Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 08.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01   

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https://dejure.org/2006,10328
OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,10328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,10328)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,10328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Beschleunigungsverletzungen der Halswirbelsäule (HWS) nach einem Auffahrunfall unterhalb einer bestimmten Geschwindigkeit; Vorliegen einer Harmlosigkeitsgrenze bei einem HWS-Syndrom; Beweismaßstab und Beweismittel für das Vorliegen eines HWS-Syndroms; ...

  • RA Kotz

    HWS-Verletzung bei Verkehrsunfall - Harmlosigkeitsgrenze

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    HWS-Syndrom und die Beweislast - So manche Versicherung gibt nicht auf…

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    HWS-Syndrom und die Beweislast - So manche Versicherung gibt nicht auf…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 171
  • NJW-RR 2007, 432 (Ls.)
  • NZV 2007, 203
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Allerdings rechtfertigt eine feststehende Schadensveranlagung des Klägers im Sinne einer (unfallunabhängigen) Prädisposition einen prozentualen Abschlag in Höhe von 50 von Hundert auf die von den Beklagten zu erbringenden Schadensersatzleistungen (vgl. BGH NJW 1998, S. 810 (813)).
  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Denn den Ausführungen des orthopädischen Sachverständigen D liegt die im Gutachten nicht explizit erwähnte Annahme einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Delta V) von bis zu 10 km/h zugrunde, auf deren Existenz ausdrücklich das angefochtene Urteil beruht; eine derartige Schematisierung ist aber spätestens seit der Entscheidung BGH NJW 2003, S. 1116 ff überholt.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 7 U 148/01
    Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
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   OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18693
OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,18693)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.06.2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,18693)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 7 U 148/01 (https://dejure.org/2006,18693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.; ; StVG § 7 a. F.; ; ZPO §§ 286 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten aber anspruchskürzender Berücksichtigung der Prädisposition in Höhe von 50 %; Keine Harmlosigkeitsgrenze beim HWS-Syndrom

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Denn den Ausführungen des orthopädischen Sachverständigen D liegt die im Gutachten nicht explizit erwähnte Annahme einer sogenannten "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Delta V) von bis zu 10 km/h zugrunde, auf deren Existenz ausdrücklich das angefochtene Urteil beruht; eine derartige Schematisierung ist aber spätestens seit der Entscheidung BGH NJW 2003, S. 1116 ff überholt.
  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Zwar mag - wie vom Sachverständigen E ausgeführt - nach den Vorgaben der Diagnosemanuale eine Anpassungsstörung maximal ein Jahr andauern; eine derartige zeitliche Beschränkung mag im medizinischen Sinne angezeigt sein, tatsächlich dauern die durch den Unfall ausgelösten, wenn auch durch eine entsprechende Prädisposition des Klägers begünstigten, Unfallfolgen an, sind - wie etwa die Verrentung - auch unfallbedingt eingetreten, so dass eine zeitliche Beschränkung anhand schematischer Vorgaben medizinischer Diagnosemanuale nicht in Betracht kommt, vielmehr ein prozentualer Abschlag im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch Senat, Urteil vom 02.06.2005, 7 U 124/01/ SchlAnz 2006, 163 f.) zu machen ist.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Allerdings rechtfertigt eine feststehende Schadensveranlagung des Klägers im Sinne einer (unfallunabhängigen) Prädisposition einen prozentualen Abschlag in Höhe von 50 von Hundert auf die von den Beklagten zu erbringenden Schadensersatzleistungen (vgl. BGH NJW 1998, S. 810 [813]).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 7 U 148/01
    Grundsätzlich haftet ein Schädiger zwar auch für seelisch bedingte Folgeschäden (BGH NJW 1996, S. 2425 ff; BGH NJW 2000, S. 862 ff), es sei denn, die Primärverletzung, die der Geschädigte bei dem Unfall erlitten hat, wäre eine schlichte Bagatelle.
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