Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 21.07.2020

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17   

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https://dejure.org/2019,7009
OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17 (https://dejure.org/2019,7009)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2019 - 7 U 176/17 (https://dejure.org/2019,7009)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 7 U 176/17 (https://dejure.org/2019,7009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit einer Nachmeldung des deliktischen Attributs auch bei vorheriger Anmeldung unter Nennung eines anderen Rechtsgrundes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    InsO § 174 ; StGB § 246 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 2
    Voraussetzungen der Feststellung des Herrührens einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17
    Darin liegt eine Drittzueignung fremder beweglicher Sachen (vgl. auch LG Lübeck, Urt. v. 20.08.2012 - 3 Ns 44/12, juris Rn. 3, 19 zu einer ähnlichen Fallkonstellation; s. ferner BGH, Urt. v. 06.09.2006 - 5 StR 156/06, juris Rn. 24), so dass der objektive Tatbestand des § 246 Abs. 1 StGB erfüllt ist.
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17
    Legt der Insolvenzschuldner in einem solchen Fall Widerspruch gegen die nachträgliche Anmeldung der Forderung ein, kann der Insolvenzgläubiger gemäß § 184 InsO Klage auf Feststellung dieses Rechtsgrunds erheben (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2007 - IX ZR 176/05, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 220/06

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur nachträglichen Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17
    Dem steht die Rechtskraft des § 178 Abs. 3 InsO nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 17.01.2008 - IX ZR 220/06, juris Rn. 12; Riedel, in: Münchener Komm. InsO, 3. Aufl. 2013, § 174 Rn. 34).
  • LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12

    Unterschlagung von Sicherungseigentum der Finanzierungsbank

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17
    Darin liegt eine Drittzueignung fremder beweglicher Sachen (vgl. auch LG Lübeck, Urt. v. 20.08.2012 - 3 Ns 44/12, juris Rn. 3, 19 zu einer ähnlichen Fallkonstellation; s. ferner BGH, Urt. v. 06.09.2006 - 5 StR 156/06, juris Rn. 24), so dass der objektive Tatbestand des § 246 Abs. 1 StGB erfüllt ist.
  • LG Köln, 24.11.2017 - 16 O 309/16

    Feststellung einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung aus vorsätzlich

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2019 - 7 U 176/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.11.2017 (16 O 309/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17   

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https://dejure.org/2020,38682
LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17 (https://dejure.org/2020,38682)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.07.2020 - L 7 U 176/17 (https://dejure.org/2020,38682)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - L 7 U 176/17 (https://dejure.org/2020,38682)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17
    aa) Durch das Wort "infolge" drückt § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII aus, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung und dem Unfall als auch zwischen dem Unfall und dem Gesundheitsschaden bzw dem Tod erforderlich ist (vgl BSG, Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - RdNr. 21 zitiert nach juris).

    Der Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität ist betroffen, wenn es - wie hier - um die Frage geht, ob der Unfall (Sturz und Aufprall) wesentlich durch die (infolge der) versicherte/n Tätigkeit oder durch eine sog innere Ursache hervorgerufen worden ist (BSG, Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - RdNr. 22 zitiert nach juris).

    Ist dies nicht der Fall, ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall trotzdem gegeben, wenn der Verletzte der Gefahr, der er erlegen ist, infolge der durch seine versicherte Tätigkeit bedingten Anwesenheit auf der Unfallstätte ausgesetzt war und ihm der Unfall ohne die versicherte Tätigkeit wahrscheinlich nicht in derselben Art und derselben Schwere zugestoßen wäre (BSG, Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - RdNr. 23 zitiert nach juris).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl BSG, Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - RdNr. 9 mwN).

    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden vor, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl BSG, Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - RdNr. 10 mwN).

  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17
    Zwar ist es (rein rechtlich) nicht ausgeschlossen, dass das (nach den vorstehenden Ausführungen nicht unter Versicherungsschutz stehende) Unfallgeschehen am 13.8.2014 als Folge des Unfalls am 3.7.2014 anzuerkennen sein könnte (vgl dazu bereits BSG, Urteil vom 14.10.1955 - 2 RU 16/54; Urteil vom 22.1.1976 - 2 RU 109/74 - RdNr. 17 zitiert nach juris).

    In diesem Fall käme hingegen eine Anerkennung als Folge des Unfalls am 3.7.2014 in Betracht (vgl Leitsatz Nr. 3 zu BSG, Urteil vom 14.10.1955 - 2 RU 16/54 zitiert nach juris).

  • BSG, 30.07.1971 - 2 RU 200/69
    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bodens des Betriebshofes, auf den der Kläger stürzte (vgl bereits BSG, Urteil vom 30.7.1971 - 2 RU 200/69 - RdNr. 20 zitiert nach juris).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74

    Verletztenrente nach Minderung der Erwerbsähigkeit (MdE) - Anrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17
    Zwar ist es (rein rechtlich) nicht ausgeschlossen, dass das (nach den vorstehenden Ausführungen nicht unter Versicherungsschutz stehende) Unfallgeschehen am 13.8.2014 als Folge des Unfalls am 3.7.2014 anzuerkennen sein könnte (vgl dazu bereits BSG, Urteil vom 14.10.1955 - 2 RU 16/54; Urteil vom 22.1.1976 - 2 RU 109/74 - RdNr. 17 zitiert nach juris).
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