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   OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 7 U 203/98   

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https://dejure.org/2000,2523
OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 7 U 203/98 (https://dejure.org/2000,2523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2000 - 7 U 203/98 (https://dejure.org/2000,2523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 7 U 203/98 (https://dejure.org/2000,2523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 249 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Prognoserisiko bei der Schadensberechnung auf Reparaturkostenbasis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall; Reparaturkosten; Wiederbeschaffungswert; Totalschaden; Falsches Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 18; ; BGB § 249 Satz 2; ; BGB § 251; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; ZPO § 97; ; ZPO § 92; ; ZPO § 543; ; ZPO § 100; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert - falsches Totalschadengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Prognoserisiko bezüglich einer Überschreitung der sog. 130-%-Grenze geht nicht zu Lasten des Geschädigten, sondern allein des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Prognoserisiko geht zu Lasten des Schädigers

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 12 O 402/97
  • OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 7 U 203/98

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 348
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 77/95

    Kosten eines unbrauchbaren Schadensgutachtens als Schadensersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 7 U 203/98
    Da die Erforderlichkeit von Aufwendungen, zur Schadensbeseitigung, zu denen auch Sachverständigenkosten gehören, aus der Sicht des Geschädigten für den Zeitraum vor der Erstattung des Gutachtens zu beurteilen ist, kommt es für die Frage der Erstattungsfähigkeit dieser Kosten nicht darauf an, ob sich das Sachverständigengutachten nachträglich als unbrauchbar erweist (vgl. auch OLG Saarbrücken OLGR 1998, 419; OLG Hamm r+s 1996, 183).
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 199/76

    Ersatzfähigkeit von Kosten der Fütterung eines durch Frendverschulden verletztes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 7 U 203/98
    Dieses sich damit verwirklichende Prognoserisiko geht nicht zu Lasten des Klägers, sondern allein des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung, da der Schädiger den Geschädigten in die mißliche Lage gebracht hat, von Prognosen von Sachverständigen über die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges abhängig zu sein (vgl. auch BGHZ 115, 370; BGH NJW 1978, 2592; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 603).
  • AG Frankfurt/Main, 30.07.2014 - 29 C 3178/13

    Werkstattrisiko - Überschreitung der vom Sachverständigen kalkulierten

    Zum anderen liegt die Überschreitung der von dem Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten um unter 10 % auch innerhalb des vom Schädiger zu tragenden Werkstatt- und Prognoserisikos (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08. November 2013 - I-9 U 89/13, 9 U 89/13 -, juris, OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 7 U 203/98 -, juris).
  • LG Köln, 30.04.2013 - 11 S 290/12

    Belastung des Schädigers mit den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges

    Ein anderer Teil der Rechtsprechung sieht auch im Fall einer Entscheidung für eine Reparatur trotz relativem Totalschaden das Prognoserisiko beim Schädiger verbleibend (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.10.2000, 7 U 203/98, OLG Bremen, Beschluss vom 21.10.2009, 3 U 44/09, AG Saarburg, Urteil vom 23.02.1988, 5 C 468/87, AG Dachau, Urteil vom 05.04.2011, 3 C 407/10, LG Bonn, Urteil vom 24.06.1997, 2 S 9/97, LG Stuttgart, Urteil vom 09.12.2011, 10 O 134/11, LG München, Urteil vom 17.03.2005, 19 S 18073/04, LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.2003, 10 O 4441/03, AG Hof, Urteil vom 02.08.2002, 15 C 804/02).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00

    Schadensersatz bei Kfz-Unfällen: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis nach

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Geschädigte vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGH NJW 1999, 500; NJW 1992, 1.618, 1.619; NJW 1992, 302; OLG Frankfurt, NZV 2001, 348).
  • AG Brühl, 28.08.2013 - 24 C 444/11
    Der Geschädigte darf sich auf die Angaben des Gutachters verlassen (OLG Frankfurt 7 U 203/98; LG Konstanz NJW 12, 2203, 2204).
  • AG Schwarzenbek, 20.05.2016 - 2 C 675/15

    Verkehrsunfall: Prognoserisiko bei fehlerhafter Reparaturkostenschätzung

    Erteilt der Unfallgeschädigte aufgrund eines die Wirtschaftlichkeit bestätigenden Sachverständigengutachtens einen Reparaturauftrag und stellt sich dieses Gutachten im Nachhinein insoweit als fehlerhaft heraus, dass die Reparaturkosten in Wahrheit 130% des Wiederbeschaffungswertes deutlich übersteigen, geht das in dieser Weise verwirklichte Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2000, Az.: 7 U 203/98).
  • AG Ulm, 13.08.2014 - 3 C 440/14
    Vorliegend liegt auch keine Ausnahme des Prognoserisikos dahingehend vor, als dass es Anhaltspunkte dafür gab, dass die Fehlerhaftigkeit der Schätzung des Sachverständigen hinsichtlich der erforderlichen Reparaturkosten für den Kläger erkennbar gewesen sei (OLG Frankfurt, NZV 2001, 348).
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