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   OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00 (L)   

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https://dejure.org/2001,12069
OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00 (L) (https://dejure.org/2001,12069)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2001 - 7 U 159/00 (L) (https://dejure.org/2001,12069)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2001 - 7 U 159/00 (L) (https://dejure.org/2001,12069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Landpachtvertrag: Pflicht des Pächters zur sukzessiven Erneuerung der Einzäunung des bei Pachtbeginn eingezäunten Grünlands

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 586 BGB
    Eichenspaltpfahl; Einzäunung; Erhaltungspflicht; Erneuerungspflicht; Funktionstüchtigkeit; gewöhnliche Ausbesserungspflicht; Grünland; Haftung; Hauptpflichtverletzung; Holzpfahl; Instandhaltungspflicht; Landpachtvertrag; landwirtschaftliches Grundstück; Pachtende; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 586
    Zu den Pflichten eines Pächters von Grünland, das zu Beginn der Pachtzeit eingezäunt war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grünland-Pächter ist für Zaun zuständig - Verpächter verlangt nach dem Ende des Pachtverhältnisses Schadenersatz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00
    Damit ist er - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gewerblichen Miete und Pacht (so in ZMR 1988, 291, 293; WM 1989, 1000, 1001) - einer Hauptpflicht nicht nachgekommen, da die geltend gemachten Kosten von 3.525,90 DM zur ordnungsgemäßen Herrichtung der Pachtsache den Umständen nach als erheblich anzusehen sind.
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00
    Damit ist er - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gewerblichen Miete und Pacht (so in ZMR 1988, 291, 293; WM 1989, 1000, 1001) - einer Hauptpflicht nicht nachgekommen, da die geltend gemachten Kosten von 3.525,90 DM zur ordnungsgemäßen Herrichtung der Pachtsache den Umständen nach als erheblich anzusehen sind.
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank

    Kreditinstitute mussten daher jedenfalls bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265) keine Bedenken gegen den Abschluss von Finanzierungsverträgen mit umfassend bevollmächtigten Treuhändern hegen oder gar den Vorwurf unerlaubter Rechtsberatung befürchten (siehe dazu wie zum Gesamten die im Verfahren vorgelegte Entscheidung des OLG Zweibrücken, - 7 U 159/00 -, Seiten 9/10; Anlagenband LG II).

    Der Senat tritt daher der wertenden Gesamtbeurteilung des OLG Zweibrücken in seinem von der Beklagten vorgelegten Urteil vom 08.07.2002 (7 U 159/00) bei, wonach unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten, der grundsätzlichen Risikoverteilung zwischen Kreditgeber und -nehmer hinsichtlich der Verwendung des Kredits sowie unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Auswirkungen nicht von einer Nichtigkeit des Darlehensvertrages wegen Beteiligung der Bank an der unerlaubten Rechtsberatung der Treuhänderin ausgegangen werden kann.

    Denn das Kreditinstitut musste nicht hellsichtiger sein als der beurkundende Notar (Ganter WM 2001, 196 unter 3a; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 20, 24; OLG Zweibrücken vom 25.03.2002, - 7 U 145/00 - und vom 08.07.2002 - 7 U 159/00 -, in Kopie siehe Beiheft LG II).

  • LG Frankenthal, 20.04.2006 - 7 O 352/05
    Der Schutzzweck des gegen den Rechtsbesorger gerichteten Verbots gebietet es nicht, die Sanktion der Nichtigkeit auch auf von ihm vermittelte oder auf von ihm als Vertreter abgeschlossene Geschäfte zu erstrecken (vgl. hierzu etwa OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.07.2002 - 7 U 159/00 - und BGH, Urteil vom 03.06.2003 - XI ZR 289/02 ).
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