 - 7 U 1358/09 (https://dejure.org/2010,97998)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. September 2010 - 7 U 1358/09 (https://dejure.org/2010,97998)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Clerical Medical zur Freistellung des Inhabers einer kreditfinanzierten Lebensversicherung von den Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Bank

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