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   OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15   

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OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15 (https://dejure.org/2016,46070)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 U 196/15 (https://dejure.org/2016,46070)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 U 196/15 (https://dejure.org/2016,46070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines Hochbetts ohne Absturzsicherung in einem Ferienhaus; Mitverschulden der Eltern eines verunfallten Kindes

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters und Aufsichtspflicht der Eltern

  • reise-recht-wiki.de

    Sturz eines 5 1/2-jährigen Kindes aus einem ungesicherten Hochbett

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 651f Abs 1 BGB, § 823 BGB, § 1631 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters: Sturz eines 5 1/2-jährigen Kindes aus einem ungesicherten Hochbett in einem Ferienhaus in der Schweiz; Aufsichtspflicht der Eltern; Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines Hochbetts ohne Absturzsicherung in einem Ferienhaus; Mitverschulden der Eltern eines verunfallten Kindes

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines Hochbetts ohne Absturzsicherung in einem Ferienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Hochbett ohne Absturzsicherung - als Reisemangel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Absturzsicherungen bei Hochbetten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungesichertes Hochbett im Ferienhaus - Reisemangel?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Ferienhaus aus dem Hochbett gestürzt - Etagenbett ohne Absturzsicherung: Skihüttenvermieter haftet für den Unfall eines Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Reiseveranstalters für Sturz eines Kindes aus einem ungesicherten Hochbett

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter haftet für Sturz eines 5 ½-jährigen Kindes aus ungesichertem Hochbett - Keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 624
  • MDR 2017, 384
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Die betreffende EN-Norm prägt die berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs und ist somit zur Feststellung von Inhalt und Umfang bestehender Verkehrssicherungspflichten heranzuziehen (vgl. BGH, Urteile vom 01. März 1988 - VI ZR 190/87, juris, Rn. 10; vom 09. September 2008 - VI ZR 279/06, juris Rn. 16).

    Eine etwa zuzubilligende Anpassungszeit wäre sechs Jahre nach Inkrafttreten der EN 747-1 und zwanzig Jahre nach Veröffentlichung der im Hinblick auf das Erfordernis einer Absturzsicherung im Wesentlichen gleichlautenden Vorläufernorm geräumig verstrichen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1988 - VI ZR 190/87, juris Rn. 10).

    Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 1631 Abs. 1 BGB), das sich die Klägerin nach § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen der hier bestehenden schuldrechtlichen Sonderverbindung zurechnen lassen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1988 - VI ZR 190/87, juris Rn. 12) - und zwar auch für den konkurrierenden deliktischen Anspruch der in den Schutz des Reisevertrags einbezogenen Klägerin (Staudinger/Gottfried Schiemann, BGB, § 254 [2005] Rn. 102) - liegt hier nach den Umständen nicht vor.

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 226/12

    Amtshaftungsanspruch: Beweislast für Aufsichtspflichtverletzung der Erzieher in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Maßgeblich sind danach die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Alter, Eigenart und Charakter der Aufsichtsbedürftigen, das örtliche Umfeld, das Ausmaß der drohenden Gefahren, die Voraussehbarkeit des schädigenden Ereignisses sowie die Zumutbarkeit der Aufsichtsmaßnahme für den Aufsichtspflichtigen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 226/12, juris Rn. 13).

    Soweit die Rechtsprechung eine Überwachung im Abstand von mindestens 30 Minuten für erforderlich gehalten hat, betrifft dies allerdings das Spiel im Freien, etwa auf einem Spielplatz, Sportgelände oder in einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig (BGH, Urteil vom 24. März 2009 - VI ZR 51/08, juris Rn. 14) oder dem Außengelände einer Tagesstätte bei gefährlichen Tätigkeiten wie Gartenarbeiten unter Zuhilfenahme von Gartengeräten (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 226/12, juris Rn. 13).

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Zu ihrer Entwicklung gehört die Möglichkeit zum Aufenthalt und Spielen im Freien, ohne dass sie auf "Schritt und Tritt" zu beaufsichtigen sind (BGH, Urteil vom 24. März 2009 - VI ZR 51/08, juris Rn. 14; Staudinger/Detlev W. Belling, BGB, § 832 [2012] Rn. 79).

    Soweit die Rechtsprechung eine Überwachung im Abstand von mindestens 30 Minuten für erforderlich gehalten hat, betrifft dies allerdings das Spiel im Freien, etwa auf einem Spielplatz, Sportgelände oder in einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig (BGH, Urteil vom 24. März 2009 - VI ZR 51/08, juris Rn. 14) oder dem Außengelände einer Tagesstätte bei gefährlichen Tätigkeiten wie Gartenarbeiten unter Zuhilfenahme von Gartengeräten (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 226/12, juris Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 73/06

    Haftung des Reiseveranstalters: Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 1631 Abs. 1 BGB) ist nicht anzunehmen, wenn sich der Unfall des fünfeinhalbjährigen Kindes alsbald nach der Ankunft der Reisegruppe ereignet hat und die Kinder sich mit Duldung der Eltern vorübergehend in dem Zimmer mit den ungesicherten Hochbetten aufgehalten haben (Abgrenzung zur Senatsentscheidung vom 18.04.2007-7 U 73/06, NJW-RR 2007, 1356).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich damit maßgeblich von demjenigen, der der Senatsentscheidung vom 18. April 2007 (7 U 73/06, NJW-RR 2007, 1356 mit abl. Anm. Tonner, RRa 2007, 164; ablehnend auch Staudinger/Ansgar Staudinger, BGB, § 651f [2016] Rn. 91) zugrunde lag.

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Nimmt ein Reiseveranstalter ein Hotel als Leistungsträger unter Vertrag, so muss er sich zuvor vergewissern, dass es nicht nur den gewünschten oder angebotenen Komfort, sondern auch ausreichenden Sicherheitsstandard bietet (BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - VII ZR 348/86, juris Rn. 26).

    Wie häufig und in welchem Umfang eine solche Kontrolle geboten ist, hängt von den Umständen ab (BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - VII ZR 348/86, juris Rn. 27).

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Nach der glaubhaften Darstellung des Zeugen T., die die Klägerin sich konkludent auch insoweit zu Eigen gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, juris Rn. 17), haben die erwachsenen Teilnehmer der Reisegruppe die von den ungesicherten Hochbetten ausgehenden Gefahren erkannt und ihr bei der Zimmereinteilung dadurch Rechnung getragen, dass sie das Zimmer mit den ungesicherten Hochbetten der Familie mit den ältesten Kindern zugewiesen haben.
  • OLG Köln, 13.08.2015 - 8 U 67/14

    Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Trotz der unterschiedlichen Schutzrichtungen der Aufsichtspflicht nach § 1631 Abs. 1 BGB einerseits und derjenigen nach § 832 BGB andererseits können in erster Näherung die zu der letztgenannten Bestimmung entwickelten Kriterien bei der Bestimmung des Inhaltes der Aufsichtspflicht im Sinne von § 1631 Abs. 1 BGB herangezogen werden (OLG Köln, Urteil vom 13. August 2015 - I-8 U 67/14, juris Rn. 23; MünchKomm.BGB/Huber, 6. Aufl., § 1631 Rn. 8; zurückhaltend Staudinger/Ludwig Salgo, BGB, § 1631 [2015] Rn. 35).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06

    Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Der Sachverhalt unterscheidet sich damit maßgeblich von demjenigen, der der Senatsentscheidung vom 18. April 2007 (7 U 73/06, NJW-RR 2007, 1356 mit abl. Anm. Tonner, RRa 2007, 164; ablehnend auch Staudinger/Ansgar Staudinger, BGB, § 651f [2016] Rn. 91) zugrunde lag.
  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 113/13

    Mitverschulden eines Radfahrers wegen Nichttragens eines Helms

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu vergleichbaren Verletzungsfolgen (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Juni 2013 - 3 U 479/13, juris Rn. 28; OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014 - 14 U 113/13, juris Rn. 129 f) erscheint hierfür ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR angemessen und ausreichend.
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15
    Unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen, des durch diese bedingten Leidens, dessen Dauer, des Ausmaßes der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und des Grades des Verschuldens des Schädigers (zu diesen Bemessungsfaktoren des Schmerzensgeldes BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - VI ZR 8/14, juris, Rn. 8), erscheint im Streitfall ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR angemessen.
  • OLG München, 26.06.2013 - 3 U 479/13

    Bootsunfall - Verkehrssicherungspflicht, Verletzung der- 180-Grad-Wende

  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 349/89

    Nichtbeachtung von DIN-Normen bei Aushebung und Sicherung einer Baugrube

  • BGH, 23.10.2012 - X ZR 157/11

    Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 22/82

    Buchung einer Pauschalreise - Anspruchs auf Ersatz für vertane Urlaubszeit -

  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

  • OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08

    Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur,

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

  • LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18

    Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers

    Dass die Betreiber von Berghütten nicht frei von jeder Verkehrssicherungspflicht sind, ist allgemein anerkannt (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2017, 624).

    Grundsätzlich dient ein Geländer an einem Fluchtweg nicht ausschließlich dem Schutz Flüchtender, sondern aller Personen, die sich - aus welchem Grund auch immer - auf dem Fluchtweg aufhalten, zumindest, sofern diese grundsätzlich in die Verkehrssicherungspflicht einbezogen sind (vgl. ähnlich OLG Karlsruhe NJW-RR 2017, 624, Rz. 25).

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