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   OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14   

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https://dejure.org/2016,7465
OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14 (https://dejure.org/2016,7465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2016 - 7 U 241/14 (https://dejure.org/2016,7465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2016 - 7 U 241/14 (https://dejure.org/2016,7465)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines plastischen Chirurgen und des Versicherers des in Frankreich ansässigen Herstellers von Brustimplantaten wegen der Implantation minderwertiges Silikon enthaltender Implantate

  • rabüro.de

    Zur Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 253; BGB § 823; AEUV Art. 18; AEUV Art. 34; AEUV Art. 267
    Aufklärung über die Haltbarkeit von Silikon-Brust-Implantaten

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 18 AEUV, Art 34 AEUV, Art 56 AEUV, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten; Beschränkung des Versicherungsschutzes nach französischem Recht auf in Frankreich eingetretene Versicherungsfälle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines plastischen Chirurgen und des Versicherers des in Frankreich ansässigen Herstellers von Brustimplantaten wegen der Implantation minderwertiges Silikon enthaltender Implantate

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines plastischen Chirurgen und des Versicherers des in Frankreich ansässigen Herstellers von Brustimplantaten wegen der Implantation minderwertiges Silikon enthaltender Implantate

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten

  • heilpraxisnet.de (Kurzinformation)

    Frauen unterliegen erneut im Streit um PIP-Brustimplantate

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Aufklärungspflicht bei einer Brustvergrößerung mit Silikonimplantaten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Mangelhafte Brustimplantate - Arzt trifft keine Schuld

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kosmetische Operationen: Besondere Aufklärungspflicht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.04.2016)

    PIP-Implantate: Frauen unterliegen erneut vor Gericht

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Brustimplantate: Konkretisierung der Aufklärungspflicht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 94 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Aufklärungsfehler bei PIP-Silikon-Brustimplantaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1342
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - 13 B 1309/13

    Zulässigkeit eines Antrags Unterlassung von nicht ausdrücklich oder konkludent

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Nach einer von dem Sachverständigen herangezogenen neueren Studie aus dem Jahr 2014 beläuft sie sich auf rund 7 % (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2014 - 13 B 1309/13, juris Rn. 92: Versagensrate von 2-15 % bei anderen als P...-Silikonimplantaten nach 10 Jahren).

    Beim Austritt von Silikon kann es, was auch schon im Jahr 2007 bekannt war, nach den Ausführungen des Sachverständigen zu lokalen Reaktionen kommen, wie etwa lokalen Gewebereaktionen oder einer Lymphknotenschwellung (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 3. April 2014 - 13 B 1309/13, juris Rn. 95).

  • OLG Köln, 02.09.2015 - 5 U 57/15

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da ärztliche Behandlungsfehler bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Deswegen stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation (BGH, Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2006 - 3 U 263/05, juris Rn. 27; OLG München, Urteil vom 22. April 2010 - 1 U 3807/09, juris Rn. 49; OLG Köln, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 U 57/15, juris Rn. 4).

    Dass eine schonungslose Aufklärung über Risiken geboten ist, bedeutet nicht, dass Risiken überdramatisiert werden müssen (OLG Köln, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 U 57/15, juris Rn. 9) oder dass der Arzt gar von dem Eingriff insgesamt abraten muss.

  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ist eine mittelbare Diskriminierung indessen gerechtfertigt, wenn das Differenzierungskriterium auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (EuGH, Urteil vom 24. November 1998 - C-274/96 Slg. 1998, I-7637, Rn. 27 - Bickel und Franz; Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02, Slg 2004, I-2703 Rn. 66 - Collins).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Damit ist die größtmögliche Übereinstimmung mit den Grundfreiheiten aller Beteiligten erreicht, weil Unionsbürger - wie geboten (vgl. zu einem Entschädigungsfonds für Opfer von Gewalttaten EuGH, Urteil vom 2. Februar 1989 - Rs. 186/87, Slg. 1989, 195 Rn. 17 - Cowan) - in den Genuss dieser Pflichtversicherung kommen, wenn sie in Frankreich einen Schaden erleiden.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ist eine mittelbare Diskriminierung indessen gerechtfertigt, wenn das Differenzierungskriterium auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (EuGH, Urteil vom 24. November 1998 - C-274/96 Slg. 1998, I-7637, Rn. 27 - Bickel und Franz; Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02, Slg 2004, I-2703 Rn. 66 - Collins).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    So hat der Gerichtshof etwa entschieden, dass eine mittelbar auf der Staatsangehörigkeit beruhende Ungleichbehandlung durch das Ziel der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen medizinischen Versorgung gerechtfertigt sein kann, wenn es zur Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes beiträgt (EuGH, Urteil vom 13. April 2010 - C-73/08, Slg. 2010, I-2735 Rn. 62 - Bressol).
  • OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05

