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   OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96   

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https://dejure.org/2000,5383
OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96 (https://dejure.org/2000,5383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.2000 - 7 U 23/96 (https://dejure.org/2000,5383)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 7 U 23/96 (https://dejure.org/2000,5383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miterben ; Handschriftliches Testament; Auslegung eines Testaments; Vererbung von Grundbesitz; Erbeinsetzung nach Bruchteilen; Teilungsanordnung ; Widerruf eines Testaments

  • Judicialis

    BGB § 428

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGbB § 2247 § 2255
    Auslegung eines Testaments - Einsetzung des Bruders als Erben; Widerruf; mangelnde Lesefähigkeit des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Testament - Erblasser kann schreiben, aber nicht lesen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80

    Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96
    Das Gesetz verlangt hier keinen ausdrücklich erklärten Widerruf; vielmehr genügt es, wenn die Widerrufsabsicht dem Testament im Wege der Auslegung entnommen werden kann (vgl. BGH, NJW 1951, 559; NJW 1966, 201; NJW 1981, 2745).

    Dabei sind nach den allgemeinen Grundsätzen der Testamentsauslegung auch diejenigen Umstände außerhalb des Testaments mit heranzuziehen, die zur Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers von Bedeutung sein können (vgl. BGH, NJW 1981, 2745).

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96
    Die Erbquoten sind anhand des wirtschaftlichen Wertverhältnisses der zugewandten Vermögensgruppen zum gesamten Nachlaß zu ermitteln (vgl. BGH, FamRZ 1990, 396).
  • BGH, 25.10.1965 - III ZR 47/64

    Auslegung und Ergänzung eines Testaments durch Verwertung von außerhalb der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96
    Das Gesetz verlangt hier keinen ausdrücklich erklärten Widerruf; vielmehr genügt es, wenn die Widerrufsabsicht dem Testament im Wege der Auslegung entnommen werden kann (vgl. BGH, NJW 1951, 559; NJW 1966, 201; NJW 1981, 2745).
  • BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85

    Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96
    Die Beweislast obliegt dabei dem, der sich auf die mangelnde Lesefähigkeit beruft (vgl. BayObLG Rpfleger 1985, 239; Palandt/Edenhofer, 57. Aufl., § 2247 BGB, Rdz. 19).
  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 7 U 23/96
    Das Gesetz verlangt hier keinen ausdrücklich erklärten Widerruf; vielmehr genügt es, wenn die Widerrufsabsicht dem Testament im Wege der Auslegung entnommen werden kann (vgl. BGH, NJW 1951, 559; NJW 1966, 201; NJW 1981, 2745).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2017 - 3 Wx 143/16

    Auslegung eines Testaments

    Die Auslegungsbedürftigkeit des Testaments folgt bereits daraus, dass die Erblasserin nicht deutlich zwischen den Begriffen "Erbe" und "Vermächtnis" unterschieden hat, wobei nach § 133 BGB bei der Auslegung einer Willenserklärung ausgehend von deren Wortlaut der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften ist (Senat, OLGR Düsseldorf 2000, 240).
  • BGH, 24.11.2021 - IV ZR 132/21

    Eigenhändiges Testament: Darlegungs- und Beweislast für den Einwand der

    Die Darlegungs- und Beweislast für die mangelnde Lesefähigkeit des Erblassers trägt grundsätzlich derjenige, der sich auf diesen Einwand beruft (OLG Hamburg ZErb 2016, 186 [juris Rn. 47]; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 17 W 1341/14, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 240 [juris Rn. 126]; BayObLG …
  • OLG Hamburg, 18.08.2015 - 2 U 21/13

    Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten: Beweislastverteilung bei behaupteter

    Die Beweislast obliegt dabei demjenigen, der sich auf die mangelnde Lesefähigkeit beruft ( vgl. OLGR Düsseldorf 2000, 240-245 nach juris; Staudinger/Otte (2012) Rdnr. 149 zu § 2247 BGB ).
  • OLG Dresden, 12.01.2015 - 17 W 1341/14

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Lesefähigkeit des eine

    Dabei trägt im Zivilprozess um das Erbrecht die Beweislast und im Erbscheinsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Feststellungslast für die Behauptung mangelnder Lesefähigkeit des Erblassers grundsätzlich derjenige, der sich auf diesen Einwand beruft (vgl. OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 04.02.2000 - 7 U 23/96 Tz. 126 m.w.N., juris).
  • OLG München, 19.04.2021 - 33 U 6447/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer die Testierfähigkeit ausschließenden Lese-

    Bis zum Beweis des Gegenteils ist jedoch bei einem handschriftlichen Testament vom Normalfall der Lesefähigkeit auszugehen (OLG Düsseldorf ZEV 2000, 316; BayObLG …
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