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   OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 7 U 156/02   

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https://dejure.org/2003,11138
OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 7 U 156/02 (https://dejure.org/2003,11138)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2003 - 7 U 156/02 (https://dejure.org/2003,11138)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 7 U 156/02 (https://dejure.org/2003,11138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verursachung eines Patientenschadens durch einen ärztlichen Heileingriff; Einwilligung ; Behandlungsfehlerfreiheit; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 249

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249
    Arzthaftung: Beweislast, wennn ein Schaden sowohl durch den durch die Einwilligung gedeckten Teil des Eingriffs als auch durch den nicht durch die Einwilligung gedeckten Teil des Eingriffs herbeigeführt sein kann oder nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zur Beweislast bei teilweiser rechtmäßiger Aufklärung; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

Verfahrensgang

  • LG Heidelberg - 4 O 36/00
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 7 U 156/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 7 U 156/02
    b) Kann aber der Schaden von dem Beklagten sowohl rechtmäßig (in dem durch die Einwilligung der Klägerin gedeckten Teil) als auch - hier unterstellt - rechtswidrig verursacht worden sein, dann muss für die Prüfung des Ursachenzusammenhangs von zwei selbstständigen potenziellen Schadensursachen ausgegangen werden, obgleich beide Teile einen einheitlichen Behandlungsverlauf bilden (BGHZ 78, 209, 212 = VersR 1981, 131, 132).

    Bei dieser Sachlage scheidet auch die Anwendung der Grundsätze über die sog. kumulative Kausalität (Gesamtkausalität; vgl. Backhaus, VersR 1982, 210, 212) schon deshalb aus, weil bezüglich des ersten rechtmäßigen Teils die Voraussetzungen der Haftung des Beklagten nicht vorliegen (Münchener Kommentar - Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 130).

  • BGH, 22.05.1979 - VI ZR 97/78

    Zuhilfenahme eines Anscheinsbeweises - Nachweis eines Ursachenzusammenhangs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 7 U 156/02
    Damit kommt eine Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB auch nicht entsprechend in Betracht, weil die Bestimmung das Handeln mehrerer Personen voraussetzt und auch in diesem Fall jede dieser Personen nur verantwortlich sein lässt, wenn der Tatbeitrag einer jeden rechtswidrig gewesen ist (BGH VersR 1979, 822; RGRK - Steffen, 12. Aufl., § 830 Rdnr. 16; Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB 13. Bearb., § 830 Rdnr. 79).
  • OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15

    Rechtsfolgen unvollständiger Risikoaufklärung einer kombinierten OP

    Kann der Schaden eines Patienten sowohl durch den durch die Einwilligung gedeckten und behandlungsfehlerfrei durchgeführten Teil des Eingriffs als auch durch den durch die Einwilligung nicht mehr gedeckten und daher nicht rechtmäßigen Teil verursacht worden sein, so haftet der Arzt grundsätzlich nur dann, wenn der Patient beweist, dass der Schaden durch den nicht rechtmäßigen Teil verursacht worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2003, Az. 7 U 156/02, zit. nach juris; Martis/Winkhart, aaO., A 2134, m.w.N.).
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