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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07   

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https://dejure.org/2008,2156
OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,2156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,2156)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,2156)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzneimittelhaftung: bestimmungsgemäßer Gebrauch trotz Überdosierung; Haftung wegen bereits bei der Zulassung bekannter Nebenwirkungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbegründung einer arzneimittelrechtlichen Gefährdungshaftung des Arzneimittelherstellers bei Auftreten von bekannten und in der Packungsbeilage vermerkten Nebenwirkungen eines Arzneimittels; Nichtvorliegen eines bestimmungsgemäßer Gebrauchs eines Medikaments bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arzneimittelherstellerhaftung für Nebenwirkungen

  • Judicialis

    AMG § 5; ; AMG § 84

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AMG § 5; AMG § 84
    Keine Haftung für bekannte und bei Zulassung eines Medikaments als vertretbar beurteilte Nebenwirkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 5; AMG § 84
    Keine Haftung des Arzneimittelherstellers für bereits bei der Zulassung bekannte und in der Packungsbeilage dokumentierte Nebenwirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine Haftung eines pharmazeutischen Unternehmens, wenn Patient an den Nebenwirkungen leidet, die bei der Zulassung des Medikaments bekannt waren und als vertretbar beurteilt worden sind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekannte Nebenwirkungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Pharma-Unternehmen muss nicht für bekannte Nebenwirkungen von Medikament haften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pharmaunternehmen haftet nicht für bekannte Nebenwirkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 544
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    In der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur wird neben dieser Bestimmung ein Gebrauch auch dann als bestimmungsgemäß i. S. d. §§ 5, 84 AMG angesehen, wenn er den Erkenntnissen der Wissenschaft entspricht oder dem vom Abgebenden vorausgesetzten und - auch stillschweigend - gebilligten, in Verbraucherkreisen üblichen Gebrauch (vgl. zum alleinigen Absatzmarkt in der Fitnessszene zum Muskelaufbau: BGH, Urteil vom 10.06.1998 - 5 StR 72/98 - BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1, § 96 Nr. 5).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 287/07

    Anforderungen an die Darlegung der Anspruchsgründe bei Arzneimittelhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Vielmehr ist der Anspruch der Klägerin unabhängig von der verminderten Darlegungslast im Arzneimittelhaftungsprozess (vgl. dazu BGH, VersR 2008, 1264, Textziff. 3) aus rechtlichen Gründen nicht begründet.
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Ferner wird ein typischer Fehlgebrauch ebenfalls noch als bestimmungsgemäß angesehen (vgl. die Nachweise bei Koesel/Cyron a.a.O. § 5 Anm. 17; zur Überdosierung eines Asthmasprays: BGH, BGHZ 106, 273 Rn. 22 = VersR 1989, 98).
  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH, NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH, NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2008 - 7 U 200/07
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fällt; es muss sich um Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (st. Rspr, vgl. bereits BGH, NJW 1958, 1041, 1042; 1999, 3203, 3204; 2005, 1420, 1421 f.).
  • OLG Bamberg, 08.04.2024 - 4 U 15/23

    Haftung nach dem Arzneimittelgesetz; Covid-Schutzimpfung; Auskunftsanspruch gegen

    Ein Patient kann sich nicht darauf berufen, der Unternehmer habe im Hinblick auf anderweitige unvertretbare Nebenwirkungen eine Gefahr begründet, wenn sie sich bei ihm selbst nicht verwirklicht hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. Oktober 2008 - 7 U 200/07 -, Rn. 12, juris).
  • LG Bamberg, 26.01.2024 - 45 O 183/23

    Feststellungsinteresse, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Substantiierungspflicht,

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es schlussendlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche und unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekannt gewesen wären, zu einer Versagung der Zulassung geführt hätten (vgl. LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008, Az. 7 U 200/07).

    Folglich können grundsätzlich nur solche schädlichen Arzneimittelwirkungen, die ihm Rahmen der Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (vgl. OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 14.08.2023, Az. 4 U 15/23e; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2020, Az. 7 U 200/07).

  • LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 141/22

    Schadensersatz-Klagen gegen Impfstoffhersteller bleiben erfolglos

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren bereits bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.10.2008, Az. 7 U 200/07; LG Mainz, aaO.).
  • LG Hannover, 04.12.2023 - 2 O 76/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es schlussendlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche und unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekannt gewesen wären, zu einer Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG geführt hätten (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.10.2008 - 7 U 200/07).

    Folglich können grundsätzlich solche "schädlichen" Arzneimittelwirkungen, die im Rahmen der Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (Vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.10.2008 - 7 U 200/07; LG Kleve, Urteil v. 25.01.2023 - 2 O 83/22).

  • LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 151/22

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren bereits bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008, Az. 7 U 200/07; LG Mainz aaO.).
  • OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09

    Arzneimittelhaftung des Vertreibers für Beschwerden nach Einnahme von VIOXX:

    Die Haftung nach § 84 AMG soll nach der amtlichen Begründung in erster Linie eingreifen, wenn bei der Zulassungsprüfung entsprechend dem damaligen Stand der Wissenschaft schädliche Wirkungen, die das vertretbare Maß übersteigen, nicht erkannt wurden oder die Verkehrsunfähigkeit auf einem Produktionsfehler beruht (vgl. Ausschussbericht zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom 24.08.1976 unter II. Allgemeiner Teil, Nr. 6. Haftung für Arzneimittelschäden, zitiert nach OLG Karlsruhe vom 08.10.2008, 7 U 200/07, VersR 2009, 544).

    Diese Risiken fallen dann nicht mehr in den Schutzbereich des § 84 Nr. 1 AMG (vgl. hierzu insbesondere OLG Karlsruhe vom 08.10.2008, 7 U 200/07, VersR 2009, 544, m. zahlreichen Nw.).

  • LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 60/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren bereits bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008, Az. 7 U 200/07; LG Mainz aaO).
  • LG Detmold, 13.02.2024 - 2 O 85/23
    Nach dem Schutzzweck der Norm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren schon bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.2008 - 7 U 200/07).
  • LG Kleve, 25.01.2023 - 2 O 83/22
    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren schon bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach S. 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008 -7 U 200/07).

    Grundsätzlich können daher solche schädlichen Arzneimittelwirkungen, die im Rahmen der umfangreichen Prüfung der Arzneimittelzulassung als vertretbar eingestuft wurden, nicht zu einer Haftung nach S. 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG führen (Franzki in BeckOGK, Stand 01.09.2022, S. 84 AMG, Rn. 66, vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2008 - 7 U 200/07).

  • LG Arnsberg, 21.12.2023 - 1 O 39/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Nach dem Schutzzweck der Haftungsnorm geht es letztlich darum, eine Haftung für den Fall zu begründen, dass schädliche, unvertretbare Wirkungen eintreten, die, wenn sie im Zulassungsverfahren schon bekannt gewesen wären, eine Versagung der Zulassung nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 AMG begründet hätten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.10.2008 - 7 U 200/07).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07   

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https://dejure.org/2008,3665
OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,3665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,3665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,3665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen aus einem Skiunfall; Verschuldensvermutung hinsichtlich einer rechtswidrigen Schädigung bei Verstoß gegen die Regeln des internationalen Skiverbandes (FIS); Anspruch eines GmbH-Geschäftsführers auf ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Skiunfall - Verschulden des auffahrenden Skifahrers

  • unalex.eu

    Art. 17 Rom II-VO
    Sicherheits- und Verhaltensregeln - Anwendungsbeispiele

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § ... 138 Abs. 4; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 252; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; EGBGB Art. 40 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 67; ; RVG § 13

  • rechtsportal.de

    Skiunfall: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zwischen einem vorausfahrenden und einem hinterherfahrenden Skifahrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 860
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Soweit eine Ausnahme davon in Betracht kommt, wenn eine Partei sich an eigene Handlungen oder Wahrnehmungen nicht mehr erinnern kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 612, 613; NJW 1995, 130, 131; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 138, Rn. 13), muss das nach der Lebenserfahrung glaubhaft gemacht werden (BGH NJW 1995, 130, 131); die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht nicht aus (BGH a.a.O.).

    An einer solchen Glaubhaftmachung fehlt es hier; bei dem Unfallereignis vom 31.1.2006 handelt es sich jedenfalls nicht um einen lange zurückliegenden Alltagsvorgang, für den nach der Lebenserfahrung ein Vergessen erwartet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 612, 613).

  • OLG Stuttgart, 17.10.1963 - 2 U 91/63

    Langsamerer Skiläufer; Beobachtung des Rückraumes; Fortsetzung der Fahrt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Der vorausfahrende Skifahrer muss sich - auch nach der FIS-Regel Nr. 2 - nicht hangwärts nach oben und schon gar nicht nach hinten orientieren, da er dann der auch ihm nach der FIS-Regel Nr. 3 obliegenden Pflicht der Rücksichtnahme auf vorausfahrende Skifahrer nicht nachkommen könnte (Brandenbg. OLG [6. ZS] a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 1964, 1859 f.; Dambeck, a.a.O., Rn. 84, 100); ihn trifft nach der FIS-Regel Nr. 2 nur die Pflicht zur Beachtung der in seinem Gesichtsfeld liegenden Vorgänge (Brandenbg. OLG [6. ZS] a.a.O.; Dambeck, a.a.O., Rn. 83 f.).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Denn das Organmitglied einer juristischen Person und damit insbesondere der Geschäftsführer einer GmbH steht regelmäßig nicht in einem Arbeits-, sondern in einem freien Dienstverhältnis (BGH NJW 2000, 1864, 1866; 1968, 396; BAG NJW 2006, 1899, 1900; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Rn. 23 vor § 611).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Denn das Organmitglied einer juristischen Person und damit insbesondere der Geschäftsführer einer GmbH steht regelmäßig nicht in einem Arbeits-, sondern in einem freien Dienstverhältnis (BGH NJW 2000, 1864, 1866; 1968, 396; BAG NJW 2006, 1899, 1900; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Rn. 23 vor § 611).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2006 - 13 U 138/05

    Pferdepensionsvertrag: Gesetzliches Pfandrecht aufgrund des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Demzufolge richten sich die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten der Parteien hier nach den FIS-Regeln; denn diese stellen in den Alpenländern und insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht dar (Brandenbg. OLG [6. ZS] NJW-RR 2006, 1558, 1559; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1537; OLG Düsseldorf VersR 1997, 193, 194; Dambeck, Piste und Recht, 3. Aufl., Rn. 29).
  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Denn die Krankenversicherung ist im Hinblick auf die Kosten ärztlicher Behandlungen eine Schadensversicherung mit der Folge, dass ihr Eintritt zu einem Anspruchsübergang nach § 67 VVG führt und nicht zu einer dem Schädiger zugute kommenden Vorteilsausgleichung (vgl. BGH NJW 1969, 2284, 2285; Palandt/ Heinrichs, a.a.O., Rn. 132 vor § 249).
  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 27 U 209/00

    Skiunfall - Deutscher verletzt Deutschen in Italien - Sorgfaltspflichten -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Demzufolge richten sich die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten der Parteien hier nach den FIS-Regeln; denn diese stellen in den Alpenländern und insbesondere in Österreich geltendes Gewohnheitsrecht dar (Brandenbg. OLG [6. ZS] NJW-RR 2006, 1558, 1559; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1537; OLG Düsseldorf VersR 1997, 193, 194; Dambeck, Piste und Recht, 3. Aufl., Rn. 29).
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Ungeachtet der Geltung des deutschen Schadensersatzrechts ist für die Beurteilung des Verschuldens das Verkehrsrecht am Unfallort maßgebend, da jenes das zur Vermeidung von Schäden und Gefahren gebotene Verhalten bestimmt (BGH NJW-RR 1996, 732; Palandt/Heldrich, BGB, 67. Aufl., Art. 40 EGBGB, Rn. 8).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Soweit eine Ausnahme davon in Betracht kommt, wenn eine Partei sich an eigene Handlungen oder Wahrnehmungen nicht mehr erinnern kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 612, 613; NJW 1995, 130, 131; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 138, Rn. 13), muss das nach der Lebenserfahrung glaubhaft gemacht werden (BGH NJW 1995, 130, 131); die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht nicht aus (BGH a.a.O.).
  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 55/68

    Ersatzfähigkeit des nicht weitergezahlten Gehaltes eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07
    Der Ausfall einer Geschäftsführervergütung stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (BGH NJW 1970, 95, 96; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 252, Rn. 18).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06

    Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde

  • BGH, 13.07.1982 - VI ZR 148/80

    Haftung bei einem Eislauf-Unfall

  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 165/98

    Berücksichtigung der Arbeitnehmerbeiträge und steuerlicher Vorteile bei der

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95

    Unfall im Ausland; Deutsche Haftungsnormen; Handlungsort; Skiunfall; Skiverband

  • OLG München, 19.01.2011 - 20 U 4661/10

    Haftung bei Skiunfall: Kollision von Teilnehmern an einem Skikurs; Schmerzensgeld

    Ihn trifft nach der FIS-Regel Nr. 2 grundsätzlich nur die Pflicht zur Beachtung der in seinem Gesichtsfeld liegenden Vorgänge (vgl. OLG Brandenburg vom 16.04.2008, 7 U 200/07 m.w.nw.).
  • OLG Hamm, 05.11.2008 - 13 U 81/08

    Schadensersatzansprüche aufgrund eines Skiunfalls

    Sie musste sich dann weder nach hinten noch hangwärts nach oben orientieren sondern ihr stand dann der Vorrang gegenüber dem Beklagten zu (vgl. dazu OLG Brandenburg MDR 08, 860; OLG Stuttgart NJW 64, 1859; Dambeck a.a.O. Rn. 105).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 12 U 112/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Skiunfall

    Der Senat weicht dabei auch nicht von bestehender höchst- oder obergerichtlicher Rechtsprechung ab, insbesondere steht die Entscheidung nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen OLG vom 16.04.2008, veröffentlicht in MDR 2008, 860.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5677
OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,5677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,5677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 7 U 200/07 (https://dejure.org/2008,5677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Anspruchskonkurrenz; Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen unberechtigter Zwangsvollstreckung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Bestimmung des Eintritts des Versicherungsfalles im Rahmen des § 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung 75 (ARB 75) im Falle einer Anspruchskonkurrenz; Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen unberechtigter ...

  • Judicialis

    ARB 75 § 14 Abs. 1; ; ARB 75 § 14 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 14
    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unberechtigter Zwangsvollstreckung ist eine Wahrnehmung von Rechten aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen

  • RA Kotz

    Rechtschutzversicherung - Deckungsklage - Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de

    ARB 75 § 14 Abs. 1; ARB 75 § 14 Abs. 3
    Rechtsschutzdeckung bei Anspruchskonkurrenz - Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Unrechtmäßige Zwangsvollstreckung: Zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1204
  • VersR 2008, 1062
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07
    Als "Schadenereignis" im Sinne des § 14 Abs. 1 ARB 75 kommen nur Vorgänge in Betracht, für die der in Anspruch Genommene in haftungsrechtlich zurechenbarer Weise verantwortlich ist (vgl. BGH VersR 2003, 638 f.; Maier in: Harbauer, a.a.O., § 14 ARB, Rdnr. 10).

    Im landgerichtlichen Urteil wird insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Leistungsablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht verwiesen (BGH VersR 2003, 638 f.).

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 158/70

    Haftung für Fehlverhalten eines Anwalts - Verzögerung der Freigabe eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07
    Der Vollstreckungseingriff begründet zwischen dem Vollstreckungsgläubiger und dem im Titel genannten Schuldner eine gesetzliche Sonderbeziehung privatrechtlicher Art, die für den Vollstreckungsgläubiger Pflichten zur Wahrung der Interessen des Schuldners erzeugen kann, deren Verletzung zu einem Schadenersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung führen kann (vgl. BGH VersR 1985, 81 ff.; BGHZ 74 ff.; BGHZ 58, 207 ff.; Zöller-Stöber, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2007, Vorbemerkung zu § 704 ZPO, Rdnr. 12a).
  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07
    Die Zwangsvollstreckung erfolgt ausschließlich als Akt staatlicher Hoheitsgewalt (vgl. BGHZ 162, 143 ff.; BGHZ 146, 17 ff.).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 9 U 203/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Wann beginnt die Frist für eine Kündigung des VR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07
    Der Ehemann der Klägerin hat gegen die Kreissparkasse B. bereits einen anderen Rechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart (21 O 63/03, später 21 O 88/04) und dem Oberlandesgericht Stuttgart 9 U 142/03, später 9 U 203/04) geführt, in dem zum Einen begehrt wurde, die damals eingeleitete Zwangsvollstreckung unter anderem aus der Grundschuld, aber auch darüber hinaus für unzulässig zu erklären.
  • BGH, 09.11.2000 - III ZR 314/99

    Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers bei einer Sequestration

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07
    Die Zwangsvollstreckung erfolgt ausschließlich als Akt staatlicher Hoheitsgewalt (vgl. BGHZ 162, 143 ff.; BGHZ 146, 17 ff.).
  • OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07
    Der Ehemann der Klägerin hat gegen die Kreissparkasse B. bereits einen anderen Rechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart (21 O 63/03, später 21 O 88/04) und dem Oberlandesgericht Stuttgart 9 U 142/03, später 9 U 203/04) geführt, in dem zum Einen begehrt wurde, die damals eingeleitete Zwangsvollstreckung unter anderem aus der Grundschuld, aber auch darüber hinaus für unzulässig zu erklären.
  • BGH, 30.10.1984 - VI ZR 25/83

    Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 7 U 200/07
    Der Vollstreckungseingriff begründet zwischen dem Vollstreckungsgläubiger und dem im Titel genannten Schuldner eine gesetzliche Sonderbeziehung privatrechtlicher Art, die für den Vollstreckungsgläubiger Pflichten zur Wahrung der Interessen des Schuldners erzeugen kann, deren Verletzung zu einem Schadenersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung führen kann (vgl. BGH VersR 1985, 81 ff.; BGHZ 74 ff.; BGHZ 58, 207 ff.; Zöller-Stöber, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2007, Vorbemerkung zu § 704 ZPO, Rdnr. 12a).
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