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   OLG Düsseldorf, 09.07.1993 - 7 U 18/93   

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OLG Düsseldorf, 09.07.1993 - 7 U 18/93 (https://dejure.org/1993,8935)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.1993 - 7 U 18/93 (https://dejure.org/1993,8935)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 7 U 18/93 (https://dejure.org/1993,8935)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1272
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen

    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97] -566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96] -1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93] -1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

    Bei einem erheblichen Kaufpreisunterschied kann die für den Maklerlohn notwendige inhaltliche Identität der Geschäfte freilich zu verneinen sein (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1272 sowie Palandt/Sprau § 652 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 225/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionspflicht bei Pflichtverletzungen

    Anders verhalten sich die Dinge freilich, wenn der Preisunterschied im Bereich von 20 angesiedelt ist und zudem Jahre zwischen dem Nachweis des Maklers und dem Vertragsschluss des Kunden liegen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1272, 1273) oder wenn der Verkäufer zwischenzeitlich die Verkaufsabsicht aufgegeben hatte (BGH NJW-RR 1996, 691; BGH NJW-RR 1991, 950 f; OLG Frankfurt MDR 1999, 351).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Das ist eine derart erhebliche Abweichung, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften auch bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine Rede mehr sein kann (ebenso LG Köln WuM 1991, 114, 115, bei einer dem Maklerkunden nachteiligen Mietpreis-Differenz von 33 %; OLG Bamberg NJW-RR 1998 565, 566, bei einer dem Maklerkunden günstigen Kaufpreis-Differenz von 23, 46 %; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1272, 1273, bei einer dem Kunden vorteilhaften Kaufpreis-Differenz von 22, 22 %).
  • OLG Koblenz, 25.09.2000 - 13 U 250/00

    Provision des Nachweismaklers - Erwerb vom Eigentümer - fehlende Wesengleichheit

    In der Rechtsprechung wird die erforderliche inhaltliche Identität wegen einer "beträchtlichen Reduzierung des Kaufpreises" bereits bei Abweichungen von ca. 22 % und 26 % verneint (OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 f; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 f; vgl. OLG Hamburg, MDR 1998, 150 f).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.02.1994 - 7 U 18/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16243
OLG Brandenburg, 23.02.1994 - 7 U 18/93 (https://dejure.org/1994,16243)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.1994 - 7 U 18/93 (https://dejure.org/1994,16243)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 7 U 18/93 (https://dejure.org/1994,16243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung der Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) bei gleichzeitiger Errichtung einer stillen Gesellschaft in eine GmbH; Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens des geschlossenen Vertrages über die Errichtung der stillen Gesellschaft; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

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