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   OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11   

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https://dejure.org/2012,28601
OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11 (https://dejure.org/2012,28601)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2012 - 7 U 25/11 (https://dejure.org/2012,28601)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2012 - 7 U 25/11 (https://dejure.org/2012,28601)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamburg, 10.11.1994 - 3 U 194/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Dieses hat zwar zur Folge, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Berichterstattung, bei der in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt, die Grundsätze zur Zulässigkeit der Verbreitung von Verdachtsäußerungen zugrunde zu legen sind (vgl. die in AfP 2008, 404 und AfP 2009, 149 veröffentlichten Entscheidungen des Senats sowie HansOLG Hamburg, 3. Zivilsenat, AfP 1995, 517).

    Diese können üblicherweise ebenso darin bestehen, an den Leser eine Frage weiterzugeben und so den Leser an der Fragestellung zu beteiligen (HansOLG Hamburg AfP 1995, 517).

    Dementsprechend hat das Hanseatische Oberlandesgericht in einem vergleichbaren Fall (AfP 1995, 517) die Titelblattzeile "Prinzessin Caroline Neues Mutterglück?" als echte Frage eingestuft.

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Hieran vermag auch nichts zu ändern, dass der BGH in seiner neueren Rechtsprechung zum Bildrecht verlangt, dass der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln ist, also insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (BGH ZUM 2010, 701).

    In einem solchen Fall, d.h., dass ein Artikel teilweise zulässige und teilweise unzulässige Wortberichterstattung enthält und das Foto auch die zulässige Wortberichterstattung illustriert, kommt ein Verbot des Fotos im Zusammenhang mit den unzulässigen Textpassagen nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2010, 3025).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Zwar sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Bereich des Bildnisschutzes ein Geldentschädigungsanspruch auch dann in Betracht komme, wenn mehrere gleichartige Verletzungen vorliegen, die für sich genommen nicht als schwerwiegend anzusehen wären, in ihrer Gesamtheit jedoch als hartnäckige Verletzung zu bewerten sind, weil sie trotz vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen bezüglich gleichartiger Handlungen erfolgt seien (vgl. BGH, NJW 1996, 985; Hans. OLG, AfP 2008, 411).

    Die Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 985 ff.), die sich auf fortgesetzte Bildrechtsverletzungen gegenüber minderjährigen Kindern bezog, ist indessen, wie der Senat mehrfach entschieden hat (ZUM 2009, 234; ZUM 2010, 976) auf den Bereich rechtswidriger Wortberichterstattungen nicht zu übertragen.

  • OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07

    Kein Schadensersatzanspruch wegen hartnäckig fortgesetzter Rechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Zwar sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Bereich des Bildnisschutzes ein Geldentschädigungsanspruch auch dann in Betracht komme, wenn mehrere gleichartige Verletzungen vorliegen, die für sich genommen nicht als schwerwiegend anzusehen wären, in ihrer Gesamtheit jedoch als hartnäckige Verletzung zu bewerten sind, weil sie trotz vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen bezüglich gleichartiger Handlungen erfolgt seien (vgl. BGH, NJW 1996, 985; Hans. OLG, AfP 2008, 411).

    Die Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 985 ff.), die sich auf fortgesetzte Bildrechtsverletzungen gegenüber minderjährigen Kindern bezog, ist indessen, wie der Senat mehrfach entschieden hat (ZUM 2009, 234; ZUM 2010, 976) auf den Bereich rechtswidriger Wortberichterstattungen nicht zu übertragen.

  • OLG Hamburg, 06.07.2010 - 7 U 6/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Geldentschädigung wegen indiskreter

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Die Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 985 ff.), die sich auf fortgesetzte Bildrechtsverletzungen gegenüber minderjährigen Kindern bezog, ist indessen, wie der Senat mehrfach entschieden hat (ZUM 2009, 234; ZUM 2010, 976) auf den Bereich rechtswidriger Wortberichterstattungen nicht zu übertragen.
  • OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presseberichterstattung über das Verhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Dieses hat zwar zur Folge, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Berichterstattung, bei der in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt, die Grundsätze zur Zulässigkeit der Verbreitung von Verdachtsäußerungen zugrunde zu legen sind (vgl. die in AfP 2008, 404 und AfP 2009, 149 veröffentlichten Entscheidungen des Senats sowie HansOLG Hamburg, 3. Zivilsenat, AfP 1995, 517).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Da sowohl die Öffnung der Privatsphäre durch eigene öffentliche Äußerungen (vgl. BVerfGE 101, 361, 385) als auch die Veranlassung kommentierender Äußerungen über eine Person durch deren Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung, die als solche einen zulässigen Berichterstattungsgegenstand darstelle (vgl. BVerfG , AfP 2010, 562, 565; BGH, MDR 2011, 59), nicht unwesentliche Abwägungsfaktoren für die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer das Persönlichkeitsrecht berührenden Berichterstattung sein könnten, könne nicht angenommen werden, dass der Beklagten aufgrund der vorausgegangenen einstweiligen Verfügung bewusst gewesen sein müsse, dass sie durch ihre nachfolgende Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte des Klägers zu 2) verletzte.
  • OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Zwar mag bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht kommen (so HansOLG Hamburg NJW-RR 1988, 736, 737 sowie Urteil des Senats v. 23.03.2007, 7 U 88/06; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn, 274), Dieses gilt aber nicht, wenn die Verdachtsäußerung in Form einer echten Frage erfolgt.
  • LG Hamburg, 28.09.2007 - 324 O 122/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Dabei gehe die Kammer davon aus, dass hinsichtlich des Kriteriums der Häufigkeit jedenfalls drei gleichartige Verstöße erforderlich sind, damit Hartnäckigkeit angenommen werden kann (vgl. dazu: Urteil vom 28.09.2007, Az.: 324 O 122/07).
  • OLG Hamburg, 16.04.1987 - 3 U 210/86

    Schmerzensgeld; Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht; Recht am eigenen Bild

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
    Zwar mag bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht kommen (so HansOLG Hamburg NJW-RR 1988, 736, 737 sowie Urteil des Senats v. 23.03.2007, 7 U 88/06; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn, 274), Dieses gilt aber nicht, wenn die Verdachtsäußerung in Form einer echten Frage erfolgt.
  • LG Offenburg, 21.12.2000 - 3 O 469/00
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 324 O 107/08
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 7 U 46/95
  • OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07

    Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichtserstattung auf die Verbreitung

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei

    Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn die Verdachtsäußerung nur in Form einer echten Frage erfolgt, da nur rhetorische Fragen rechtlich wie eine Tatsachenbehauptung zu behandeln und damit einem Berichtigungsanspruch zugänglich sind (Urteil des Senats vom 21.9.2012, 7 U 25/11; vgl. BGH NJW 2004, 1034).
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