Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.08.2012

Rechtsprechung
   OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29494
OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12 (https://dejure.org/2012,29494)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.2012 - 7 U 2261/12 (https://dejure.org/2012,29494)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 2012 - 7 U 2261/12 (https://dejure.org/2012,29494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Rückabwicklung einer Beteiligung in Form einer atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligung

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung an mehrgliedriger atypisch stillen Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    02BGB § 705; BGB § 314
    Ansprüche auf Rückabwicklung einer Beteiligung in Form einer atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Atypisch stille Gesellschaft, Auflösung, fehlerhafte Gesellschaft, Gesellschaftsrecht, stille Gesellschaft, stiller Gesellschafter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung an mehrgliedriger atypisch stillen Gesellschaft; Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2702
  • NZG 2012, 1302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12
    Die Rückabwicklung der Beteiligung und die Rückzahlung der Einlage würden dazu führen, dass die Mitgesellschafter "nicht nur die Folgen ihres eigenen, von einer fehlerhaften Willensbildung getragenen Beitritts tragen müssten" (BGH WM 2008, 1026 Rdnr. 14), sondern auch die Lasten, die sich aus der Rückabwicklung der Beteiligung und der Rückzahlung der vollen Einlage anderer stiller Gesellschafter ergeben würden.
  • LG München I, 03.01.2012 - 5 HKO 5182/10

    Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Klage eines Anlegers als stiller

    Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12
    Dass es eines Verbundes in der Form eines Zusammenwirkens des Geschäftsinhabers und der stillen Gesellschafter in einer gemeinsamen Organisation bedarf, um eine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft zu begründen, ist nicht ersichtlich und ergibt sich auch aus der zitierten Entscheidung des LG München vom 03.01.2012 (5 HK O 5182/10) nicht.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12
    Eine Ausnahme von den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft hat der BGH für die zweigliedrige stille Gesellschaft nur deshalb zugelassen, weil "im Gegensatz zu einer Publikumsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesellschaft" der Anleger nicht einer bestehenden Publikumsgesellschaft beitritt, sondern mit der "von dem Initiator des Anlageprojekts gegründeten Aktiengesellschaft eine neue - stille - Gesellschaft" bildet; dabei "beschränken sich seine Rechtsbeziehungen allein auf diese Aktiengesellschaft" (BGH, NJW-RR 2004, 1407 Rdnr. 11).
  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12
    In diesen Fällen dürfe es "demjenigen, der sich aufgrund eines Prospektmangels, einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder aus sonstigen Gründen schadensersatzpflichtig gemacht hat, ... nicht zu Gute kommen, dass er gleichzeitig auch an dem mit dem geschädigten Anleger geschlossenen Gesellschaftsvertrag beteiligt ist" (BGH, NJW-RR 2005, 627).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12
    Das setzt voraus, dass für die rechtliche Beurteilung typischer Lebenssachverhalte eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH NJW 2002, 3029).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 06.08.2012 - 7 U 2261/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27891
OLG München, 06.08.2012 - 7 U 2261/12 (https://dejure.org/2012,27891)
OLG München, Entscheidung vom 06.08.2012 - 7 U 2261/12 (https://dejure.org/2012,27891)
OLG München, Entscheidung vom 06. August 2012 - 7 U 2261/12 (https://dejure.org/2012,27891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Rückabwicklung einer Beteiligung in Form einer atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf Ausscheiden aus mehrgliedriger atypisch stiller Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 705; BGB § 314
    Ansprüche auf Rückabwicklung einer Beteiligung in Form einer atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Atypische stille Gesellschaftsbeteiligung ist nach Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft rückabzuwickeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG München, 06.08.2012 - 7 U 2261/12
    Danach kommen die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft ausnahmsweise dann nicht zu Anwendung, wenn die rechtliche Anerkennung des von den Parteien gewollten und tatsächlich vorhandenen Zustands aus gewichtigen Belangen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen unvertretbar ist (vgl. BGH Urteil vom 29.11.2004, Az: II ZR 6/03und Urteil vom 21.03.2005, Az: II ZR 140/03).

    In diesen Fällen hat der Vertragspartner des Gesellschafters auch für das Fehlverhalten von Vermittlern einzustehen (BGH Urteil vom 21.03.2005, Az: II ZR 140/03).

  • OLG München, 11.06.2012 - 21 U 4562/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung bzw. auf

    Auszug aus OLG München, 06.08.2012 - 7 U 2261/12
    Der Senat teilt diese Auffassung, die auch der 21. Senat des Oberlandesgericht München in seinem Endurteil vom 07.05.2012 (Az: 21 U 4562/11) niedergelegt hat.
  • OLG Hamburg, 17.05.2013 - 11 U 30/12

    Mehrgliedrige atypische stille Gesellschaft: Anwendbarkeit der Grundsätze über

    Auch auf den fehlerhaften Beitritt zu einer mehrgliedrigen atypischen stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anzuwenden (Anschluss an OLG München, 11. Juni 2012, 21 U 4562/11, ZIP 2012, 2344; 8. Juni 2012, 7 U 2261/12, ZIP 2012, 2346; 28. November 2012, 20 U 2232/12, ZIP 2013, 414 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2012, I-9 U 44/12).(Rn.17)(Rn.19)(Rn.25).

    c) Der erkennende Senat beurteilt die vom Bundesgerichtshof offen gelassene Frage der Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die mehrgliedrige atypische stille Gesellschaft in gleicher Weise wie das OLG München (vgl. ZIP 2012, 2344; ZIP 2012, 2346; ZIP 2013, 414) und das OLG Düsseldorf (Urteil vom 29.10.2012, I-9 U 44/12) dahingehend, dass bei einer mehrgliedrigen atypisch stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft jedenfalls dann einem Schadenersatzanspruch des Anlegers/ stillen Gesellschafters gegen den Geschäftsinhaber auf Rückzahlung der Einlage entgegen stehen, wenn das Vermögen des Geschäftsinhabers im Wesentlichen aus Einlagen der stillen Gesellschafter besteht.

  • OLG Hamburg, 23.08.2013 - 11 U 11/13

    Mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft:

    cc) Der erkennende Senat beurteilt die vom Bundesgerichtshof offengelassene Frage der Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft in gleicher Weise wie das Oberlandesgericht München (vgl. Urteil vom 28. November 2012, 20 U 2232/12, juris Rn. 39; Urteil vom 11. Juni 2012, 21 U 4562/11, juris Rn. 29; Beschluss vom 6. August 2012, 7 U 2261/12, juris Rn. 4) und das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 29. Oktober 2012, 9 U 44/12, juris Rn. 31) dahingehend, dass bei einer mehrgliedrigen atypisch stillen Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft jedenfalls dann einem Schadenersatzanspruch des Anlegers/stillen Gesellschafters gegen den Geschäftsinhaber auf Rückzahlung der Einlage entgegenstehen, wenn das Vermögen des Geschäftsinhabers im Wesentlichen aus Einlagen der stillen Gesellschafter besteht (hierzu bereits Senatsurteil vom 17.05.2013, 11 U 30/12, juris Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht