Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.1999 - 7 U 201/98   

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https://dejure.org/1999,4403
OLG Düsseldorf, 30.04.1999 - 7 U 201/98 (https://dejure.org/1999,4403)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.1999 - 7 U 201/98 (https://dejure.org/1999,4403)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 1999 - 7 U 201/98 (https://dejure.org/1999,4403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Versicherungsmakler kann aus positiver Vertragsverletzung haften.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 276; BGB § 254
    Hinweispflicht auf Nichtabschluss einer vom Kunden üblicherweise für die Sommersaison genommenen Kaskoversicherung für ein Cabriolet

  • RA Kotz

    Haftung eines Versicherungsmaklers aus positiver Vertragsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Verletzung des Maklervertrages, Pflichten des VM, Aufklärungspflicht, Beratungspflicht, Hinweispflicht des VM, Kfz-Versicherung, laufende Verpflichtung des VM zur Tätigkeit, vertragsbegleitende Beratungspflicht des VM, Tätigkeitspflicht

  • competence-site.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 675 § 254 Abs. 1 § 276
    Vermittlungs- und Betreuungspflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem Kunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 54
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.1999 - 7 U 201/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil in VersR 1996, 1104), die der des Bundesgerichtshofs entspricht (BGH VersR 1985, 930), ist ein Versicherungsmakler seinen Kunden gegenüber durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbunden, der ihn - anders als den Zivilmakler - zu umfassender Tätigkeit verpflichtet.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1995 - 7 U 81/94

    Versicherungsmakler; Treuhänderähnlicher Sachwalter; Berater; Provision;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.1999 - 7 U 201/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil in VersR 1996, 1104), die der des Bundesgerichtshofs entspricht (BGH VersR 1985, 930), ist ein Versicherungsmakler seinen Kunden gegenüber durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag verbunden, der ihn - anders als den Zivilmakler - zu umfassender Tätigkeit verpflichtet.
  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 147/14

    Haftung des Versicherungsmaklers: Inhalt und Reichweite von Aufklärungs- und

    Etwaigen Veränderungen des versicherten Risikos muss er durch entsprechende Beratung Rechnung tragen (OLG Düsseldorf, VersR 2000, 54).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 4 U 223/15

    Keine Haftung des Versicherungsmaklers für Unterversicherung durch nachträgliche

    In der von den Parteien angeführten Entscheidung OLG Düsseldorf VersR 2000, 54 wusste der Makler aus früherer Tätigkeit, dass der Versicherungsnehmer im Sommer für seinen PKW-Cabriolet immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte und hätte ihn deshalb auf das Versäumnis eines Abschlusses nunmehr hinweisen sollen.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10

    Versicherungsmaklervertrag: Pflicht zur Beratung und Bedarfsermittlung

    Denn um sich von derartigen Obliegenheiten zu befreien, nimmt ein Kunde ja gerade die Dienste eines Fachmanns in Anspruch (so auch OLG Düsseldorf VersR 2000, 54).
  • OLG Koblenz, 30.04.2015 - 10 U 35/15

    Haftung des Versicherungsnehmers bei Beantragung einer

    Der pflichtwidrig handelnde Vertragspartner kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, der ihm vertrauende Geschädigte habe seine Interessen selbst schützen und mit einer Pflichtverletzung rechnen müssen (OLG Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 11 U 90/10 -R+S 2013, 125 ff., [...] Rn. 86; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 1999 - 7 U 201/98 - VersR 2000, 54 f., [...] Rn. 8).
  • OLG Hamm, 03.09.2007 - 18 U 179/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung einer Gelegenheit zur

    Denn um sich von derartigen Obliegenheiten zu befreien, nimmt ein Kunde gerade die Dienste eines Fachmanns in Anspruch (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 54, 54f.).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 59/05

    Verpflichtung des Versicherungsmaklers zur Ermittlung des objektiv notwendigen

    Die Beklagte ist als Versicherungsmaklerin grundsätzlich verpflichtet, den objektiv notwendigen Versicherungsbedarf ihrer Kunden durch eingehende Risikoanalyse zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 54).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04

    Versicherungsmakler: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Empfehlung

    Der Versicherungsmakler ist grundsätzlich verpflichtet, den objektiv notwendigen Versicherungsbedarf seines Kunden durch eingehende Risikoanalyse zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 2000, 54).
  • LG Aachen, 08.04.2003 - 10 O 99/02

    Versicherungsmakler haftet bei Vermittlung einer Lebensversicherung an Studentin

    Er hat als Vertrauter und Berater den passenden Versicherungsvertrag auszuwählen und den VN umfassend zu beraten (vgl. auch OLG München VersR 01, 459; OLG Hamm VersR 01, 583, 584; OLG Düsseldorf VersR 00, 54; Römer/Langheid, VVG § 43 Rdnr. 3; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. Anh. zu §§ 43 48 Rdnr. 4 f.; Benkel/Reusch VersR 92, 1302, 1306 f.).
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