Weitere Entscheidung unten: OLG München, 05.06.2019

Rechtsprechung
   OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19   

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https://dejure.org/2020,13310
OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2020,13310)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.2020 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2020,13310)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2020,13310)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abfindung, Anfechtungsklage, Arbeitsleistung, Bei inhaltlichen Fehlern der Gesellschafterliste, Beteiligung, Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Aufnahme in das Handelsregister, Einreichungspflicht einer geänderten Gesellschafterliste durch Geschäftsführer, ...

  • rewis.io

    Stellung als Gesellschafter einer GmbH

  • RA Kotz

    Wirksamkeit Hinauskündigungsklausel bei GmbH-Managermodell

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Recht zum Gesellschafterausschluss bei vermeintlichem Managerbeteiligungsmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit einer Hinauskündigungsklausel bei einem Managermodell

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des sogenannten Managermodells

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Managerbeteiligung im deutschen Gesellschaftsrecht - Konkretisierung zum Hinauskündigungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Managermodell für Führungskräfte rechtssicher gestalten

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wann sind Leaver-Klauseln nichtig? - Spielräume der Finanzinvestoren verengt

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Recht zur Ausschließung eines Gesellschafters ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss eines GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    GmbH-Recht: Zulässigkeit des sogenannten Managermodells

  • rosepartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss von Gesellschaftern: enge Grenzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1763
  • NZG 2020, 903
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 10.10.2018 - 40 O 26/18
    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Das Landgericht Stuttgart geht deshalb in seiner von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung vom 10.10.2018 (Az. 40 O 26/18 KfH, dort Rdnr. 69) fehl, wenn es pauschal annimmt, dass "(d) ie Übernahme eines unternehmerischen Risikos (...) letztlich nicht ausschlaggebend für die Frage der Sittenwidrigkeit einer Hinauskündigungsklausel sei".

    Hinzu kommt schließlich, dass sich im Gegensatz zu dem dem BGH-Urteil zugrundliegenden Sachverhalt (und im Übrigen auch anders als nach dem Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 10.10.2018, Az. 40 O 26/18 KfH, Rdnr. 5 und 6) der Gesellschaftervereinbarung schon nicht entnehmen lässt, dass bei der Beteiligung des Klägers wirtschaftlich die Teilhabe am Gewinn der Beklagten im Vordergrund stand, um dadurch die Bindung des Klägers an das Unternehmen zu verstärken, seine Motivation zu steigern und/oder eine Belohnung für seinen erfolgreichen Einsatz zu gewähren.

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Das gleiche gilt für neben dem Gesellschaftsvertrag getroffene schuldrechtliche Regelungen (BGH, Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 173/04, Rdnr. 10) und damit im streitgegenständlichen Fall für die Gesellschaftervereinbarung und deren Anlage 6, die CEO-Zusatzbestimmungen.
  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 216/13

    Gesellschafterausschließung in der GmbH: Satzungsbestimmung über

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Entgegen der Ansicht der Berufung gehen die angegriffenen Beschlüsse damit nicht nur ins Leere (vgl. zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die an sittenwidrige Satzungsklauseln anknüpfen BGH, Urteil vom 29.04.2014 - II ZR 216/13, Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 19.04.1996 - 25 U 13/95

    Auf Erfüllung gerichtete einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 7 U 1844/19
    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB scheidet nämlich aus, wenn es allgemein dem Zweck der Verpflichtung widersprechen würde, die der Schuldner, das heißt vorliegen die Beklagte, zu erfüllen hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.04.1996 - 25 U 13/95, Rdnr. 20, Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, Rdnr. 81 zu § 273 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.06.2019 - 7 U 1844/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15632
OLG München, 05.06.2019 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2019,15632)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2019 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2019,15632)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 7 U 1844/19 (https://dejure.org/2019,15632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 128 Abs. 2, § 540 Abs. 1, § 709 S. 1, § 718 Abs. 1; GmbHG § 15 Abs. 5; GG Art. 19 Abs. 4 u. 20 Abs. 3
    Vollstreckungssicherheit bei Entscheidung über die Verpflichtung einer GmbH zur Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste

  • Wolters Kluwer

    Gesellschafterliste; Gesellschafter; Gesellschafterversammlung; Stammkapital; Verfahrensmangel; Vollstreckbarkeit; Vorabentscheidung; Vorläu...

  • rewis.io

    Vollstreckungssicherheit bei Entscheidung über die Verpflichtung einer GmbH zur Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 718
    Streit um Gesellschafterstellung

  • rechtsportal.de

    Gesellschafterliste; Gesellschafter; Gesellschafterversammlung; Stammkapital; Verfahrensmangel; Vollstreckbarkeit; Vorabentscheidung; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Beteiligung; Gesellschaft; Teilurteil; Vollstreckungsrisiko; Handelsregister; Mündlichkeitsgrundsatz; ...

