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   OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12   

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https://dejure.org/2012,99187
OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12 (https://dejure.org/2012,99187)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.12.2012 - 7 U 16/12 (https://dejure.org/2012,99187)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 7 U 16/12 (https://dejure.org/2012,99187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 733 ZPO, § 767 ZPO
    Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzinteresse des Titelschuldners bei Einigkeit mit dem Gläubiger über die Verjährung eines Teils der als Nebenforderung titulierten Zinsen und Teilverzichtserklärung des Gläubigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtschutzinteresse für eine Vollstreckungsabwehrklage bei titulierten Zinsen auf Nebenforderungen; Rücknahme des auf die verjährten Zinsen bezogenen Vollstreckungsantrages; Abgabe einer materiellen Verzichtserklärung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12
    Bei diesen verneint der Bundesgerichtshof schon dann ein Rechtschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger den Titel noch für künftig fällig werdende wiederkehrende Unterhaltsleistungen benötigt und eine Zwangsvollstreckung bezüglich der bereits erfüllten titulierten Ansprüche "nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht" (vgl. insbesondere BGH NJW 1984, 2826, 2827; ebenso BGH NJW 1992, 2148; NJW 1994, 1161, 1162 je m.w.N.).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof aber in seinem Urteil vom 16. Juni 1992 (abgedruckt in NJW 1992, 2148 = MDR 1992, 960) entschieden, dass in diesem Fall der Teilerfüllung es nicht ausreicht, dass der Gläubiger einen Verzicht auf die teilweise erfüllte Forderung erklärt, aber den vollumfänglich für vollstreckbar erklärten Titel nicht zurückgibt, weil er ihn für den nichterfüllten Forderungsrest benötigt.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich ausgeführt, dass dem Schuldner dann der Weg offen stehe, sich nach § 733 ZPO eine beschränkte weitere Ausfertigung des Titels erteilen zu lassen und den weitergehenden ursprünglichen Titel dem Schuldner auszuhändigen (vgl. BGH NJW 1992, 2148 m.w.N.).

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZR 230/09

    Beurteilung der Divergenz bzgl. einer Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12
    Er befindet lediglich im vorliegenden Einzelfall, dass ein Ausnahmefall, der das Rechtschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage entfallen lassen würde, nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011, Az.: IX ZR 230/09, - vorgelegt vom Klägervertreter als Anlage zum Schriftsatz vom 10. Februar 2012).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12
    Bei diesen verneint der Bundesgerichtshof schon dann ein Rechtschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger den Titel noch für künftig fällig werdende wiederkehrende Unterhaltsleistungen benötigt und eine Zwangsvollstreckung bezüglich der bereits erfüllten titulierten Ansprüche "nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht" (vgl. insbesondere BGH NJW 1984, 2826, 2827; ebenso BGH NJW 1992, 2148; NJW 1994, 1161, 1162 je m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12
    Bei diesen verneint der Bundesgerichtshof schon dann ein Rechtschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger den Titel noch für künftig fällig werdende wiederkehrende Unterhaltsleistungen benötigt und eine Zwangsvollstreckung bezüglich der bereits erfüllten titulierten Ansprüche "nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht" (vgl. insbesondere BGH NJW 1984, 2826, 2827; ebenso BGH NJW 1992, 2148; NJW 1994, 1161, 1162 je m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    aa) Unter Beachtung der oben dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die erhobenen Vollstreckungsabwehrklagen teilweise als begründet angesehen worden (so OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 4 W 19/13, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 9 W 265/13, unveröffentlicht; OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 7 U 16/12, unveröffentlicht; LG Hamburg, Urteil vom 26. Oktober 2012 - 313 O 121/12, unveröffentlicht; Nachweise zu weiteren unveröffentlichten Entscheidungen bei Clemente, ZfIR 2013, 559).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2013 - 4 W 19/13

    Vollstreckungsgegenklage: Rechtsschutzbedürfnis bei Beschränkung der

    Der Umstand, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde explizit auf die Beitreibung der noch nicht verjährten Zinsansprüche beschränkt, nimmt der Vollstreckungsgegenklage, die sich gegen die bereits verjährten Zinsansprüche richtet, nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss an OLG Zweibrücken, Urt. v. 21. Dezember 2012, 7 U 16/12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15. November 2012, 16 U 1600/12).(Rn.8).

    Ergänzend bleibt anzumerken, dass auch die obergerichtliche Rechtsprechung die beschränkte Einleitung der Zwangsvollstreckung für den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nicht für hinreichend erachtet (OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.12.2012 - 7 U 16/12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.11.2012 - 16 U 1600/12).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2013 - 24 W 2/13

    Zur Frage, ob wegen in einem Titel enthaltenen bereits verjährten Zinsen ein

    BGH, IX ZR 230/09 BGH, V ZR 23/72 BGH, V ZR 11/53 OLG Frankfurt, 12 W 78/12 und 24 W 25/11 Pfälzisches Oberlandesgericht, 7 U 16/12 OLG Nürnberg, 6 U 1600/12 OLG Celle, 4 U 155/12 LG Stendal, 21 O 87/11 LG München 1 O 17536/11.
  • OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 21.12.2012, Az. 7 U 16/12, Abschrift Bl. 7 GA) und das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 03.07.2013, Az. 9 W 265/13, Abschrift Bl. 154 GA) haben das Rechtsschutzinteresse in zwei vergleichbaren Fallgestaltungen jeweils bejaht.
  • OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13
    Dagegen ist dies bei Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen nicht der Fall, da dort gerade die titulierte Hauptforderung immer wieder neu entsteht (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.12.2012, Az. 7 U 16/12).
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