Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27782
OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22 (https://dejure.org/2022,27782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2022 - 7 U 16/22 (https://dejure.org/2022,27782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2022 - 7 U 16/22 (https://dejure.org/2022,27782)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,27782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 17 EUV 2016/679
    Kein Anspruch auf Löschung des Eintrags über Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art 17 EUV 2016/679
    Kein Anspruch auf Löschung des Eintrags über Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de

    Art 17 EUV 2016/679
    Berechtigung einer Wirtschaftsauskunftei zur Speicherung der Restschuldbefreiung nach einem durchlaufenen Insolvenzverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftei darf Insolvenzdaten länger aufbewahren als Insolvenzbekanntmachungsportal

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 23.11.2021 - 13 U 63/21

    Anspruch auf Löschung von Einträgen in einer Datenbank (vorliegend verneint);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22
    Damit bestehen berechtigte Interessen Dritter und der Beklagten gleichermaßen (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.11.2021, Az. 13 U 63/21; zitiert nach Juris).

    Angesichts der insgesamt langen Dauer des Insolvenzverfahrens, in der dem Schuldner die wirtschaftliche Konsolidierung nicht gelungen ist, wird sich nach einem Jahr regelmäßig noch keine nachhaltige Änderung an dem Zustand der Vermögenslosigkeit feststellen lassen (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.11.2021, Az. 13 U 63/21; OLG Köln, Urteil vom 27.01.2022, Az. 15 U 153/21; zitiert nach Juris).

  • OLG Schleswig, 03.06.2022 - 17 U 5/22

    Schufa - Eintragung eines aufgehobenen Insolvenzverfahrens (Planinsolvenz) in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22
    Es kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22; zitiert nach Juris) nicht darauf an, dass die potentiellen Vertragspartner der Beklagten regelmäßig noch nicht individuell bekannt sind; das berechtigte Interesse eines Kreditgebers an der Erteilung der Information steht vielmehr bereits bei der Speicherung der Daten fest.

    In Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22 und vom 02.07.2021, Az. 17 U 15/21; zitiert nach Juris) war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache nach § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO die Revision zuzulassen.

  • OLG Schleswig, 02.07.2021 - 17 U 15/21

    Die Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22
    Als berechtigtes Interesse kommt dabei jedes rechtliche, tatsächliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse in Betracht (OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021, Az. 17 U 15/21; zitiert nach Juris).

    In Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22 und vom 02.07.2021, Az. 17 U 15/21; zitiert nach Juris) war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache nach § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO die Revision zuzulassen.

  • OLG Dresden, 09.08.2022 - 4 U 243/22

    1. Die Speicherfristen der InsoBekVO sind für die Frage, wie lange die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Vorgaben zur DS-GVO (Erwägungsgrund Nr. 39), nach denen die Speicherung von Daten auf das notwendige und unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 31.08.2022, Az. 4 U 243/22; zitiert nach Juris).
  • KG, 15.02.2022 - 27 U 51/21

    Datenschutzrecht: Anspruch auf Löschung der über sechsmonatigen Speicherung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22
    Es handelt sich bei der Löschungsfrist nach § 3 Abs. 1 InsoBekV nicht um eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, was sich bereits daraus ergibt, dass die Regelung lediglich öffentliche Bekanntmachungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem betrifft (KG Berlin, Urteil vom 15.02.2022, Az. 27 U 51/21; zitiert nach Juris).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 9 U 24/22

    Datenschutzrecht: Rechtmäßigkeit der Speicherung einer vorzeitigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22
    Würde ihr eine Speicherung allein aufgrund der Unsicherheit einer späteren Abfrage untersagt, könnte sie ihr Geschäft nicht mehr ausüben (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.08.2022, Az. 9 U 24/22; zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 27.01.2022 - 15 U 153/21

    Anspruch auf Löschung von Eintragungen im sogenannten Schufa-Register und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2022 - 7 U 16/22
    Angesichts der insgesamt langen Dauer des Insolvenzverfahrens, in der dem Schuldner die wirtschaftliche Konsolidierung nicht gelungen ist, wird sich nach einem Jahr regelmäßig noch keine nachhaltige Änderung an dem Zustand der Vermögenslosigkeit feststellen lassen (OLG Oldenburg, Urteil vom 23.11.2021, Az. 13 U 63/21; OLG Köln, Urteil vom 27.01.2022, Az. 15 U 153/21; zitiert nach Juris).
  • OLG München, 24.10.2022 - 3 U 2040/22

    Sechs Monte Höchstspeicherfrist bei Restschuldbefreiung

    Insoweit ist den von der Beklagten mit Schriftsatz vom 29.09.2022 vorgelegten Urteilen des OLG Frankfurt (Urteil vom 27. September 2022, Az. 7 U 16/22) und OLG Koblenz (Urteil vom 29.09.2022, Az. 12 U 450/22) zuzustimmen.

    Die OLG Köln, 15 U 153/21, Stuttgart, 9 U 24/22, Oldenburg, 13 U 63/21, Frankfurt, 7 U 16/22, Koblenz, 12 U 450/22 und das KG Berlin, 27 U 51/21 lehnen eine Anwendung der Löschungsfrist des § 3 InsBekV ab und akzeptieren die in der Selbstverpflichtung der Beklagten postulierte dreijährige Speicherung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht