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   OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11   

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OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11 (https://dejure.org/2012,51659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2012 - 7 U 246/11 (https://dejure.org/2012,51659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 7 U 246/11 (https://dejure.org/2012,51659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Abschlagszahlung gem. § 16 Nr. 1 AFB 87 in der Gebäudeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFB 87 § 16 Nr. 1
    Höhe der Abschlagszahlung gem. § 16 Nr. 1 AFB 87 in der Gebäudeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Soweit das OLG Hamm in seinem Urteil vom 17. September 1997 (VersR 1998, 1152) angenommen hat, ein Versicherer könne den Versicherungsnehmer nicht darauf verweisen, dieser könne nur tatsächlich angefallene und nachgewiesene Aufräumungs- und Abbruchkosten erstattet verlangen, steht das der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen, da es sich dort um Versicherungsbedingungen mit abweichendem Wortlaut handelte.

    Die Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1998, 1152) betrifft, wie bereits dargelegt, eine abweichende Versicherungsbedingung.

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Jedoch ist Voraussetzung des Anspruchs auf Abschlagszahlung, dass sowohl dessen Grund außer Streit steht als auch eine Mindesthöhe mit Sicherheit endgültig feststeht (BGHZ 96, 88 = NJW 1986, 1100, 1102 = VersR 1986, 77; ständige Rechtsprechung des Senats Urt. v. 11. Februar 2009, 7 U 110/08; Urt. v. 28. September 2011 - 7 U 222/10; Urt. v. 23. November 2011 - 7 U 158/10; Bruck/Möller/Katharina Johannssen, 9. Aufl., § 14 Rn. 22; Römer/Langheid/Rixecker, 3. Aufl., § 14 Rn. 14; Rüffer/Muschner, VVG, § 14 Rn. 27; Prölss, 28. Aufl., § 14 Rn. 12 mit weit.

    Dass es sich um eine Abschlagsforderung handelt, ist für die Begründung der Verzinsungspflicht unbeachtlich, weil sich die Abschlagsforderung rechtlich nicht von der endgültigen Entschädigung unterscheidet (BGHZ 96, 88 = NJW 1986, 1100).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2006 - 7 U 44/06

    Rücktritt vom Vertrag, Akzeptanz der "Kündigung"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Nachdem das Landgericht die Klage mit Urteil vom 2. Januar 2006 abgewiesen hatte, hat der Senat mit Urteil vom 19. September 2007 (7 U 44/06) antragsgemäß erkannt (Anlage K 5).

    Demzufolge konnte der Anspruch auf Abschlagszahlung nicht fällig werden, bevor nicht das Urteil des Senats vom 19. September 2007 (7 U 44/06) am 28. September 2009 in Rechtskraft erwachsen war, weil die Leistungspflicht der Beklagten bis dahin schon dem Grunde nach streitig war.

  • LG Köln, 12.05.2005 - 24 S 36/04

    Anspruch auf Ersatz fiktiver Kosten nach einem Versicherungsfall aus einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Den versicherten Kosten liegt aber nicht in gleicher Weise eine bereits eingetretene Vermögenseinbuße zu Grunde; die Verwirklichung des versicherten Schadens hängt nicht nur davon ab, ob ein Bedarf, diese Kosten aufzuwenden, entstanden ist, sondern zusätzlich davon, ob sie tatsächlich aufgewendet werden (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., W I Rn. 25, 26; OLG Celle VersR 2009, 631; LG Köln, Urt. v. 12. Mai 2005, Az. 24 S 36/04; Höra, in: van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 4. Aufl., § 3 Rn. 62).
  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Das OLG Celle (Urt. v. 24. September 2009 - 8 U 99/09, VersR 2010, 383) hat die Rechtsfrage offengelassen und sich auf einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gestützt, wenn zwar ein Sachverständigenverfahren nicht eingeleitet wurde, jedoch der Sachverständige der Versicherung die Kosten ermittelt hat und beide Parteien durch Unterschrift ihr Einverständnis mit diesen ermittelten Kosten erklärt haben.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 7 U 110/09

    Elementarschadenversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    In diesem Sinne hat auch der Senat für die Bestimmung des § 3 AStB 87 bereits entschieden (Urt. v. 19. Mai 2010 - 7 U 110/09, VersR 2011, 111 = RuS 2010, 290).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 187/08

    Pflicht des Hausratversicherers zu einem Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Den versicherten Kosten liegt aber nicht in gleicher Weise eine bereits eingetretene Vermögenseinbuße zu Grunde; die Verwirklichung des versicherten Schadens hängt nicht nur davon ab, ob ein Bedarf, diese Kosten aufzuwenden, entstanden ist, sondern zusätzlich davon, ob sie tatsächlich aufgewendet werden (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., W I Rn. 25, 26; OLG Celle VersR 2009, 631; LG Köln, Urt. v. 12. Mai 2005, Az. 24 S 36/04; Höra, in: van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 4. Aufl., § 3 Rn. 62).
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Davon abweichend kommt es dagegen bei einem Ausdruck, mit dem die Rechtssprache einen feststehenden Begriff verbindet, auf diese Bedeutung an (BGH VersR 2000, 311).
  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem der Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGHZ 117, 1, 5 f.; BGH NJW 2007, 2560).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 246/11
    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem der Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGHZ 117, 1, 5 f.; BGH NJW 2007, 2560).
  • LG Wiesbaden, 09.11.2011 - 1 O 65/10

    Ein laufendes Sachverständigenverfahren im Sinne von § 16 Ziffer 1 AFB steht

  • LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04

    Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer

  • OLG Hamburg, 25.08.2009 - 7 U 110/08
  • OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16

    Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten

    Dies ergibt sich eindeutig aus der Formulierung in § 2 Nr. 1 VGB 2006, "Aufwendungen..., die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens für sachgerecht halten durften" (vgl. hierzu OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 15.06.2012 - 7 U 246/11 - BeckRS 2013, 12022 Rn. 40).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 8 U 171/19

    Rechtsstellung des Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherers einer

    "Aufwendungen" liegen jedoch bereits dann vor, wenn eine entsprechende Verbindlichkeit besteht; ein Geldfluss ist nicht erforderlich (ähnlich OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 15. Juni 2012 - 7 U 246/11 , juris, Rn. 42).
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