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   OLG Hamm, 24.08.2018 - I-7 U 23/18   

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OLG Hamm, 24.08.2018 - I-7 U 23/18 (https://dejure.org/2018,41826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2018 - I-7 U 23/18 (https://dejure.org/2018,41826)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2018 - I-7 U 23/18 (https://dejure.org/2018,41826)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 7, 9, 18 StVG, § 254 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Verletzung bei Verfolgung des Schädigerfahrzeugs

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Sturz bei Verfolgung des sich entfernenden Unfallgegners "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7, 9, 18 ; BGB § 254
    Betrieb eines Kraftfahrzeugs; Zurechnungszusammenhang; Schutzzweck der Norm; Mitverschulden

  • rechtsportal.de

    StVG § 7, 9, 18 ; BGB § 254
    Haftung des Halters eines Fahrzeugs für Verletzungen eines ihm aufgrund der Verursachung eines Unfalls nacheilenden Fußgängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfolgung eines sich entfernenden Unfallgegners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sturz eines geschädigten Fahrzeugeigentümers kann beim Betrieb eines Fahrzeugs erfolgt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Verletzungen nach dem Unfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beinbruch bei Verfolgung: Unfallflüchtige haftet für Verletzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12

    Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Da die Vorschrift alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe erfassen will, ist ein Schaden bereits dann bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d. h., wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensereignis durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (BGH, Urt. v. 31.01.2012, Az. VI ZR 42/11, NJW 2012, 1951; BGH, Urt. v. 26.02.2013, Az. VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679; Wagner in: MüKo, BGB 7. Aufl. 2017, § 823 Rn. 458 a. E.).

    Für die Annahme des erforderlichen Zurechnungszusammenhangs kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (BGH, Urt. v. 26.02.2013, Az. VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679; BGH, Urt. v. 21.01.2014, Az. VI ZR 253/13, zitiert nach juris).

    Insoweit ist danach zu differenzieren, ob das Vorhandensein oder die Fahrweise eines Kraftfahrzeugs lediglich einen äußeren Umstand für die Motivation des Geschädigten zu einem auf eigenständiger Entschließung beruhenden selbstgefährdendem Verhalten darstellt, was nicht ausreichend ist, um einen durch die Selbstgefährdung herbeigeführten Schaden als Auswirkung der Betriebsgefahren unter die Gefährdungshaftung des § 7 Abs. 1 StVG fallen zu lassen; denn in diesen Fällen ist von einer Zäsur zwischen der Betriebsgefahr des für den Geschehensablauf (mit-)ursächlichen Kraftfahrzeugs und dem in dessen Folge eingetretenen Schaden auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1990, Az. VI ZR 33/90, NJW 1990, 2885; Urt. v. 26.02.2013, Az. VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679).

  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Für die Frage der Zurechnung maßgeblich ist demnach, ob sich - bei wertender Betrachtung - in dem Unfall eine gesteigerte Gefahrenlage ausgewirkt hat, für die die Beklagte zu 1) verantwortlich war (vgl. BGH, Urt. v. 04.05.1993, Az. VI ZR 283/92, NJW 1993, 2234 (2235)).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin ihre Entscheidung zur Aufnahme und zur Fortsetzung der Verfolgung innerhalb kürzester Zeit treffen musste, da sich der Pkw der Beklagten zu 1) der Ausfahrt näherte und sie daher keine Zeit hatte, das "Für und Wider" einer weiteren Verfolgung oder der Möglichkeit zur Halterermittlung über das Autokennzeichen abzuwägen (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.03.1996, Az. VI ZR 12/95, NJW 1996, 1533 (1534)).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Insoweit ist danach zu differenzieren, ob das Vorhandensein oder die Fahrweise eines Kraftfahrzeugs lediglich einen äußeren Umstand für die Motivation des Geschädigten zu einem auf eigenständiger Entschließung beruhenden selbstgefährdendem Verhalten darstellt, was nicht ausreichend ist, um einen durch die Selbstgefährdung herbeigeführten Schaden als Auswirkung der Betriebsgefahren unter die Gefährdungshaftung des § 7 Abs. 1 StVG fallen zu lassen; denn in diesen Fällen ist von einer Zäsur zwischen der Betriebsgefahr des für den Geschehensablauf (mit-)ursächlichen Kraftfahrzeugs und dem in dessen Folge eingetretenen Schaden auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1990, Az. VI ZR 33/90, NJW 1990, 2885; Urt. v. 26.02.2013, Az. VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679).
  • BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Unzulässig ist demgegenüber eine Entscheidung durch Grundurteil über einen Feststellungsantrag (BGH, Urt. v. 19.02.1991, Az. X ZR 90/89, zitiert nach juris; Musielak a. a. O. Rn. 4).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11

    Notwehr; Erlaubnistatbestandsirrtum; erlaubte Selbsthilfe (Festnahme eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Zur Sicherung dieses Anspruchs steht ihm unter den Voraussetzungen des § 229 BGB ein Festnahmerecht zu, wenn die Gefahr besteht, dass sich dieser der Feststellung seiner Personalien durch Flucht entziehen will (BGH, Beschl. v. 05.04.2011, Az. 3 StR 66/11, NStZ 2012, 144).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Da die Vorschrift alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe erfassen will, ist ein Schaden bereits dann bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d. h., wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensereignis durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (BGH, Urt. v. 31.01.2012, Az. VI ZR 42/11, NJW 2012, 1951; BGH, Urt. v. 26.02.2013, Az. VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679; Wagner in: MüKo, BGB 7. Aufl. 2017, § 823 Rn. 458 a. E.).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2012 - 13 U 78/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsrechtliche Zurechnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Dies gilt - entsprechend obiger Ausführungen - allerdings dann nicht, wenn sich bei wertender Betrachtung die Schädigung nicht mehr als spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren darstellt, für die die Norm den Verkehr schadlos halten will, was der Fall ist, wenn die Gefahr nicht über das hinausging, was im täglichen Zusammenleben ohnehin unter Billigung der Rechtsordnung an Gefahren hingenommen werden muss und der Schaden als Verwirklichung des sog. allgemeinen Lebensrisikos zu bewerten ist (OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.08.2012, Az. 13 U 78/12, NJW-RR 2013, 539) oder aber sich letztlich bei wertender Betrachtung eine Selbstgefährdung des Geschädigten verwirklicht.
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Für die Annahme des erforderlichen Zurechnungszusammenhangs kommt es außerdem maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (BGH, Urt. v. 26.02.2013, Az. VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679; BGH, Urt. v. 21.01.2014, Az. VI ZR 253/13, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 01.02.2018 - 21 O 330/16

    Bruch Sprunggelenk nach Verfolgung: 11.000 Euro

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.02.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (21 O 330/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18

    Mensch gegen Maschine - Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto

    Soweit einzelne Ansprüche des Klägers auf den Sozialversicherungsträger übergegangen sind, ist dies für den Erlass des Grundurteils unerheblich, weil die Frage, welche Ansprüche im Einzelnen begründet sind, im Rahmen des Anspruchsgrunds nicht geprüft werden müssen (vgl. im Ergebnis ebenso, wenn auch ohne Begründung: OLG Hamm, Urteil vom 24.08.2018 - 7 U 23/18, juris; OLG München, Urteil vom 28.09.2018 - 10 U 4206/17, juris).
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   OLG Schleswig, 30.05.2018 - 7 U 23/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19310
OLG Schleswig, 30.05.2018 - 7 U 23/18 (https://dejure.org/2018,19310)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.05.2018 - 7 U 23/18 (https://dejure.org/2018,19310)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 7 U 23/18 (https://dejure.org/2018,19310)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Keine unfallbedingte Kausalität eines Knieschadens bei unstreitigem Vorschaden

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit von Folgeschäden an einem Knie

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kausalität Knieschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Haftungsausfüllende Kausalität; Verkehrsunfall; Knieschaden; Kreuzbandruptur; Vorschaden; Beweismaß; Wahrscheinlichkeit; behandelnder Arzt; Diagnose; Therapie

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit von Folgeschäden an einem Knie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallbedingte Kausalität eines Knieschadens bei unstreitigem Vorschaden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.05.2018 - 7 U 23/18
    Es gelten lediglich geringere Anforderungen an das Maß für eine Überzeugungsbildung des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 24.6. 2008 - VI ZR 234/07, NJW 2008, 2910, 2911).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.05.2018 - 7 U 23/18
    Denn bei der Frage nach einem Zusammenhang der geltend gemachten Beschwerden mit dem Unfallgeschehen kommt es allein auf die Beurteilung durch Sachverständige und nicht auf die Aussagen von Zeugen an (vgl. BGH, Urteil vom 3.6.2008 - VI ZR 235/07, NJW-RR 2008, 1380, 1381).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.05.2018 - 7 U 23/18
    Es genügt je nach Lage des Einzelfalles eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8.6. 2004 - VI ZR 230/03, r + s 2004, 520, 521).
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   OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 7 U 23/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,75417
OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 7 U 23/18 (https://dejure.org/2021,75417)
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 7 U 23/18 (https://dejure.org/2021,75417)
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