Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08   

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https://dejure.org/2008,7158
OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,7158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,7158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,7158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Handelskauf: Ansprüche gegen einen Verkäufer wegen des Schimmelns von Baumkuchen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Händler hat auch dann mangelhafte Ware sofort zu rügen, wenn sie auf dessen Geheiß an Dritten geliefert wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Rügeobliegenheit für den Käufer eines Handelskaufs bei Ablieferung der Sache durch den Verkäufer an einen Dritten auf Anweisung des Käufers; Eine die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung begründe Tatsache als vom Käufer zu beweisende Tatsache; Bestehen ...

  • rabüro.de

    Zur Rügeobliegenheit des Käufers bei einem Handelskauf

  • Betriebs-Berater

    Rügeobliegenheit des Käufers beim Handelskauf

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; HGB § 377

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 433; BGB § 434; HGB § 377
    Rügeobliegenheit nach § 377 auch bei direkter Lieferung der Kaufsache an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25).

    In dem Bestreiten von Mängeln liegt jedoch nicht ohne weiteres eine endgültige Nacherfüllungsverweigerung (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25; NJW 2008, 1371 Tz. 12).

    Vielmehr müssen zu dem bloßen Bestreiten weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, das der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung hätte oder werde umstimmen lassen (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über die Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsaufassung erwarten konnte (BGH, Urt. v. 13.6.2007 - VIII ZR 236/06, NJW 2007, 3057 Tz. 35 mwN).

    Vom Verkäufer kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung eine Mitteilung über solche Umstände erwartet werden, die nur ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung sind (BGH, NJW 2007, 3057 Tz. 35 mwN).

  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Das Recht des Käufers, wegen eines behebbaren Mangels den Kaufpreis zu mindern (§ 437 Nr. 2 BGB), setzt - wenn nicht einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände eingreift - voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (BGH, NJW 2008, 1371 Tz. 10).

    In dem Bestreiten von Mängeln liegt jedoch nicht ohne weiteres eine endgültige Nacherfüllungsverweigerung (BGH, NJW 2006, 1195 Tz. 25; NJW 2008, 1371 Tz. 12).

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Der Käufer hat in diesem Fall dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muss sich der Käufer den aus § 377 Abs. 3 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (vgl. BGHZ 110, 130, 139).

    Da der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass der die Ware in Empfang nehmende Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet (BGHZ 110, 130, 139), kommt es jedoch entscheidend auf die Kenntnis der Firma K. an.

  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Die Beklagte konnte bei dieser nicht dieselbe überragende Sachkunde voraussetzen wie beim Hersteller (vgl. BGH, NJW 2004, 2301, 2302).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2008 - 7 U 15/08
    Auch für den Fall, in dem die Baumkuchen bei Gefahrübergang noch keine Schimmelsporen aufwiesen, jedoch - wegen einer in der Klarsichtfolie etwa vorhandenen Luftfeuchtigkeit - eine Schimmelneigung bestand, kann zugunsten der Beklagten unterstellt werden, dass eine einfache Untersuchung nach Aussehen, Geruch und Geschmack keine Verdachtsgründe ergeben hätte, die eine labortechnische Untersuchung erforderlich gemacht hätten (vgl. BGH, NJW 1991, 2633).
  • OLG Köln, 13.04.2015 - 11 U 183/14

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung von Türen

    Er hat dann aber auch dafür zu sorgen, dass der Abnehmer ihn soweit wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muss er sich den aus § 377 Abs. 2 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (BGHZ 110, 130 = NJW 1990, 1290; BGH Urt. v. 8.4.2014 - VIII ZR 91/13, BeckRS 2014, 12900; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395).

    Dies geht zu Lasten des Klägers, da dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Mängel unverzüglich untersucht und anzeigt worden sind (BGH NJW 2000, 1415, 1417; OLG Karlsruhe NZG 2009, 395, 396; Baumbach/Hopt § 377 Rn. 55; Oetker/Koch, HGB, 3. Aufl., § 377 Rn. 144).

  • OLG Nürnberg, 25.11.2009 - 12 U 715/09

    Untersuchungs- und Rügeobliegenheit beim Handelskauf: Anzulegende Maßstäbe;

    Die von ihr erstinstanzlich noch vertretene Ansicht, als bloße Zwischenhändlerin treffe sie grundsätzlich keine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, wird von der Berufung - zu Recht (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990 - VIII ZR 22/89, BGHZ 110, 130; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 254) - nicht mehr aufrecht erhalten.
  • LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14

    Montagekosten der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar!

    Da der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass der die Ware in Empfang nehmende Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet, kommt es entscheidend auf die Kenntnis des Dritten an (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2008 - 7 U 15/08 - Juris m.w.N.; OLG München, BeckRS 2014, 00262 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08   

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https://dejure.org/2008,18225
OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,18225)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,18225)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2008,18225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Zahlungsanspruch des versicherten Rechtsanwalts im Falle der Selbstvertretung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vergütung: Rechtsschutzversicherung zahlt bei Vertretung in eigener Sache nicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 135/04

    Umfang der Erstattungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08
    Ein entsprechendes Verständnis liegt auch der Entscheidung des BGH (NJW 2005, 2228f., dort zu II 2 am Ende) zu Grunde, wonach die Leistungspflicht des Versicherers im Versicherungsfall auf den konkret eingetretenen Schaden beschränkt ist.

