Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06   

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https://dejure.org/2008,7496
OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2008,7496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages über eine Immobilie; Anfechtung des notariellen Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Makler bei dessen Einordnung als Hilfsperson des Verkäufers; Anspruch auf Freistellung von einer Provisionsforderung für einen ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 144

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; BGB § 144
    Zurechnung der Erklärung " ins Blaue" des Maklers als Hilfsperson des Immobilienverkäufers - Keine Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts durch Schadensersatzverlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistige Täuschung durch Makler als Hilfsperson des Verkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglisthaftung: Wann muss sich Verkäufer Angaben des Maklers zurechnen lassen? (IMR 2008, 316)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, S. 2550 ff; NJW 1996, S. 452; NJW 2001, S. 358 f.) wird ein Makler als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB angesehen, wenn ihm von einer der Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden ist, er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernommen hat, die typischerweise der Vertragspartei selbst obliegen oder dem Makler die gesamten Vertragsverhandlungen quasi als Repräsentanten überlassen wurden.

    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 2001, S. 358).

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, S. 2550 ff; NJW 1996, S. 452; NJW 2001, S. 358 f.) wird ein Makler als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB angesehen, wenn ihm von einer der Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden ist, er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernommen hat, die typischerweise der Vertragspartei selbst obliegen oder dem Makler die gesamten Vertragsverhandlungen quasi als Repräsentanten überlassen wurden.
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 213/00

    Ansprüche des Bankkunden bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Maßgeblich für den Umfang der jeweiligen Bereicherung ist § 818 BGB; der Anspruch geht dabei auf den Saldo der Bereicherung (so genannte "Saldotheorie"), wobei der Bereicherungsgläubiger eine ungleichartige Gegenleistung seines Vertragspartners bei der Geltendmachung berücksichtigen muss, sei es im Klagantrag, sei es, dass der Anspruch einredeweise geltend gemacht wird (vgl. BGH NJW 2001, S. 1863 ff [1864]); dem haben die Kläger durch ihren Zug um Zug-Antrag Rechnung getragen.
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03

    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06
    Der Senat hat daher (vgl. BGH NJW-RR 2004, S. 229 ff. [231]) keine Bedenken, die möglicherweise von den Beklagten gar nicht gewollte Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen ggf. einem weiteren Rechtsstreit der Parteien vorzubehalten, auch wenn derartige Ansprüche "an sich" in die Saldierung einzubeziehen sind.
  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08

    Werklieferungsvertrag in der Automobil-Zulieferindustrie:

    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30431
OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2006,30431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2006 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2006,30431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2006 - 7 U 24/06 (https://dejure.org/2006,30431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessfähigkeit nach einer Nichtanordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Betreuungsverfahren; Bestehen eines hinreichenden Anlasses für eine Überprüfung der Prozessfähigkeit ; Umfang der Überprüfung und Beurteilung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § ... 1896 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1903 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 56 Abs. 1; ; ZPO § 170 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 1 Satz 1 a.E.; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 700 Abs. 1; ; GKG § 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 24/06
    Nach der Lebenserfahrung sind Störungen der Geistestätigkeit als Ausnahmeerscheinungen anzusehen, weshalb regelmäßig von der Prozessfähigkeit der Parteien ausgegangen werden kann (BGH NJW 1996, 1059, 1060).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGH NJW 2000, 289, 290; 1996, 1059, 1060).

    In Betracht kommen dazu ergänzende Anhörungen der Sachverständigen Z... und H... ebenso wie die Einholung eines - weiteren - Sachverständigengutachtens zur Frage des Vorliegens der Prozessfähigkeit am 22.2.2005 als das im Rahmen der nach § 56 Abs. 1 ZPO gebotenen Prüfung stets probate Mittel (vgl. BGH NJW 1996, 1059, 1060; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 56 Rn. 8).

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 24/06
    Etwas anderes gilt allerdings, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGH NJW 2000, 289, 290; 1996, 1059, 1060).

    Dazu hat es unabhängig von etwaigen Beweisanträgen der Parteien alle in Betracht kommenden Beweise zu erheben, wobei es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden ist, sondern der Grundsatz des Freibeweises gilt (BGH a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 56 Rn. 8; a.A.: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, § 56 Rn. 7; MünchKomm./Lindacher, ZPO, 2. Aufl., § 51, 52, Rn. 42) und eine Prozessunfähigkeit regelmäßig nicht ohne eine persönliche Anhörung der Partei, in deren Rahmen sich das Gericht einen unmittelbaren Eindruck von ihrer Person verschaffen kann, festgestellt werden kann (BGH NJW 2000, 289, 290; Zöller/Vollkommer a.a.O.).

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