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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16   

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https://dejure.org/2021,39772
OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2021,39772)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2021,39772)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. September 2021 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2021,39772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht auf Feldweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung von Zustellungsmängeln; Verkehrssicherungspflicht des Jagdpächters; Mitverschulden; Sichtfahrgebot; Dauerschaden; Schmerzensgeld; Klickpedale; jagdliche Einrichtung; Mountainbike; Stacheldraht; Amtspflicht; Gemeinde

  • rechtsportal.de

    Heilung von Zustellungsmängeln; Verkehrssicherungspflicht des Jagdpächters; Mitverschulden; Sichtfahrgebot; Dauerschaden; Schmerzensgeld; Klickpedale; jagdliche Einrichtung; Mountainbike; Stacheldraht; Amtspflicht; Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unverschuldeter Unfall: 800.000 EUR Schmerzensgeld nach Querschnittslähmung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld von 800.000 € nach unfallbedingter Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels eines 35-jährigen Radsportlers - Erhöhung des Schmerzensgelds wegen hoher Inflationsrate

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16
    Wird die Klageschrift nicht an den für gerichtliche Verfahren bestimmten gesetzlichen Vertreter einer Gemeinde zugestellt, kann der darin liegende Zustellungsmangel gemäß § 189 ZPO dadurch geheilt werden, dass für die Gemeinde wirksam ein Prozessbevollmächtigter bestellt wird, der bereits zuvor in den Besitz des zuzustellenden Schriftstücks gelangt ist (BGH, Urteil vom 23.4.2020, III ZR 251/17) 2. Bei "jagdlichen Einrichtungen" i.S.v. § 26 Abs. LJagdG SH handelt es sich um sonderrechtsfähige Sachen, welche ihrer Beschaffenheit nach nur vorübergehend entsprechend ihrer jagdlichen Widmung an einem bestimmten Ort aufgestellt werden und im Eigentum des Revierinhabers bleiben.

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet (BGH, Urteil vom 23.4.2020, III ZR 251/17, Rn.37) 4. Die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers stellt keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß dar, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlichem Erschrecken objektiv falsch reagiert.

    Die dagegen vom Kläger am 24.8.2017 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde bestätigte zwar die Haftung der Beklagten dem Grunde nach, wegen der Mitverschuldensquote (maximal 25 % zum Nachteil des Klägers wegen der Nutzung der Klickpedale) wurde die Sache jedoch mit BGH-Urteil vom 23.4.2020 (III ZR 251/17) zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens (BGH, III ZR 251/17) tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

  • OLG Köln, 23.01.1998 - 19 U 109/97

    Verkehrssicherungspflichten - Radfahrer bekommen bei einem Sturz selten

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16
    Gerade Feld- und Waldwege gehören zu den bevorzugten Flächen dieser Freizeitsportler und nach dem Aufkommen der Mountainbikes sind gerade Radfahrer in zunehmender Zahl auf derartigen Wegen anzutreffen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.01.1998, VersR 1998, 860-862, juris Rn. 35).
  • LG Lüneburg, 14.01.1988 - 4 S 36/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16
    Bei jagdlichen Einrichtungen handelt es sich um sonderrechtsfähige Sachen, welche ihrer Beschaffenheit nach nur vorübergehend entsprechend ihrer jagdlichen Widmung an einem bestimmten Ort aufgestellt werden und im Eigentum des Revierinhabers bleiben (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 14.01.1988, 4 S 36/86, RDL 1990, 94-95).
  • OLG Oldenburg, 18.03.2020 - 5 U 196/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Amputation von Gliedmaßen im Kindesalter und einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16
    In jüngerer Zeit hat das OLG Oldenburg (5 U 196/18, Urteil vom 18.03.2020; MedR 2020, S. 926 ff.) einem durch ärztliche Behandlungsfehler dauerhaft schwerstgeschädigten Kind ein Schmerzensgeld von 800.000,-EUR zugesprochen.
  • LG Kiel, 11.07.2003 - 6 O 13/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16
    So hat bereits das LG Kiel im Jahre 2003 (LG Kiel 6 O 13/03, Urteil vom 11.07.2003; rechtskräftig) in einem ähnlichen Fall einem zum Unfallzeitpunkt 3-jährigen Kind einen Schmerzensgeldkapitalbetrag von 500.000,-EUR zuzüglich einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 500,-EUR zuerkannt.
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21

    Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem

    Zwar ist davon auszugehen, dass die mit der Nutzung der Klickpedale einhergehende Zeitverzögerung beim Lösen der Füße von den Pedalen sich in Gefahrensituationen negativ auswirken kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 49 ff.).

