Rechtsprechung
OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Teilurteils; Amtshaftungsansprüche wegen der Inaussichtstellung einer Betriebsgenehmigung für wassergefährdende Stoffe
- rechtsportal.de
Zulässigkeit eines Teilurteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Teilurteils; Amtshaftungsansprüche wegen der Inaussichtstellung einer Betriebsgenehmigung für wassergefährdende Stoffe
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.11.2012 - 5 O 329/11
- OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12
Der Begriff der Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift umfasst aber auch eine rechtswidrige Baugenehmigung im Verhältnis zum Empfänger, der sich auf sie verlässt und mit den Bauarbeiten beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.1994 - III ZR 28/93 - zitiert nach juris, Rn. 23).(vgl. BGH, Urteil vom 05.05.1994 - III ZR 28/93 - zitiert nach juris, Rz. 30 sowie BGH…, Urteil vom 11.10.2011 - III ZR 63/00 - zitiert nach juris, Rz. 13).
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5.5.1994 - III ZR 28/93 - ist eine solche Sonderverbindung hier aber zu bejahen und die W C2 Gmbh u. Co. KG im Ergebnis als Erfüllungsgehilfin der Klägerin anzusehen.
Dies muss sich die Klägerin zurechnen lassen, auch wenn die W C2 damals (noch) in eigener Regie tätig gewesen sein sollte, da diese dann jedenfalls als Verhandlungsgehilfin im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung tätig wurde, was zur Bejahung der zu fordernden Sonderbeziehung als ausreichend anzusehen ist (vgl. BGH Urteil vom 5.5.1994 - III ZR 28/93 - zitiert nach juris Rdnr. 28).
- BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95
Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12
Dies lässt jedoch unberührt, dass die Baugenehmigung einen Vertrauenstatbestand für den Bauherrn dahingehend begründet, sein Bauvorhaben überhaupt ausführen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1997- III ZR 117/95 - zitiert nach juris, Rn. 27 und 28 m.w.N.).Eine solche Teilgenehmigung kann als Verlässlichkeitsgrundlage in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1997 - III ZR 117/95, zitiert nach juris Rn. 33, Rn. 34 und Rn. 37).
Wie der Bundesgerichtshof weiter ausführt, wird dies etwa in den Fällen des § 48 Abs. 2 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz in Betracht zu ziehen sein, insbesondere bei arglistiger Täuschung der Behörden durch den Begünstigten oder bei Kollusion zwischen Behörde und Begünstigtem oder wenn der Betroffene den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1997, III ZR 117/95 - zitiert nach juris - Rn. 40).
- BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00
Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei …
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12
Auch wenn nach Maßgabe der insoweit einschlägigen Kriterien ein Totalverlust des Anspruchs nicht auf der Tatbestandsebene stattfindet, schließt dies eine Abwägung nach §§ 254 BGB, 40 OBG nicht aus (vgl. BGH Urteil vom 11.10.2001 III ZR 63/00 zitiert nach Juris Rdnr. 11 und 12 a.E.).(vgl. BGH…, Urteil vom 05.05.1994 - III ZR 28/93 - zitiert nach juris, Rz. 30 sowie BGH, Urteil vom 11.10.2011 - III ZR 63/00 - zitiert nach juris, Rz. 13).
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12
Die Erteilung einer mündlichen Auskunft kann als Maßnahme im Sinne des § 39 Abs. 1 Buchst. b OBG bewertet werden, wenn und solange der Auskunft suchende Bürger auf ihre Richtigkeit vertrauen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1992, III ZR 18/90, zitiert nach juris Rz. 12). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98
Zulässigkeit eines Grundurteils
Auszug aus OLG Köln, 25.07.2013 - 7 U 177/12
Deswegen scheidet ein Grundurteil über einen unbezifferten Feststellungsantrag wesensgemäß aus (BGH, Urteil vom 27.01.2000 IX ZR 45/98 zitiert nach juris 15 und 16).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 26.03.2014 - 7 U 177/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Missbrauchs der Vertretungsmacht
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 Abs. 1
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Missbrauchs der Vertretungsmacht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Geschäftsführerhaftung: Pflichten des Geschäftsführers bei der Vornahme von Zahlungen
- Jurion (Kurzinformation)
Haftung eines GmbH-Geschäftsührers für Veranlassung von Überweisungen an anderes Unternehmen ohne Rechtsgrund
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 10.10.2012 - 1 O 114/08
- OLG Brandenburg, 26.03.2014 - 7 U 177/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83
Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2014 - 7 U 177/12
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 823 Abs. 2 BGB obliegt es dem Schädiger in der Regel, Umstände darzulegen und zu beweisen, die geeignet sind, die aus dem objektiven Verstoß folgende Annahme seines Verschuldens auszuräumen (BGH VersR 1985, 452).