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   OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13   

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OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13 (https://dejure.org/2015,38768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.01.2015 - 7 U 224/13 (https://dejure.org/2015,38768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 7 U 224/13 (https://dejure.org/2015,38768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Lebensversicherung: Pflicht des Versicherers zur Information über Nachteile des Glättungsverfahrens und poolübergreifender Verwendung von Reserven

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lebensversicherung: Pflicht des Versicherers zur Information über Nachteile des Glättungsverfahrens und poolübergreifender Verwendung von Reserven

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages im Rahmen des Anlagemodells Sicherheitskompaktrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das Berufungsgericht anschließt (vgl. BGH, Urteil vom 11.7.2012, Az. IV ZR 164/11, zit. nach juris, Rdn. 51, 53).

    Zu den besonders bedeutsamen Umständen, über die aufzuklären ist, gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11.7.2012, Az. IV ZR 164/11, zit. nach juris, Rdn. 58 - 60) die poolübergreifende Reservenbildung, die eine Quersubventionierung ermöglicht.

  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
    Denn es handelt sich, wie das Oberlandesgericht Celle (U. v. 16.1.2007, Az. 16 U 160/06) zutreffend und mit Bezug zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 134, 387dargelegt hat, um eine Überlegungsfrist zugunsten des Gläubigers, deren Dauer durch das Verhalten Dritter nicht verkürzt werden soll, so dass ebenso wie in den Fällen des Stillstands des Verfahrens auf einen nach außen wahrnehmbaren Umstand abzustellen ist, also für die Beendigung der Hemmung erforderlich ist, dass die Partei die letzte Prozesshandlung und damit die Notwendigkeit kennt, den Prozess weiter zu betreiben.
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
    Damit stimmt überein, dass der Bundesgerichtshof eine Erkundigungspflicht des Antragstellers im Hinblick auf den Fortgang eines eingeleiteten Güteverfahrens verneint hat (BGHZ 182, 284, nach juris Rdn. 20).
  • BGH, 26.11.2013 - X ZR 3/13

    Arbeitnehmererfindung: Verjährungshemmung für einen Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2013, Az. X ZR 3/13, kann die Beklagte für ihre Ansicht nichts herleiten.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
    Informationspflichten werden wegen der Komplexität eines Anlageprodukts und deshalb, weil Lebensversicherer in Konkurrenz mit den Anbietern anderer Kapitalanlagen stehen, in Schrifttum und Rechtsprechung seit längerem auch für Versicherungsverträge bejaht (Schwintowski aaO.; von Stebut, ZIP 1992, 1698, 1702 mwNw; Kieninger NVersZ 1999, 118f.; Römer, VersR 1998, 1313, 1314, 1316; Prölss/Martin-Schneider, VVG, 28. Aufl., Vor § 150 Rdn. 30, 80; BGHZ 147, 373).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
    Die von der Beklagten erwähnte Entscheidung (BGH VersR 2005, 1565 [BGH 12.10.2005 - IV ZR 162/03] ), die auf die ausschließliche Maßgeblichkeit des Versicherungsrechts abstellt, bezieht sich auf die Anwendbarkeit des § 172 VVG a.F., also auf die Möglichkeit einer einseitigen Änderung von Versicherungsbedingungen im Interesse aller Versicherungsnehmer und hat mit der hier zu beurteilenden Frage nichts zu tun.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
    Für die Kausalität einer Aufklärungspflichtverletzung für den Anlageentschluss spricht eine tatsächliche Vermutung (BGH aaO. und BGH U.v. 8.5.2012, Az. XI ZR 262/10), deren Widerlegung zur Beweislast der Beklagten steht.
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung

    Umstritten ist jedoch, ob im Falle eines Güteverfahrens i.S. des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den Beginn der Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB - wie das Berufungsgericht angenommen hat - der Tag der Verfahrenseinstellung bzw. Beendigung des Güteverfahrens nach der Verfahrensordnung ist (OLG München, Urteil vom 24. November 2014 - 21 U 5058/13, juris Rn. 28 ff.; OLG Bamberg, Urteil vom 14. November 2014 - 1 U 39/14, nicht veröffentlicht) oder der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einstellungsverfügung an den Gläubiger maßgeblich ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Januar 2015 - 7 U 224/13, nicht veröffentlicht; OLG Celle, Urteil vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06, juris Rn. 68).
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 116/15

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Der von den Versicherern anzubietende Basistarif, dessen Leistungen in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuches V entsprechen müssten, garantiere deshalb einen gesetzlich geregelten Mindestschutz, der auch in anderen Krankenversicherungstarifen zu gewährleisten sei (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 28. April 2014 - 7 U 224/13 n.v. unter II 6, 7; Prölss/Martin/Voit, VVG 29. Aufl. § 192 Rn. 14; Wandt, Versicherungsrecht 5. Aufl. Rn. 1307; Grote/Bronkars, VersR 2008, 580, 581).
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