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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06   

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https://dejure.org/2007,6374
OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06 (https://dejure.org/2007,6374)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 7 U 175/06 (https://dejure.org/2007,6374)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 7 U 175/06 (https://dejure.org/2007,6374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch einschlägig tätige Fachverbände und zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Abschlussschreibens im einstweiligen Verfügungsverfahren.

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der durch eine wettbewerbliche Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten; Ablehnung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Bedeutung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    UKlaG § 4; ; UKlaG § ... 5; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 249; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 4; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683 S. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; RVG § 2; ; RVG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattung vorgerichtlicher anwaltlicher Abmahnkosten zwecks Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung über Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Abmahnkosten bei Verbraucherschutzverband

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Abmahnkosten bei Verbraucherschutzverband

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Die Regelung, die die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Erstattung von Abmahnkosten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nachvollziehen soll (Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, § 134 f.), eröffnet die Erstattung von Rechtsanwaltkosten, wenn und soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich sind (BGH GRUR 2004, 789; 1984, 691, 692; 1970, 189, 190).

    Sie dürfen allerdings dann einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn auf eine - erste - Abmahnung der andere Teil nicht oder nur unzureichend reagiert; in solchen Fällen ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine adäquate und im Rahmen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Folge (BGH GRUR 1970, 189, 190; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 164).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Die Regelung, die die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Erstattung von Abmahnkosten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nachvollziehen soll (Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, § 134 f.), eröffnet die Erstattung von Rechtsanwaltkosten, wenn und soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich sind (BGH GRUR 2004, 789; 1984, 691, 692; 1970, 189, 190).

    Daran fehlt es regelmäßig in einfach gelagerten Fällen (BGH GRUR 2004, 789, 790; NJW 1995, 446, 447).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Dabei kann dahinstehen, ob die Herbeiführung einer Abschlusserklärung, d. h. eines Prozessvertrags, durch den die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz zur endgültigen Entscheidung erhoben wird (Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 926, Rn. 4; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 1.78, 3.70), in analoger Anwendung dieser Regelungen (Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 3.73; vgl. auch: BGH, Urteil vom 12.12.2006, Az.: VI ZR 188/05) oder allein nach den Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 43, Rn. 30) zu behandeln ist.

    Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2006, Az.: VI ZR 188/05, die einschlägig ist, da sie sich im Rahmen der Prüfung des § 249 BGB zu der Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts verhält.

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Die Regelung, die die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Erstattung von Abmahnkosten nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nachvollziehen soll (Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12 UWG, § 134 f.), eröffnet die Erstattung von Rechtsanwaltkosten, wenn und soweit sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlich sind (BGH GRUR 2004, 789; 1984, 691, 692; 1970, 189, 190).

    Die einschlägig tätigen Fachverbände sind gehalten, sich zur Erfüllung der Verbandszwecke selbst mit den notwendigen Mitteln zu versehen und typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße selbst abzumahnen (BGH GRUR 1984, 691; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 1.97; MünchKomm./Ottofülling, a.a.O., § 12, Rn. 162).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Daran fehlt es regelmäßig in einfach gelagerten Fällen (BGH GRUR 2004, 789, 790; NJW 1995, 446, 447).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Der danach zu ersetzende Schaden erfasst ebenfalls nur die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und setzt voraus, dass die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH NJW 2006, 1065; 2004, 444, 446; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 249, Rn. 38 f.), was hier - wie ausgeführt - nicht erkannt werden kann.
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Der danach zu ersetzende Schaden erfasst ebenfalls nur die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und setzt voraus, dass die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH NJW 2006, 1065; 2004, 444, 446; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 249, Rn. 38 f.), was hier - wie ausgeführt - nicht erkannt werden kann.
  • OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99

