Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30283
OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2019,30283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2019 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2019,30283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2019 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2019,30283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • RA Kotz

    Pflegeheim - Verkehrssicherungspflichten - Beachtung der Intimsphäre von Patienten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pfgeleheim, Sturzverhinderung, Sicherheitsanforderungen, Intimsphäre von Patienten, Abwägung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 116 SGB 10
    Sturz im Pflegeheim: Abwägung der Sicherheitsanforderungen und der Beachtung der Intimsphäre der Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche nach einem Sturz in einem Pflegeheim

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsanforderungen zur Verhinderung eines Sturzes im Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Sicherheitsanforderungen im Pflegeheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken im Pflegeheim ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Abwägung der Sicherheitsanforderungen zur Verhinderung eines Sturzes im Pflegeheim und der Beachtung der Intimsphäre von Patienten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken in einem Pflegeheim zur Verhinderung von Stürzen ohne Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko

  • versr.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten im Pflegeheim - keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.10.2019)

    Intimsphäre gilt auch für Demenzkranke

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sorgfaltspflichten im Pflegeheim - keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.09.2019)

    Demenzkranke müssen nicht durchgehend beaufsichtigt werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten im Pflegeheim - keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflegeheim hat keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko - Schutz des Patienten vor Sturz ist mit Schutz der Intimsphäre des Patienten abzuwägen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Angesichts der teilweise schwierigen Entscheidungen ist den Pflegenden ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; maßgeblich ist insofern, ob die Entscheidung in der konkreten Situation vertretbar war (vgl. OLG Koblenz vom 21.03.2002 - 5 U 1648/01, juris Rn. 13).

    Ein allumfassender Schutz kann im Spannungsfeld zwischen Freiheitsrecht einerseits und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit andererseits nicht gewährt werden (OLG Koblenz vom 21.03.2002 - 5 U 1648/01, juris Rn. 28).

  • OLG Köln, 15.01.2004 - 12 U 66/03

    Pflichten aus einem Heimvertrag; Beweislast für das Vorliegen einer objektiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dabei sind vorliegend nicht die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei einem Krankenhausaufenthalt (vgl. OLG Köln vom 15.01.2004 - 12 U 66/03, juris Rn. 6).

    Letztendlich ist bei der Prüfung der Pflichtwidrigkeit der Gefahr entgegenzuwirken, dass die Alten- und Pflegeeinrichtungen aus Haftungsgründen gezwungen wären, den Umgang mit alten und gebrechlichen Menschen aus Sicherheitsgründen äußerst restriktiv zu gestalten, was letztlich auf Kosten eines menschenwürdigen Daseins und Alltagslebens dieser Menschen geschehen müsste (vgl. OLG Köln vom 15.01.2004 - 12 U 66/03, juris Rn. 6).

  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 24 U 87/01

    Grenzen der Aufsichtspflichten des Pflegepersonals im Altenheim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dies ist nur anzunehmen, wenn in den letzten Wochen vor dem Unfall der Gesundheitszustand der Versicherten Veranlassung gegeben hätte anzunehmen, dass sie sich in sitzender Position nicht mehr alleine halten könnte oder sie unvermittelt aufzustehen versuchen würde, ohne alleine stehen zu können (vgl. OLG Hamm vom 30.04.2002 - 24 U 87/01, juris Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04

    Zum Schadenersatzanspruch der Krankenkasse aus übergegangenem Recht gegen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG (vgl. BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris Rn. 6 f.; s. auch OLG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 12 U 170/04, juris Rn. 22).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG (vgl. BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris Rn. 6 f.; s. auch OLG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 12 U 170/04, juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81759
OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2020,81759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.12.2020 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2020,81759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2020,81759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 164 Abs 1 S 1 BGB, § 172 Abs 1 BGB, § 1 Abs 3 VOB/B
    Werklohnanspruch aus Bauvorhaben: Vergütungsanpassung bei nachträglichen Anordnungen des Auftraggebers

  • rechtsportal.de

    Mengenmehrung; Mehrvergütung; Nachtragsänderung; ergänzende Vertragsauslegung; Außenvollmacht; vorkalkulatorischer Kostenansatz; Einzelpreis; VOB/B ; Vergütungsanpassung; Preisfortschreibung; tatsächliche Kosten; Eintreibungsbaggerung; Stelzenbagger; Flächenbaggerung; ...

  • rechtsportal.de

    Mengenmehrung; Mehrvergütung; Nachtragsänderung; ergänzende Vertragsauslegung; Außenvollmacht; vorkalkulatorischer Kostenansatz; Einzelpreis; VOB/B ; Vergütungsanpassung; Preisfortschreibung; tatsächliche Kosten; Eintreibungsbaggerung; Stelzenbagger; Flächenbaggerung; ...

  • ibr-online

    Vergütung für geänderte Leistung nach vorkalkulatorischer Preisfortschreibung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrrinne soll tiefer ausgehoben werden: Geänderte, keine zusätzliche Leistung! (IBR 2022, 502)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung für geänderte Leistungen nach vorkalkulatorischer Preisfortschreibung? (IBR 2022, 503)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.08.2019 - VII ZR 34/18

    Bauvertrag: Anpassung des Einheitspreises bei Mengenmehrungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18
    Ob die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 8. August 2019, VII ZR 34/18, ZfBR 2019, 777, 780) zu Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B (die vorkalkulatorische Preisfortschreibung soll insoweit nicht maßgeblich sein, vielmehr könne der neue Einheitspreis auch selbständig und losgelöst davon nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge bestimmt werden) auch für den Fall einer Mehrvergütung aufgrund nachträglicher Änderungsanordnungen nach § 2 Abs. 5 VOB/B gilt, ist bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden.(Rn.68).

    Es kann offenbleiben, ob dieser für § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B in der Entscheidung des BGH vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18, ZfBR 2019, 777 - 781) niedergelegte Grundsatz auch auf den hier vorliegenden Fall des § 2 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B übertragen werden kann (bejahend KG Berlin, Urteil vom 27. August 2019 - 21 U 160/18, ZfBR 2019, 788, 791).

    Der BGH hat im Urteil vom 8. August 2019 (Az.: VII ZR 34/18, ZfBR 2019, 777, 780; es ging um die Entsorgung von Bauschutt; die Klägerin hatte lediglich 1 Tonne zum EP von 462 ?/t netto angeboten, tatsächlich waren aber 83, 92 t zu entsorgen) hinsichtlich der Frage der Anpassung des Einheitspreises bei Mengenmehrungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B entschieden, dass das "wie" der Vergütungsanpassung im Gesetz nicht geregelt sei.

    Vielmehr könne der neue Einheitspreis auch selbständig und losgelöst davon bestimmt werden (vgl. BGH, a.a.O., ZfBR 2019, 777, 780).

    Andererseits hat sich zum Beispiel das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Urteil vom 27.8.2019 - Az. 21 U 160/18, ZfBR 2019, 788, 791) auch für den Fall nachträglicher Leistungsänderungen (hier war bei einer Eisenbahnüberführung nachträglich hinter den dem westlichen bzw. dem östlichen Widerlager eine Auffüllung aus Magerbeton angeordnet worden) der Auffassung des BGH (Urteil vom 8.8.2019, a.a.O., ZfBR 2019, 777, 780) angeschlossen und ausgeführt, dass es bei umstrittener Preisermittlung nicht auf die vorkalkulatorischen Kosten sondern auf die tatsächlichen Kosten ankomme, die dem Unternehmer bei Erfüllung des nicht geänderten Vertrages entstanden wären bzw. aufgrund der Leistungsänderung tatsächlich entstehen.

    Der Senat hat die Parteien bereits ausdrücklich mit Verfügung vom 18.12.2019 (Bl. 1172 GA) darauf hingewiesen, dass hier offenbleiben kann, ob der für § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B in der Entscheidung des BGH vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18, ZfBR 2019, 777 - 781) niedergelegte Grundsatz auch auf den hier vorliegenden Fall des § 2 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B anzuwenden ist.

    Die gemeinsame Einigung über eine neue Vergütung, also die Vereinbarung eines neuen Preises, ist gegenüber der Preiskorrektur für eine Neuberechnung vorrangig (vgl. BGH, a.a.O., ZfBR 2019, 777, 779; Ingenstau/Korbion/Keldungs, VOB/B, 20. Aufl., § 2 Abs. 5, Rn. 47 ff.).

  • KG, 27.08.2019 - 21 U 160/18

    Mehrvergütungsanspruch bei nachträglicher Weiterung des baulichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18
    Es kann offenbleiben, ob dieser für § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B in der Entscheidung des BGH vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18, ZfBR 2019, 777 - 781) niedergelegte Grundsatz auch auf den hier vorliegenden Fall des § 2 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B übertragen werden kann (bejahend KG Berlin, Urteil vom 27. August 2019 - 21 U 160/18, ZfBR 2019, 788, 791).

