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   OLG München, 12.10.2016 - 7 U 2180/16   

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https://dejure.org/2016,35825
OLG München, 12.10.2016 - 7 U 2180/16 (https://dejure.org/2016,35825)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2016 - 7 U 2180/16 (https://dejure.org/2016,35825)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 7 U 2180/16 (https://dejure.org/2016,35825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Direktkommanditisten einer Publikums-KG zur Zahlung eines weiteren Teils der Pflichteinlage

  • rewis.io

    Zahlung eines weiteren Teils der Pflichteinlage - Unterscheidung von Pflichteinlage und Haftsumme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Direktkommanditisten einer Publikums-KG zur Zahlung eines weiteren Teils der Pflichteinlage

  • rechtsportal.de

    HGB § 105 Abs. 3 ; HGB § 161 Abs. 2 ; BGB § 705
    Verpflichtung des Direktkommanditisten einer Publikums-KG zur Zahlung eines weiteren Teils der Pflichteinlage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Begründung einer Zahlungspflicht für weiteren Teil der Pflichteinlage des Direktkommanditisten einer Publikums-KG durch Änderung des Gesellschaftsvertrags ohne Zustimmung des Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 679
  • NZI 2017, 564
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG München, 12.10.2016 - 7 U 2180/16
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache jedoch nur dann zu, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ NJW 2003, 2319, Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 543 Rdnr. 11).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 22/06

    Wirksamkeit einer Nachschlussverpflichtung aufgrund Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 12.10.2016 - 7 U 2180/16
    Er kann dann die ihm gegenüber mangels Erteilung der erforderlichen Zustimmung bestehende Unwirksamkeit des Beschlusses als Einwendung gegenüber der auf den Beschluss gestützte Zahlungsklage der Gesellschaft auch dann geltend machen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten binnen einer bestimmten Frist eingeleitet hätten werden müssen und diese Frist abgelaufen ist (vgl. BGH ZIP 2007, 1368, m. w. N.).
  • OLG München, 27.05.2020 - 7 U 594/20

    Abdingbarkeit des § 167 Abs. 3 HGB

    Der Senat hat bezüglich der hiermit aufgeworfenen Problematik bereits entschieden (vgl. grundlegend zum - abgesehen von den einzuzahlenden Prozentsätzen identischen - Gesellschaftsvertrag einer Schwestergesellschaft der Klägerin Senatsurteil vom 12.10.2016 - 7 U 2180/16; zum Gesellschaftsvertrag der Klägerin vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2016 und 17.01.2017 - 7 U 3744/16), dass nach § 4 Nr. 3 GV alter Fassung die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 200.000,00 EUR) betrug.
  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 3799/18

    Einholung eines Schiedsgutachtens bei Bestimmung der Abfindungshöhe

    a) Der Senat hat bezüglich der hiermit aufgeworfenen Problematik bereits entschieden (vgl. grundlegend zum - abgesehen von den einzuzahlenden Prozentsätzen identischen - Gesellschaftsvertrag einer Schwestergesellschaft der Klägerin Senatsurteil vom 12.10.2016 - 7 U 2180/16; zum Gesellschaftsvertrag der Klägerin vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2016 und 17.1.2017 - 7 U 3744/16), dass nach § 4 Nr. 3 GV alter Fassung die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 100.000,- EUR) betrug.
  • OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16

    Änderung der Fälligkeitsregelungen der Pflichteinlage einer Publikums-KG

    Wie der Senat bereits in seinem Endurteil vom 12.10.2016 (Az: 7 U 2180/16) entschieden hat, bedurfte es für die wirksame Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrags, wie sie vorliegend am 24.07.2012 beschlossen wurde, auch nicht der Einstimmigkeit bzw. einer ausdrücklichen Zustimmung des Beklagten persönlich.
  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 651/19

    Inanspruchnahme eines (ausgeschiedenen) Kommanditisten eines Filmfonds auf

    Der Senat hat bezüglich des hier streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages bereits mit Urteil vom 12.10.2016 (Az. 7 U 2180/16 - veröffentlicht in ZIP 2017, 679 - 681) entschieden, dass nach § 4 Nr. 3 GV a.F. die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 130.000,00 Euro) betrug.
  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 649/19

