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   OLG Stuttgart, 21.12.1990 - 7 U 148/90   

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https://dejure.org/1990,7018
OLG Stuttgart, 21.12.1990 - 7 U 148/90 (https://dejure.org/1990,7018)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.1990 - 7 U 148/90 (https://dejure.org/1990,7018)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - 7 U 148/90 (https://dejure.org/1990,7018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Feststellung der Ursache einer Unfallfolge

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 2 Nr. 1; ZPO § 286
    Beweislast für Schlaganfall durch Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 20.09.2002 - 10 U 333/02

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Besondere Bedingungen für die

    Dabei kann die umstrittene Frage, ob ein Verstoß gegen die Nachfrageobliegenheit wie beim Rücktritt auch bei der Anfechtung zur Folge hat, dass sich der Versicherer nicht auf die Umstände stützen darf, die er bei einer Nachfrage erfahren hätte (so OLG Hamm R+S 02, 50, 51; andere Ansicht BGH VersR 92, 306, 304; Kammergericht VersR 98, 1362) unentschieden bleiben.
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 575/06

    Keine Anwendung des Anscheinsbeweises für den Nachweis der Kausalität zwischen

    Da der Versicherungsnehmer für das Vorliegen eines unter den Versicherungsschutz fallenden Unfalles voll beweispflichtig ist, muss der Kläger nachweisen, dass der in Folge der Ruptur des Aneurysmas bzw. die hierdurch hervorgerufene subarachnoidalen Blutung eingetretene Gehirnschaden durch ein Unfallereignis herbeigeführt worden ist (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, VersR 1992, 306; OLG Koblenz, RuS 1999, 348; OLG Köln, RuS 1991, 356; OLG Schleswig, VersR 1991, 916; OLG Hamm, VersR 2002, 883; OLG Köln, ZfSch 1989, 174).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    29 Im Hinblick darauf, dass - insbesondere aufgrund der Vorerkrankungen der Ehefrau des Klägers - mehrere Ursachen für eine Hirnblutung in Betracht kommen, streitet zugunsten des Klägers auch kein Beweis des ersten Anscheins (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 21.12.1990 - 7 U 148/90, juris Rn. 35, 43; LG Aachen, Urt. v. 30.06.2006 - 9 O 134/06, RuS 2006, 429, juris Rn. 18).
  • OLG Celle, 20.11.2003 - 8 U 120/01

    Begriff des Unfalls in der Unfallversicherung

    Im Bereich der Unfallversicherung kommen dem Versicherten über die ausdrückliche Regelung des § 180a VVG hinaus keine Beweiserleichterungen zugute (vgl. BGH v. 18.2.1987 - IVa ZR 196/85, VersR 1987, 1007; OLG Stuttgart v. 21.12.1990 - 7 U 148/90, VersR 1992, 306).
  • OLG Braunschweig, 15.03.1995 - 5 U 40/94

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung; Vorliegen einer unfreiwilligen

    Bei mehreren bloß möglichen Ursachen für eine relevante Beeinträchtigung besteht ein Anspruch aus der Unfallversicherung nicht (vgl. zum Anscheinsbeweis und dem möglichen, unfallunabhängigen Eintritt eines Hirninfarkts OLG Stuttgart VersR 1992, 306 [OLG Stuttgart 21.12.1990 - 7 U 148/90] ).
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