    Andererseits hat sich zum Beispiel das Kammergericht Berlin (KG Berlin, Urteil vom 27.8.2019 - Az. 21 U 160/18, ZfBR 2019, 788, 791) auch für den Fall nachträglicher Leistungsänderungen (hier war bei einer Eisenbahnüberführung nachträglich hinter den dem westlichen bzw. dem östlichen Widerlager eine Auffüllung aus Magerbeton angeordnet worden) der Auffassung des BGH (Urteil vom 8.8.2019, a.a.O., ZfBR 2019, 777, 780) angeschlossen und ausgeführt, dass es bei umstrittener Preisermittlung nicht auf die vorkalkulatorischen Kosten sondern auf die tatsächlichen Kosten ankomme, die dem Unternehmer bei Erfüllung des nicht geänderten Vertrages entstanden wären bzw. aufgrund der Leistungsänderung tatsächlich entstehen.

    Die kalkulierten Kosten sind ein Hilfsmittel für die Ermittlung des "neuen Preises" (vgl. KG Berlin, Urteil vom 27.8. 2019, a.a.O., ZfBR 2019, 788, 791).

  • OLG Bremen, 09.07.2003 - 1 U 72/02

    Prüffähigkeit einer Abschlagsrechnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18
    Zudem ist die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung bereits dann gegeben, wenn der Architekt des Auftraggebers - wie hier - die Schlussrechnung tatsächlich geprüft hat (vgl. OLG Bremen Urt. v. 9.7.2003 - 1 U 72/02, BeckRS 2003, 17781).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 14/04

    Zeitliche Grenzen des Rechts auf Preisanpassung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18
    Wenn eine Einigung nicht erzielt oder im Wege der Klage hergestellt wurde, entscheidet das im Streitfall angerufene Gericht, wobei auch eine Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06, NJW 2009, 835, 839; Urteil vom 14.4.2005 - VII ZR 14/04, NJW-RR 2005, 1041, 1042).
  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18
    Wenn eine Einigung nicht erzielt oder im Wege der Klage hergestellt wurde, entscheidet das im Streitfall angerufene Gericht, wobei auch eine Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06, NJW 2009, 835, 839; Urteil vom 14.4.2005 - VII ZR 14/04, NJW-RR 2005, 1041, 1042).
  • BGH, 10.03.2015 - VI ZB 28/14

    Inhaltsanforderungen an eine Berufungsbegründung: Unschlüssige und/oder rechtlich

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.2020 - 7 U 21/18
    Für die Zulässigkeit einer Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers rechtlich schlüssig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.3.2015 - VI ZB 28/14, NJW 2015, 1458).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2023 - 21 U 52/22

    Werkvertrag: Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlussrechnung als

    Hat ein vom Auftraggeber beauftragter Fachmann, wie ein Architekt oder Ingenieur, die Schlussrechnung geprüft, spricht dies in der Regel für eine Prüffähigkeit (OLG Bremen, BeckRS 17781, Rn. 11; OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2020 - 7 U 21/18, juris Rn. 113).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.04.2018 - 7 U 21/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,63019
OLG Celle, 27.04.2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,63019)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.04.2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,63019)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. April 2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,63019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werklohnanspruch bei fehlender Vergütungsvereinbarung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen? (IBR 2020, 183)

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.03.2018 - 7 U 21/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,63018
OLG Celle, 12.03.2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,63018)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.03.2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,63018)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. März 2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,63018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Übliche Vergütung geschuldet: Wie kann sich der Besteller verteidigen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.04.2011 - 9 U 4323/09

    Werkvertrag: Unwirksamkeit wegen inhaltlicher Unbestimmtheit; Höhe des

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2018 - 7 U 21/18
    Er schuldet daher sowohl nach § 632 BGB wie auch nach §§ 812 ff. BGB die angemessene Vergütung, um die es sich nach den getroffenen Feststellungen hier handelt (vgl. OLG München, Urteil vom 12. April 2011 - 9 U 4323/09; Staudinger/Roland Michael Beckmann (2013) BGB § 433, Rn. 90 f. zum Kaufrecht).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2018 - 7 U 21/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,89823
OLG Köln, 16.05.2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,89823)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,89823)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2018,89823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Erstattung bei Unbrauchbarkeit Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfall, da ein Sachschaden an dem verunfallten Pkw nicht hinreichend dargetan ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 10 O 97/17
  • OLG Köln, 16.05.2018 - 7 U 21/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11

    Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2018 - 7 U 21/18
    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013 - I-1 U 153/11 -, juris Rn 18).
  • LG Saarbrücken, 12.03.2021 - 13 S 139/20

    Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen

    Beruht die Ungeeignetheit des Gutachtens darauf, dass ein Geschädigter offensichtliche Vor- bzw. Altschäden verschweigt, so scheidet eine Ersatzfähigkeit der Kosten nach allgemeiner Auffassung aus (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 3.8.2018 - I 9 U 111/18 - juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.1.2013 - I 1 U 153/11 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 16.5.2018 - 7 U 21/18 - juris; Nugel ZfS 2020, 490, 495; Freymann/Rüßmann aaO Rn. 224, jew. mwN.).
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