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   OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16   

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OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16 (https://dejure.org/2017,30950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.2017 - 7 U 200/16 (https://dejure.org/2017,30950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 2017 - 7 U 200/16 (https://dejure.org/2017,30950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rabüro.de

    Keine Tierhalterhaftung wegen Durchgehens von Reitpferden und Sturz der Reiter infolge Zurückpfeifen eines Hundes mit einer Hundepfeife

  • RA Kotz

    Durchgehen von Reitpferden nach Zurückpfeifen Hund mit Hundepfeife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Hundepfeife und das durchgehende Pferd - wer haftet?

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Passant, der nach seinem Hund pfeift, haftet nicht, wenn ein Pferd sich dadurch erschreckt und Reiter stürzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sturz beim Reiten - durch eine Hundepfeife

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sturz vom Pferd nach nach Pfiffen einer Hundehalterin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz von Pferd nach Pfiff mit Hundepfeife

  • versr.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundepfeife erschreckt Pferde - Die Hundehalterin haftet nicht, wenn Pferde wegen ihrer Pfiffe scheuen und die Reiter abwerfen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Reiter, dessen Pferd nach Pfiff eines Hundehalters mit Hundepfeife scheute

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pferde und eine Hundepfeife: Wer haftet, wenn der Reiter stürzt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalterin haftet nicht für Sturz eines Reiters nach Pfiffen mit Hundepfeife - Verhalten der Hunde als Ursache für durchgehende Pferde nicht ausreichend belegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2005 - 8 U 283/04

    Tierhalterhaftung: Typische Tiergefahr durch beteiligtes Hunderudel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    aa) Zu Recht ist das Landgericht der Sache nach davon ausgegangen, dass der Kläger und die Drittwiderbeklagte nicht den ihnen obliegenden Beweis erbracht haben, dass das Durchgehen der Pferde auf ein Verhalten des Hundes zurückzuführen war (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 969 f., juris Tz. 25; Moritz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 833 BGB, Rn. 12).

    Im Übrigen hat der Kläger ausdrücklich vorgetragen und bei seiner Anhörung angegeben (Sitzungsniederschrift vom 14.07.2016, S. 4, I 139), die Pferde seien an Hunde gewöhnt und Hunde würden den Pferden normaler Weise nichts ausmachen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 969 f., juris Tz. 25).

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Es genügt vielmehr, wenn das Verhalten des Tieres für die Entstehung des Schadens adäquat mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, NJW 2015, 1824 f., Tz. 12, zum "gemeinschaftlichen" Durchgehen mehrerer Ponys; BGH, NJW-RR 2006, 813, Tz. 7, zum Nichtbefolgen der Lenkvorgaben durch Pferde; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 19).
  • OLG Nürnberg, 15.10.1964 - 3 U 76/64
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang ist zwar auch dann gegeben, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines Tieres in Angst und Schrecken versetzt und infolgedessen bei einer Fluchtreaktion verletzt wird (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 281 OLG Nürnberg, NJW 1965, 694 (695)).
  • OLG Hamm, 11.11.1999 - 6 U 120/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Sturzes von einem Kutschbock; Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Es genügt vielmehr, wenn das Verhalten des Tieres für die Entstehung des Schadens adäquat mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, NJW 2015, 1824 f., Tz. 12, zum "gemeinschaftlichen" Durchgehen mehrerer Ponys; BGH, NJW-RR 2006, 813, Tz. 7, zum Nichtbefolgen der Lenkvorgaben durch Pferde; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 19).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 467/13

    Regressklage einer Tierhalterversicherung gegen Gesamtschuldner: Reichweite einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Es genügt vielmehr, wenn das Verhalten des Tieres für die Entstehung des Schadens adäquat mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, NJW 2015, 1824 f., Tz. 12, zum "gemeinschaftlichen" Durchgehen mehrerer Ponys; BGH, NJW-RR 2006, 813, Tz. 7, zum Nichtbefolgen der Lenkvorgaben durch Pferde; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 19).
  • BGH, 11.04.2017 - VI ZR 576/15

    Arzthaftung: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Abgrenzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Die bloße Bezeichnung als "Grund- und Teilurteil" im Rubrum genügt dagegen nicht (BGH, VersR 2017, 888 ff., Tz. 10 m.w.N., juris).
  • BGH, 10.01.2017 - II ZR 94/15

    Aktiengesellschaft: Einlagenrückgewähr durch Besicherung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Zwar wäre ein Grundurteil auch hinsichtlich des auf Freistellung von einer auf eine bezifferte Leistung bezogenen Verbindlichkeit - wie hier die vom Kläger bezifferten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten - gerichteten Klageantrags Ziff. 3 zulässig gewesen (BGH, NJW 1990, 1366 ff., Tz. 28, juris; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 304 Rn. 3 m.w.N. vgl. auch BGH, WM 2017, 479 ff., Tz. 11 zum Feststellungsantrag zur Erledigung, juris); der Tenor Ziff. 1 des Urteils bezieht sich jedoch sowohl nach seinem Wortlaut als auch nach den Entscheidungsgründen lediglich auf den Schmerzensgeldanspruch, der Tenor Ziff. 2 ausschließlich auf den Feststellungsantrag.
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Die Aufhebung des Teil- Urteils und eine Zurückverweisung kann jedoch vermieden werden, wenn der beim Landgericht noch anhängige "Rest" der Klage heraufgezogen wird und eine Mitentscheidung über ihn ergeht (BGH, NJW 2011, 2800 ff., Tz. 33 m.w.N., juris; OLG Stuttgart, GesR 2010, 12 f., juris Tz. 33; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2009 - 19 U 161/08

    Unzulässiges Teilurteil in erster Instanz: Vermeidung der Aufhebung in zweiter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Die Aufhebung des Teil- Urteils und eine Zurückverweisung kann jedoch vermieden werden, wenn der beim Landgericht noch anhängige "Rest" der Klage heraufgezogen wird und eine Mitentscheidung über ihn ergeht (BGH, NJW 2011, 2800 ff., Tz. 33 m.w.N., juris; OLG Stuttgart, GesR 2010, 12 f., juris Tz. 33; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 6 U 60/08

    Städtische Hundeanleinverordnung als Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 200/16
    Es mag sein, dass dann, wenn ein Radfahrer in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund stürzt, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass das Bewegungsverhalten des Hundes und damit die von ihm ausgehende Tiergefahr für den Sturz ursächlich war (OLG Hamm, MDR 2009, 146, juris; LG Tübingen, NJW-RR 2015, 1246 f., juris).
  • LG Tübingen, 12.05.2015 - 5 O 218/14

    Tierhalterhaftung: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Radfahrers im zeitlichen und

  • LG Hamburg, 15.08.2018 - 305 O 248/17

    Kollision eines Radfahrers mit Hund: Beweislast des geschädigten Radfahrers in

    Zwar wird vertreten, dass dann, wenn ein Radfahrer in unmittelbarem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund stürzt, ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass das Bewegungsverhalten des Hundes und damit die von ihm ausgehende Tiergefahr für den Sturz ursächlich war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2008, 6 U 60/08, juris OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. August 2018, 7 U 200/16, juris).
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