    Das daraus resultierende Aufteilungsproblem ist so zu lösen, dass auch nur streitwertanteilig eine Erstattung stattfindet (BGH NJW 2005, 2228f.).

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08
    Rechtsmissbräuchlich ist nach ständiger Rechtsprechung widersprüchliches Verhalten erst dann, wenn dadurch für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl BGH, ständige Rspr, z.B. NJW 1997, 3377, 3379; NJW 2005, 716, 718).
  • LG Mainz, 09.08.2005 - 6 T 45/05
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08
    - AG Rheinberg 5/04 - LG Kleve 6 T 45/05.
  • LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05

    Verbindung eines Schlusstermins mit einem Nachprüfungstermin für nachträglich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.06.2008 - 7 U 15/08
    - AG Rheinberg 1/05 - LG Kleve 6 T 41/05.
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

    Deshalb wird die Deckungszusage nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (OLG Braunschweig r+s 2013, 435; OLG Koblenz VersR 2011, 791; KG VersR 1997, 1352; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 17 ARB 2008/II Rn. 10) und nach teilweise vertretener Auffassung - noch weitergehend - mit denen er rechnen musste (OLG Stuttgart ZfSch 2008, 650; OLG Köln r+s 2001, 248; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 17 ARB 2000 Rn. 17; Herdter in Looschelders/Paffenholz, ARB § 17 Rn. 85; van Bühren/Plote, ARB 3. Aufl. § 1 Rn. 18).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08

    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines

    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in ZfSch 2008, 650-652 veröffentlicht ist) meint, Kosten für die anwaltliche Tätigkeit des Ehemannes der Klägerin in eigener Sache müsse die Beklagte ungeachtet des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht erstatten.
  • VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Da der Rechtsanwalt gegen sich selbst keinen Vergütungsanspruch haben könne, bestehe insoweit auch kein Erstattungsanspruch gegen den Rechtsschutzversicherer (OLG Stuttgart vom 26.6.2008 = ZfSch 2008, 650; AG München vom 26.2.2008 = NJW 2009, 239; AG Düsseldorf vom 18.10.1989 = RuS 1990, 206; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, RdNrn. 18 f. zu § 5 ARB; Bauer in Harbauer, ARB, 8. Aufl. 2010, RdNrn. 49 f. zu § 5; van Bühren in van Bühren/Plote, ARB, 2. Aufl. 2008, RdNrn. 36 f. zu § 5; Mathy, RuS 2009, 265).
  • KG, 18.02.2021 - 6 W 1065/20

    Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

    Deshalb wird die Deckungszusage nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13 -, BGHZ 202, 122-133, Rn. 21 m. w. Nachw.) und nach teilweise vertretener Auffassung - noch weitergehend - mit denen er rechnen musste (OLG Stuttgart ZfSch 2008, 650; OLG Köln r+s 2001, 248).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 15/08   

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https://dejure.org/2009,38427
OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2009,38427)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2009 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2009,38427)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2009 - 7 U 15/08 (https://dejure.org/2009,38427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 15/08
    Das Landgericht habe nicht berücksichtigt, dass die den Roman "Esra" betreffende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( NJW 2008, 39) zur Vermutung der Fiktionalität von Kunst erst recht für ein Gedicht gelten müsse, das im absoluten Regelfall nicht mit dem Anspruch auftrete, Tatsachen zu verbreiten.

    Die Gewährleistung der Kunstfreiheit verlangt, den Leser von Gedichten für mündig zu halten, zwischen der Schilderung tatsächlicher Begebenheiten und fiktiver Gedanken und Phantasien des Dichters zu unterscheiden (vgl. BVerfG, AfP 2007, 441, 445 - Esra).

    Gleichwohl ist zu ihren Gunsten zu berücksichtigen, dass die Frage der Rechtswidrigkeit bei Veröffentlichungen von Kunstwerken in Schrifttum und Rechtsprechung, sogar innerhalb des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, AfP 2007, 441, 445 - Esra), sehr umstritten war und ist.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 15/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die sogenannte "Stolpe"-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär" Stolpe) auf den Bereich der Kunstwerke nicht anwendbar.
  • LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 403/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 15/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008, Geschäftsnummer 324 O 403/06, abgeändert:.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 15/08
    Zudem habe das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 17. Juni 1984 ( BVerfGE 67, 213 - "Anachronistischer Zug") ausgesprochen, dass bei verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung nicht dazu ausreiche, dass die Kunstfreiheit zurückzutreten habe.
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Rechtsprechung
   SG Berlin, 19.08.2011 - S 7 U 15/08   

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https://dejure.org/2011,73867
SG Berlin, 19.08.2011 - S 7 U 15/08 (https://dejure.org/2011,73867)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.08.2011 - S 7 U 15/08 (https://dejure.org/2011,73867)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. August 2011 - S 7 U 15/08 (https://dejure.org/2011,73867)
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