    Arzthaftung wegen Aufklärungsversäumnis bei Schönheitsoperation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Deswegen stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation (BGH, Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90, juris Rn. 11; OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2006 - 3 U 263/05, juris Rn. 27; OLG München, Urteil vom 22. April 2010 - 1 U 3807/09, juris Rn. 49; OLG Köln, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 U 57/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Es kann daher offen bleiben, ob der Beklagte zu 1 im Falle unzureichender (Grund-)Aufklärung für den Produktfehler des P.-Implantats haften würde, obwohl es sich dabei nicht um ein aufklärungspflichtiges Risiko handelt und sich auch sonst nach dem Ergebnis der Histologie vom 21.12.2012 ("kein Nachweis eines ausgetretenen Silikons") ein aufklärungspflichtiges Risiko nicht verwirklicht hat (vgl. zum Zurechnungszusammenhang bei Verwirklichung nicht aufklärungspflichtiger Risiken und seiner Grenze im Schutzbereich der Norm BGH, Urteile vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391, juris Rn. 23; vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94, juris Rn. 19; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, juris Rn. 10).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Es kann daher offen bleiben, ob der Beklagte zu 1 im Falle unzureichender (Grund-)Aufklärung für den Produktfehler des P.-Implantats haften würde, obwohl es sich dabei nicht um ein aufklärungspflichtiges Risiko handelt und sich auch sonst nach dem Ergebnis der Histologie vom 21.12.2012 ("kein Nachweis eines ausgetretenen Silikons") ein aufklärungspflichtiges Risiko nicht verwirklicht hat (vgl. zum Zurechnungszusammenhang bei Verwirklichung nicht aufklärungspflichtiger Risiken und seiner Grenze im Schutzbereich der Norm BGH, Urteile vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391, juris Rn. 23; vom 14. November 1995 - VI ZR 359/94, juris Rn. 19; vom 30. Januar 2001 - VI ZR 353/99, juris Rn. 10).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14
    Dem Patienten muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 241/09, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94

    Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

  • OLG Hamm, 11.09.2006 - 3 U 74/06

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mt einer

  • LG Karlsruhe, 25.11.2014 - 2 O 25/12

    Schadensersatzklage wegen PIP- Brustimplantaten

  • OLG München, 22.04.2010 - 1 U 3807/09

    Arzthaftung: Reichweite der Aufklärungspflicht vor einer kosmetischen

  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 3 U 30/17

    Maßgebliches Recht für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den

    Dieses Verständnis, das auch von der Berufung nicht in Zweifel gezogen wird, folgt aus dem Wortlaut der Gebietsklausel und deren Sinn und Zweck, den Versicherungsumfang zu beschränken (vgl. OLG Karlsruhe GesR 2016, 363 Rn. 38).

    Entsprechendes gilt für die Frage, ob der französische Gesetzgeber die Versicherungspflicht für französische Medizinprodukte auf den Einsatz in der gesamten EU hätte ausdehnen müssen, wobei auch hierfür nichts spricht, zumal eine solche Regelung die französischen Hersteller im EU-weiten Wettbewerb benachteiligen würde (vgl. OLG Karlsruhe GesR 2016, 363 Rn. 43).

  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 4 U 269/16

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Silikon-Brustimplantate

    In Bezug auf die gegen die Beklagte zu 2) geltend gemachten Ansprüche hat das Landgericht sich darauf beschränkt, auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (7 U 241/14) und des Landgerichts Frankfurt a.M. (2-04 O 37/14) zu verweisen, in denen die räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes gebilligt wurde.

    Der Senat folgt insoweit den Erwägungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in den Urteilen vom 20.04.2016 (7 U 241/14) und vom 17.08.2016 (7 U 23/16), auf die ergänzend Bezug genommen wird.

  • LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15

    Haftung des TÜV im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen fehlerhafter

    Allein der Umstand, dass die Implantate in Frankreich hergestellt wurden, genügt nicht für die Annahme eines in Frankreich eingetretenen Schadens (vgl. zu einer identischen Sachverhaltskonstellation OLG Karlsruhe, Urteil vom, 20.04.2016 - 7 U 241/14, nach juris, Rn. 38; Sachverständigengutachten Prof. W., Anlage B 34b der Beklagten zu 2 Rn. 72 ff.).

    Insoweit wird auf die Argumentation des OLG Karlsruhe, Urteil vom, 20.04.2016 - 7 U 241/14, nach juris Rn. 40 ff. zu einer identischen Sachverhaltskonstellation Bezug genommen.

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17

    Erneut scheitert Frau mit Klage wegen Pfusch-Implantaten

    Wie der Senat in vergleichbaren Fällen bereits entschieden hat (Urteil vom 20.04.2016, 7 U 241/14, abrufbar bei juris - rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.07.2017, VI ZR 192/16; Urteil vom 17.08.2016, 7 U 23/16, rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2017, IV ZR 400/16; Urteile vom 20.12.2017, 7 U 9/17, 7 U 46/17, 7 U 53/17, 7 U 54/17, 7 U 101/17), steht in Deutschland mit P.-Brustimplantaten versorgten Patientinnen wie der Klägerin kein Direktanspruch aus dem zwischen P. und der Beklagten zu 2 bestehenden Versicherungsvertrag zu, weil der in Deutschland eingetretene Schadensfall nicht zu den versicherten Risiken gehört.
  • OLG Oldenburg, 12.06.2017 - 11 U 7/17

    Rechtmäßigkeit der territorialen Beschränkung des

    Es fehlt an einer unmittelbaren Diskriminierung, weil Ausländer bei Schadensfällen auf französischem Territorium Inländern gleichgestellt sind (vgl. OLG Karlsruhe v. 20.042016- - 7 U 241/14, juris Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 2/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten mit Industriesilikon

    Eine Haftung der Beklagten zu 2) scheide aus, weil es an einem Direktanspruch der Klägerin fehle, weil der in Deutschland eingetretene Schadensfall nicht zu den versicherten Risiken gehöre, der Versicherungsschutz wirksam auf Schadensfälle in Frankreich beschränkt sei (m. H. a. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2016, Az.: 7 U 241/14, Anlage B 41, Bl. 356 ff. d. A.).
  • OLG Köln, 15.11.2017 - 5 U 68/17

    Europarechtskonformität der Beschränkung der Haftpflichtversicherung eines in

    Der Senat folgt dabei der überzeugenden Begründung des OLG Karlsruhe im Urteil vom 20.4.2016 - 7 U 241/14 (Anlage B 31) und in den beiden Urteilen vom 17.8.2016 - 7 U 23/16 und 177/15 (Anlage B 39), die der Bundesgerichtshof durch den die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 17.6.2016 zurückweisenden Beschluss vom 28.6.2017 - IV ZR 400/16 gebilligt hat (Anlage BE 4).
  • OLG Köln, 20.12.2017 - 5 U 68/17

    Europarechtskonformität der Beschränkung der Haftpflichtversicherung eines in

    Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 15.11.2017 unter Verweis auf die vom Bundesgerichthofs gebilligten Ausführungen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 20.4.2016 (Anlage B 31) - 7 U 241/14 und in den beiden Urteilen vom 17.8.2016 - 7 U 23/16 und 177/15 (Anlage B 39) folgendes dargelegt:.
  • LG Köln, 04.04.2017 - 3 O 29/16

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem

    Denn der Versicherungsfall tritt nicht mit der Herstellung des Implantats ein, sondern erst mit der Operation, in der der betroffenen Patientin das Brustimplantat eingesetzt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 20.04.2016, Az.: 7 U 241/14 [Rn. 36, 37] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 52/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten aus Industriesilikon statt

    Der rechtlichen Einschätzung des OLG Karlsruhe hierzu in seinem Urteil vom 20.04.2016 (Az.: 7 U 241/14) hat sich das Landgericht vollumfänglich angeschlossen.
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