    Erbringung der Einlage einer Kommanditistin

    Der Senat hat bezüglich des hier streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages bereits mit Urteil vom 12.10.2016 (Az. 7 U 2180/16 - veröffentlicht in ZIP 2017, 679 - 681) entschieden, dass nach § 4 Nr. 3 GV a.F. die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 50.000,00 EUR) betrug.
  • OLG München, 21.10.2020 - 7 U 2993/20

    Umfang der Kommanditistenhaftung bei Verlust und Fehlbetrag

    Der Senat hat bezüglich des hier streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages bereits mit Urteil vom 12.10.2016 (Az. 7 U 2180/16 - veröffentlicht in ZIP 2017, 679 - 681) entschieden, dass nach § 4 Nr. 3 GV a.F. die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 300.000,00 EUR) betrug.
  • OLG München, 26.02.2020 - 7 U 977/19

    Berufung, Abfindung, Gesellschafter, Gesellschaft, Gesellschafterversammlung,

    Der Senat hat bezüglich der hiermit aufgeworfenen Problematik bereits entschieden (vgl. grundlegend zum - abgesehen von den einzuzahlenden Prozentsätzen identischen - Gesellschaftsvertrag einer Schwestergesellschaft der Klägerin Senatsurteil vom 12.10.2016 - 7 U 2180/16; zum Gesellschaftsvertrag der Klägerin vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2016 und 17.01.2017 - 7 U 3744/16), dass nach § 4 Nr. 3 GV alter Fassung die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 50.000,00 EUR) betrug.
  • OLG München, 21.10.2020 - 7 U 2556/20

    Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Klausel (rückständige Pflichteinlage

    Der Senat hat bezüglich des hier streitgegenständlichen Gesellschaftsvertrages bereits mit Urteil vom 12.10.2016 (Az. 7 U 2180/16 - veröffentlicht in ZIP 2017, 679 - 681) entschieden, dass nach § 4 Nr. 3 GV a.F. die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 100.000,00 EUR) betrug.
  • OLG München, 26.02.2020 - 7 U 3695/19

    Berufung, Gesellschaft, Auslegung, Kaufvertrag, Gesellschafter,

    a) Der Senat hat bezüglich der hier aufgeworfenen Problematik bereits entschieden (vgl. Senatsurteil vom 12.10.2016 - 7 U 2180/16 und Senatsbeschlüsse vom 30.11.2016 und 17.1.2017 - 7 U 3744/16, zum Teil betreffend einen Schwesterfonds der Klägerin mit strukturell identischen gesellschaftsvertraglichen Regelungen), dass nach § 4 Nr. 3 GV alter Fassung die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 40.000,- EUR) betrug.
  • OLG München, 26.02.2020 - 7 U 929/19

    Gesellschaft, Gesellschafterversammlung, Berufung, Pflichteinlage,

    Der Senat hat bezüglich der hiermit aufgeworfenen Problematik bereits entschieden (vgl. grundlegend zum - abgesehen von den einzuzahlenden Prozentsätzen identischen - Gesellschaftsvertrag einer Schwestergesellschaft der Klägerin Senatsurteil vom 12.10.2016 - 7 U 2180/16; zum Gesellschaftsvertrag der Klägerin vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2016 und 17.01.2017 - 7 U 3744/16), dass nach § 4 Nr. 3 GV alter Fassung die Pflichteinlage 100% des Zeichnungsbetrages (und damit im streitgegenständlichen Fall 38.000,00 EUR) betrug.
  • OLG München, 26.02.2020 - 7 U 1195/19

    Berufung, Gesellschaft, Gesellschafterversammlung, Gesellschafter,

  • OLG München, 12.02.2020 - 7 U 347/19

    Berufung, Gesellschafterversammlung, Abfindung, Gesellschafter, Gesellschaft,

  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 339/19

    Streit der Kommanditisten um die restliche Erbringung einer Einlage

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