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   OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 7 U 140/10   

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OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 7 U 140/10 (https://dejure.org/2011,38182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2011 - 7 U 140/10 (https://dejure.org/2011,38182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 7 U 140/10 (https://dejure.org/2011,38182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 278 BGB, § 311 Abs 2 Nr 3 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 273 BGB, § 255 BGB
    Zur Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 29 -, Zurechnung, deliktisches Handeln des HV, Auskunftsvertrag, Vermittlungsvertrag, culpa post pactum perfectum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 7 U 140/10
    Ein solcher Auskunftsvertrag setzt nur voraus, dass der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 1993, 956; ZIP 2000, 355).

    Inhalt des Vermittlungsvertrags ist die Pflicht zur Geschäftsabwicklung und zur produktbezogenen Information (Siol in Bankrechtshandbuch, Band 1, 3. Aufl., § 45 Rdn. 4, 9; BGH ZIP 2000, 355).

  • OLG München, 24.07.2006 - 32 Wx 77/06

    Erfüllungsgehilfin des Wohnungseigentumsverwalters bei Kontenführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 7 U 140/10
    Dagegen besteht der erforderliche Zusammenhang, wenn dem Gehilfen die Schädigung durch die übertragene Tätigkeit erheblich erleichtert worden ist (vgl. Palandt-Grüneberg, 70. Aufl., § 278 Rdn. 23 a.E. m.w.Nw., insbesondere OLG München MDR 2007, 81).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 7 U 140/10
    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn der Gehilfe wie ein deliktisch handelnder Dritter lediglich eine von den ihm übertragenen Aufgaben losgelöste, zufällig sich bietende Gelegenheit zur Vornahme der schädigenden Handlung ausnutzt (BGH NJW-RR 1989, 723).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2009 - 21 U 28/08

    Zur Haftung des Handelsvertreters bei Anlageberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 7 U 140/10
    Insbesondere weist die Beklagte - zuletzt durch Schriftsatz vom 13. Mai 2011 - auf Urteile anderer Senate des Oberlandesgerichts Frankfurt hin, die eine Haftung der Beklagten für Vermögensschäden, die ungetreue Untervermittler bei ihren Kunden verursacht hätten, verneinten, u.a. auch solcher Kunden, die von Z2 geschädigt worden seien (Urteile des 4. Zivilsenats vom 28.11.2007, Az. 4 U 101/07, und des 21. Zivilsenats vom 23.7.2009, Az. 21 U 28/08).
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   KG, 17.04.2012 - 7 U 140/10   

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https://dejure.org/2012,63270
KG, 17.04.2012 - 7 U 140/10 (https://dejure.org/2012,63270)
KG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 7 U 140/10 (https://dejure.org/2012,63270)
KG, Entscheidung vom 17. April 2012 - 7 U 140/10 (https://dejure.org/2012,63270)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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