    Soweit die Zweitberufung dagegen einwendet, der Kläger hätte in Kenntnis dieser Situation noch vorausschauender und vorsichtiger fahren müssen, um jederzeit ein Anhalten und Ausklinken aus den Pedalen gewährleisten zu können, steht dem entgegen, dass die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß darstellt, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 44; OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 61).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 U 29/16   

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https://dejure.org/2016,56695
OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2016,56695)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.10.2016 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2016,56695)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2016,56695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 27 Abs 1 EEG 2009, § 27 Abs 4 Nr 2 EEG 2009, § 66 Abs 1 EEG 2012, § 100 Abs 1 Nr 10 EEG 2010, § 27 Abs 4 Nr 2 Anl 2 Abschn 1 EEG 2009
    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen für den Anspruch auf den sog. "Güllebonus" bei dem Betrieb einer Biogasanlage

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 27 Abs. 1 und 4 Nr. 2 EEG 2009, § 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG 2010, § 66 Abs. 1 EEG 2012
    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des sog. Güllebonus

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16   

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https://dejure.org/2017,73923
OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2017,73923)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.08.2017 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2017,73923)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. August 2017 - 7 U 29/16 (https://dejure.org/2017,73923)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Im Übrigen wäre die Wiedereröffnung nur dann geboten, wenn sich aus dem nicht nachgelassenen Vorbringen ergibt, dass es aufgrund eines nicht prozessordnungsgemäßen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1999, IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143, juris Rn. 7).

    Prozessuale Nachlässigkeiten einer Partei auszugleichen, ist nicht Sinn der Möglichkeit, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2014, I-22 U 72/14, juris, Rn. 56 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28.10.1999, IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143).

  • LG Lüneburg, 14.01.1988 - 4 S 36/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Bei jagdlichen Einrichtungen handelt es sich um sonderrechtsfähige Sachen, welche ihrer Beschaffenheit nach nur vorübergehend entsprechend ihrer jagdlichen Widmung an einem bestimmten Ort aufgestellt werden und im Eigentum des Revierinhabers bleiben (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 14.01.1988, 4 S 36/86, RDL 1990, 94-95).
  • OLG Köln, 23.01.1998 - 19 U 109/97

    Verkehrssicherungspflichten - Radfahrer bekommen bei einem Sturz selten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Gerade Feld- und Waldwege gehören zu den bevorzugten Flächen dieser Freizeitsportler und nach dem Aufkommen der Mountainbikes sind gerade Radfahrer in zunehmender Zahl auf derartigen Wegen anzutreffen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.01.1998, VersR 1998, 860-862, juris Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 22 U 72/14

    "Stoffverantwortung" entbindet Auftragnehmer nicht von seinen

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Prozessuale Nachlässigkeiten einer Partei auszugleichen, ist nicht Sinn der Möglichkeit, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2014, I-22 U 72/14, juris, Rn. 56 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28.10.1999, IX ZR 341/98, NJW 2000, 142, 143).
  • BGH, 20.10.2015 - VI ZB 18/15

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Es bedarf (lediglich) einer aus sich heraus verständlichen Angabe, welche und weshalb der Berufungskläger bestimmte Punkte des angefochtenen Urteils bekämpft (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH VI ZB 18/15, Beschluss vom 20.10.2015, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Die Entscheidung des BGH vom 13.02.2001 (VI ZR 272/99, NJW 2001, 2796-2797) ist hier nicht einschlägig, weil es dort um einen Arzthaftungsprozess ging, für den der im Zivilprozess grundsätzlich geltende Beibringungsgrundsatz nur eingeschränkt gilt.
  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Den Geschädigten trifft ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 2014, 2493, sogenanntes Verschulden gegen sich selbst).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.08.2017 - 7 U 29/16
    Die Regelung beruht auf dem Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung eines Schadensersatzanspruchs hinnehmen muss (BGH NJW 1997, 2234).
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