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   OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20   

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OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20 (https://dejure.org/2021,22428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2021 - 7 U 155/20 (https://dejure.org/2021,22428)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2021 - 7 U 155/20 (https://dejure.org/2021,22428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Fehlerhafte Widerrufsinformation Unverständliche Verweisung auf Pflichtangaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    des Vertrages ist jedenfalls fehlerhaft, weil die Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" bei richtlinienkonformer Auslegung nicht klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB ist (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn. 14 ff.; BGH Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 16; EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 -).

    Die zweite Abweichung besteht darin, dass als verbundene Verträge auch derjenige über die Erbringung von Händler-Service-Leistungen und die Anmeldung zur B. AutoCare genannt werden; beide hat der Kläger nicht abgeschlossen (vgl. BGH, Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 - jeweils Rn. 18 f.).

    Der Kläger hat in dem vorprozessualen Anwaltsschreiben vom 27.02.2019 die in der Widerrufsinformation enthaltene "Kaskadenverweisung" beanstandet und - anders als die Kläger, über deren Begehren der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 27.10.2020 (- XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 - jeweils Rn. 28) entschieden hat - bereits im Widerrufsschreiben vom 11.02.2019 zutreffend darauf hingewiesen, dass die Beklagte sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen könne.

    Dass er im Rechtsstreit die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 30 ff.) unzutreffende, angesichts des Wortlauts des § 357 Abs. 7 BGB aber nicht völlig abwegige Ansicht vertritt, wegen der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation den durch die Nutzung des finanzierten Fahrzeugs eingetretenen Wertverlust nicht oder jedenfalls nicht in voller Höhe ersetzen zu müssen, führt für sich allein genommen nicht dazu, dass die Ausübung des Widerrufsrechts oder die Berufung auf seine Rechtsfolgen sich als Rechtsmissbrauch darstellt.

    Der Beklagten steht nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB, was sie mit der Berufungserwiderung geltend gemacht hat, gegenüber dem Kläger ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn. 21; BGH, Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 23).

    Kläger seine jetzigen Prozessbevollmächtigten beauftragte (vgl. (BGH Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 25).

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    des Vertrages ist jedenfalls fehlerhaft, weil die Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" bei richtlinienkonformer Auslegung nicht klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB ist (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn. 14 ff.; BGH Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 16; EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 -).

    Die zweite Abweichung besteht darin, dass als verbundene Verträge auch derjenige über die Erbringung von Händler-Service-Leistungen und die Anmeldung zur B. AutoCare genannt werden; beide hat der Kläger nicht abgeschlossen (vgl. BGH, Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 - jeweils Rn. 18 f.).

    Der Kläger hat in dem vorprozessualen Anwaltsschreiben vom 27.02.2019 die in der Widerrufsinformation enthaltene "Kaskadenverweisung" beanstandet und - anders als die Kläger, über deren Begehren der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 27.10.2020 (- XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 - jeweils Rn. 28) entschieden hat - bereits im Widerrufsschreiben vom 11.02.2019 zutreffend darauf hingewiesen, dass die Beklagte sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen könne.

    Dass er im Rechtsstreit die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 30 ff.) unzutreffende, angesichts des Wortlauts des § 357 Abs. 7 BGB aber nicht völlig abwegige Ansicht vertritt, wegen der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation den durch die Nutzung des finanzierten Fahrzeugs eingetretenen Wertverlust nicht oder jedenfalls nicht in voller Höhe ersetzen zu müssen, führt für sich allein genommen nicht dazu, dass die Ausübung des Widerrufsrechts oder die Berufung auf seine Rechtsfolgen sich als Rechtsmissbrauch darstellt.

    Der Beklagten steht nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB, was sie mit der Berufungserwiderung geltend gemacht hat, gegenüber dem Kläger ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn. 21; BGH, Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 23).

    Kläger seine jetzigen Prozessbevollmächtigten beauftragte (vgl. (BGH Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 25).

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    des Vertrages ist jedenfalls fehlerhaft, weil die Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" bei richtlinienkonformer Auslegung nicht klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB ist (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn. 14 ff.; BGH Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 16; EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 -).

    Der Beklagten steht nach § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB, was sie mit der Berufungserwiderung geltend gemacht hat, gegenüber dem Kläger ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn. 21; BGH, Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 23).

  • LG Ravensburg, 08.01.2021 - 2 O 160/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts würde das selbst dann gelten, wenn die Vorleistungspflicht, wie der Kläger meint, Art. 14 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/48/EG oder einer anderen Norm des Gemeinschaftsrechts widerspräche (vgl. dazu LG Ravensburg, Vorlagebeschluss vom 08.01.2021 - 2 O 160/20 - juris Rn. 260 ff.).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 Rn. 47).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    (BGH, Urteil vom 16.5.2017 - XI ZR 586/15 - Rn. 16) und begründet.
  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 359/16

    Anpassung der Konditionen eines bestehenden Darlehensvertrages durch die Parteien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    Vertragserklärung widerruft (BGH, Urteil vom 23.01.2018 - XI ZR 359/16 - Rn.16;.
  • BGH, 24.07.2018 - XI ZR 139/16

    Erstattung einer "Vorfälligkeitsentschädigung" und vorgerichtlich verauslagter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    Vertragsverletzung dar (BGH, Urteil vom 24.07.2018 - XI ZR 139/16 - Rn. 13).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    des Vertrages ist jedenfalls fehlerhaft, weil die Verweisung auf "alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB" bei richtlinienkonformer Auslegung nicht klar und verständlich i.S.d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB ist (BGH, Urteil vom 10.11.2020 - XI ZR 426/19 - Rn. 14 ff.; BGH Urteile vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 - und - XI ZR 525/19 -, jeweils Rn. 16; EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19 -).
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 7 U 155/20
    Hinzufügen eines Satzes führt stets zum Entfallen der Fiktion (BGH, Urteil vom 20.6.2017 - XI ZR 72/16 - Rn. 29), ohne dass es auf Gewicht und Kausalität der Änderung ankäme (BeckOGK/BGB-Gerlach/Kuhle/Scharm, Stand 15.08.2020, Art. 247 § 6 EGBGB Rn. 33).
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