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OLG Brandenburg, 12.02.2014 - 7 U 159/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- auw.de (Kurzinformation)
Wem gehört die Web-Adresse?
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Domain-Streit: Was ist ein gesellschaftsbezogenes Geschäft?
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 05.09.2013 - 4 O 201/13
- OLG Brandenburg, 12.02.2014 - 7 U 159/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 931
- MMR 2014, 561
- NZG 2014, 577
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17
Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts
Hat ein Mitarbeiter/Gesellschafter einer Firma eine Internet-Domain bzw. einen Facebook-Account jedoch für diese Firma registrieren lassen, so kann diese Firma nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters/Gesellschafters von diesem ggf. auch die Herausgabe desjenigen verlangen, was er durch die Ausführung des firmenbezogenen Geschäfts - nämlich die vertragliche Registrierung der Domain bzw. des Accounts - erlangt hat ( OLG Brandenburg , Urteil vom 12.02.2014, Az.: 7 U 159/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 931 f. ).