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   OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18   

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OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18 (https://dejure.org/2019,26457)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2019 - 7 U 2463/18 (https://dejure.org/2019,26457)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 7 U 2463/18 (https://dejure.org/2019,26457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Einberufung durch faktischen Geschäftsführer, faktischer Geschäftsführer, GmbHG § 64 Satz 1, GmbHG § 64 Satz 3, Grundsätze über die faktische Organstellung, Haftung nach § 64 Satz 3 GmbHG, Verhältnis des Steuerrechts zu § 64 Satz 1 GmbHG, Verhältnis zu § 64 Satz 1 GmbHG, Zahlungen ...

  • rewis.io

    Sunstantiierung einer behaupteten faktischen Geschäftsführung und Verjährungshemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 276 ; ZPO § 540 Abs. 1 ; GmbHG § 64 S. 1
    Insolvenzverfahren; Leistungserbringung; Hemmung

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 64 ; BGB § 823 Abs. 2 ; InsO § 15a
    Schadensersatzansprüche aus einer behaupteten faktischen Geschäftsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche aus einer behaupteten faktischen Geschäftsführung des Beklagten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Qualifizierung eines Angestellten als faktischer Geschäftsführer

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Qualifizierung eines Angestellten als Faktischer Geschäftsführer

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1326
  • BB 2019, 2580
  • NZG 2019, 1189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG München I, 22.06.2018 - 41 O 16423/15

    Verjährungshemmung bei fehlerhafter öffentlicher Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 22.06.2018, Az. 41 O 16423/15, wird zurückgewiesen.

    Da der Beklagte keine Verteidigungsanzeige übermittelte, erließ das Landgericht München I am 31.05.2016 gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil (Az. 41 O 16423/15), mit dem dieser entsprechend des Klageantrags zur Zahlung von 426.367,68 EUR an den Kläger verurteilt wurde (Bl. 41/43 d.A.).

    Das Landgericht München I hob mit Endurteil vom 22.06.2018, Az. 41 O 16423/15, sein Versäumnisurteil vom 31.05.2016 auf und wies die Klage ab, da die Ansprüche des Klägers verjährt seien (Bl. 125/138 d.A.).

    Der Beklagte wird, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München [sic] - Az. 41 O 16423/15 - vom 22.06.2018, verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 426.367,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.09.2013 zu zahlen.

  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 89/15

    Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Eine - wie hier - erkennbar unzulässige öffentliche Zustellung bewirkt jedoch keine Hemmung der Verjährung (BGH, Urteil vom 08.12.2016 - Az. III ZR 89/15, Rdnr. 11).

    Dazu müsste feststehen, dass die fehlerhafte Anordnung der öffentlichen Zustellung im Beschluss vom 02.03.2016 vom Kläger nicht zu beeinflussen war und ihm keine mitwirkende Verantwortung für die Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung anzulasten ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2016 - Az. III ZR 89/15, Rdnr. 15).

  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Unbekannt iSd. § 185 Nr. 1 ZPO ist der Aufenthalt nur, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2012 - Az. XII ZR 94/10, Rdnr. 16).

    Dabei handelt es sich nämlich um eine nach der Rechtsprechung des BGH in jedem Fall erforderliche Nachforschungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2012 - Az. XII ZR 94/10, Rdnr. 17).

  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 83/10

    Nichtigkeitsstreitwert II

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Erforderlichkeit ergänzenden Vortrags sich nicht bereits aus einem substanziierten Bestreiten der Gegenseite ergibt, sondern von der Bewertung des Gerichts im Einzelfall abhängt, wie z.B. hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegung eines bestimmten Anspruchs (BGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 83/10, Rdnr. 27).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 45/94

    Hemmung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit bei verzögerter

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Eine derartige verzögerliche Sachbehandlung begründet nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 15.12.1994 - Az. IX ZR 45/94, Rdnrn 7 ff.) eine Hemmung nach § 206 BGB wegen höherer Gewalt.
  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann nötig, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind oder der Vortrag infolge der Einlassung des Beklagten unklar wird und nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zulässt (BGH, Urteil vom 13.08.1997, Az. VIII ZR 246/96, Rdnrn. 8 und 11).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Da damit durch die am 02.10.2015 verfügte Übermittlung keine Zustellung erfolgen sollte, kann eine solche auch nicht nach § 189 ZPO unterstellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2002 - Az. VI ZB 41/02, Rdnr. 11).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03

    Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
    Zwar ist zwischen den Parteien unstreitig, dass die Insolvenzschuldnerin "zumindest ab 01.11.2011" und damit bei Vornahme aller streitgegenständlichen Zahlung zahlungsunfähig und überschuldet war, jedoch konnte die insoweit darlegungspflichtige Klägerseite schon nicht substanziiert darlegen, dass der Beklagte, der bei der Insolvenzschuldnerin unstreitig zu keinem Zeitpunkt eine formale Geschäftsführerstellung einnahm, faktischer Geschäftsführer war und deshalb trotz fehlender formaler Geschäftsführerstellung nach § 64 S.1 GmbHG haftet (zur Haftung des faktischen Geschäftsführers vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2005 - II ZR 235/03, Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22

    Start-Up Unternehmen - Keine uneingeschränkte Anwendbarkeit der BGH-Grundsätze

    Da diese Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden konnte, war in diesem Zeitpunkt das Verfahren anderweitig beendet im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. OLG München, Urteil vom 17.07.2019 - 7 U 2463/18, Rn. 36).
  • OLG Koblenz, 10.08.2022 - 9 WF 338/22
    Dies schließt das Ausland ein, wenn - wie im vorliegenden Fall - entsprechende Anhaltspunkte bestehen (vgl. OLG München, Urteil vom 17. Juli 2019 - 7 U 2463/18 -, juris, Rdnr. 45; MünchKomm-Häublein/Müller, a.a.O.).
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