    Unterlassungsverpflichtung, Auslegungsgrundsätze, Fortsetzungszusammenhang,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06
    Für das Abschlussschreiben gilt ebenfalls, dass in einfach gelagerten Fällen, in denen seine Versendung ein reines Routinegeschäft ist und keine schwierigen Rechtsfragen aufwirft, der Anspruchsteller die Abfassung und Versendung selbst vorzunehmen hat und eine Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht für erforderlich halten darf (BGH a.a.O.; OLG Köln WRP 2000, 226, 230; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 3.73; Teplitzky, a.a.O., Kap. 43, Rn. 32).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Fotowettbewerb" eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen und dem dort klagenden Verband einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag zugebilligt (BGHZ 52, 393, 400; so auch OLG Köln, Urt. v. 30.3.2007 - 6 U 207/06, juris Tz. 11; OLG Brandenburg WM 2008, 418; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2008 - 29 U 3592/08; OLG München, Urt. v. 16.12.2008 - 20 U 36/08; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 17.1.2008 - 4 U 159/07, juris Tz. 24; vgl. ferner MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 164; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 39).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. September 2014 - 2 U 178/13, GRUR-RR 2015, 164, bei juris Rz. 36 f.; vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230, u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08

    Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung

    Zwar hat lediglich das OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2008 (I-20 U 36/08 [Anl K 6]) einen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung neben einem Anspruch auf Kostenerstattung für eine eigene Abmahnung des dort klagenden Verbandes zugesprochen; in den durch die Urteile der Oberlandesgerichte München vom 13.11.2008 (29 U 3592/08 [Anl K 4]) und Brandenburg vom 4.4.2007 (7 U 175/06 [Anl K 5]) entschiedenen Fällen war - soweit ersichtlich - eine Kostenpauschale für die eigene Abmahnung gar nicht bzw. nicht rechtzeitig geltend gemacht worden.

    Das hierfür angeführte Argument, dass in solchen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine adäquate und im Rahmen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Folge sei (vgl. Brandenburgisches OLG vom 4.4.2007 - 7 U 175/06, UA S.5 [Anl K 5]), lässt sich nach Überzeugung des Senates nicht mit den oben dargestellten Grundsätzen vereinbaren.

  • OLG Hamburg, 23.05.2019 - 3 U 88/17

    Wettbewerbsverstoß: Gleichzeitiger Betrieb von Geldspielgeräten und

    Der Grundsatz, dass einem Verband die Anwaltskosten für die Abmahnung idR nicht zu erstatten sind, gilt auch für das Abschlussschreiben entsprechend (Anschluss an OLG Brandenburg, Urt. v. 04.04.2007, 7 U 175/06, WM 2008, 418, juris Rn. 24).

    Soweit ihr durch die Delegation dieser Aufgabe an einen Rechtsanwalt Kosten entstanden sind, sind diese nicht i. S. v. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG erforderlich und deshalb auch nicht von der Beklagten zu erstatten (BGH, GRUR 2017, 926, Rn. 21 f. - Anwaltsabmahnung II; BGH, GRUR 2019, 203, Rn. 55).Der Grundsatz, dass einem Verband die Anwaltskosten für die Abmahnung i. d. R. nicht zu erstatten sind, gilt auch für das Abschlussschreiben entsprechend (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, UWG, 37. Auflage, 2019, § 12 Rn. 1.131 und Rn. 3.73b; Teplitzky/Bacher, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Auflage, 2019, Kap. 43, Rn. 32 m. w. N.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 175/06, Rn. 24, zitiert nach juris; a. A. Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 8. Auflage, 2017, Kap. 58, Rn. 53).

  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Bornkamm, a.a.O., Rn. 97a, u.H. auf BGH, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230 u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
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Rechtsprechung
   SG Regensburg, 16.03.2009 - S 7 U 175/06   

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SG Regensburg, 16.03.2009 - S 7 U 175/06 (https://dejure.org/2009,46751)
SG Regensburg, Entscheidung vom 16.03.2009 - S 7 U 175/06 (https://dejure.org/2009,46751)
SG Regensburg, Entscheidung vom 16. März 2009 - S 7 U 175/06 (https://dejure.org/2009,46751)
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   SG Oldenburg, 22.10.2008 - S 7 U 175/06   

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SG Oldenburg, 22.10.2008 - S 7 U 175/06 (https://dejure.org/2008,116021)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 22.10.2008 - S 7 U 175/06 (https://dejure.org/2008,116021)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - S 7 U 175/06 (https://dejure.org/2008,116021)
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