  • ZIP-online.de

    Zur Sicherheitsleistung für vorläufige Vollstreckbarkeit der Verpflichtung einer GmbH zur Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste nach unwirksamem eigenen Erwerb der Anteile eines Gesellschafters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung der Höhe der vom Vollstreckungsgläubiger zu leistenden Sicherheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1809
  • MDR 2019, 1151
  • NZG 2019, 987
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 15.03.2019 - 10 HKO 6998/18

    Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschluss, Erwerb eigener

    Auszug aus OLG München, 05.06.2019 - 7 U 1844/19
    Der Antrag der Beklagten, das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.03.2019, Az. 10 HK O 6998/18, in Ziffer 5 des Tenors abzuändern, wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht München I gab mit Endurteil vom 15.03.2019 (Az. 10 HK O 6998/18) der Klage vollumfänglich statt.

    Das angefochtene Urteil des Landgerichts München I (Az. 10 HK O 6998/18) wird in seinem Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in Ziffer 5 dahingehend abgeändert, dass das Urteil in Ziffer 3 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 245.000,00 vorläufig vollstreckbar ist.

    Der im Urteil des Landgerichts München I vom 15.03.2019 (Az 10 HK O 6998/18) beinhaltete Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in Ziff. 5 wird beibehalten, so dass das Urteil in Ziff. 3 gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 20.000,00 vorläufig vollstreckbar ist.

  • OLG Köln, 13.12.2012 - 18 U 218/11

    Änderung der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit einer

    Auszug aus OLG München, 05.06.2019 - 7 U 1844/19
    Damit wird jedoch die Anwendung des § 128 Abs. 2 ZPO nicht ausgeschlossen (ebenso Ulrici in BeckOK ZPO, 32. Edition, Stand 01.03.2019, Rdnr. 6 zu § 718 ZPO; aA: Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage, München 2019, Rdnr. 2 zu § 718 ZPO, Herget in Zöller, ZPO, 32. Auflage, Köln 2018, Rdnr. 3 zu § 718 ZPO, Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 40. Auflage, München 2019, Rdnr. 1b zu § 718 ZPO, wohl auch Götz in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage, München 2016, Rdnr. 4 zu § 718 ZPO), auch wenn die instanzgerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht und unter Berufung auf die oben bezeichnete Kommentarliteratur stets mündlich verhandelt (vgl. aus der neueren Rechtsprechung bspw. OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 10.05.2017 - 6 U 169/16, Rdnr. 7, OLG Köln, Teilurteil vom 13.12.2012 - 18 U 218/11, Rdnr. 8).

    § 718 Abs. 1 ZPO betrifft nämlich ausschließlich die Prüfung der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bezüglich der vorläufigen Vollstreckbarkeit, ohne dass damit eine irgendwie geartete Prognose der Erfolgsaussichten der Berufung in der Hauptsache verbunden wäre (vgl. OLG Köln, Teilurteil vom 13.12.2012 - 18 U 218/11, Rdnr. 8).

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 6 U 169/16

    Antrag auf Erhöhung der Vollstreckungssicherheit: Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus OLG München, 05.06.2019 - 7 U 1844/19
    Damit wird jedoch die Anwendung des § 128 Abs. 2 ZPO nicht ausgeschlossen (ebenso Ulrici in BeckOK ZPO, 32. Edition, Stand 01.03.2019, Rdnr. 6 zu § 718 ZPO; aA: Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage, München 2019, Rdnr. 2 zu § 718 ZPO, Herget in Zöller, ZPO, 32. Auflage, Köln 2018, Rdnr. 3 zu § 718 ZPO, Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 40. Auflage, München 2019, Rdnr. 1b zu § 718 ZPO, wohl auch Götz in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage, München 2016, Rdnr. 4 zu § 718 ZPO), auch wenn die instanzgerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht und unter Berufung auf die oben bezeichnete Kommentarliteratur stets mündlich verhandelt (vgl. aus der neueren Rechtsprechung bspw. OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 10.05.2017 - 6 U 169/16, Rdnr. 7, OLG Köln, Teilurteil vom 13.12.2012 - 18 U 218/11, Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 09.01.2019 - 12 U 123/18

    Vorläufige Vollstreckbarkeit; Höhe der Sicherheitsleistung;

    Auszug aus OLG München, 05.06.2019 - 7 U 1844/19
    Einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit bedarf es nicht (vgl. OLG Hamm, Teilurteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18, Rdnr. 29).
  • BGH, 20.09.2011 - II ZB 17/10

    Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung:

    Auszug aus OLG München, 05.06.2019 - 7 U 1844/19
    Die Vinkulierung oder fehlende Vinkulierung ist nämlich aus der Gesellschafterliste als solcher nicht ersichtlich (BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZB 17/10, Rdnr. 19).
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