Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 18.09.2019

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2020 - 7 U 298/19   

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https://dejure.org/2020,11427
OLG Köln, 08.04.2020 - 7 U 298/19 (https://dejure.org/2020,11427)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2020 - 7 U 298/19 (https://dejure.org/2020,11427)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2020 - 7 U 298/19 (https://dejure.org/2020,11427)
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Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ausschau halten auch mit Getränkekiste - Kein Schmerzensgeld für Fußgänger wegen Mulde auf dem Gehweg

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Augen auf, auch mit Getränkekiste vor dem Bauch

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unebener Gehweg - man muss schon ein wenig auf seine Füße achten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sturz mit Getränkekiste

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch: Unebener Gehweg ist keine unbeherrschbare Gefahrenquelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für Fußgänger wegen Mulde auf dem Gehweg

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ausschau halten auch mit Getränkekiste - Kein Schmerzensgeld für Fußgänger wegen Mulde auf dem Gehweg

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ausschau halten auch mit Getränkekiste - Kein Schmerzensgeld für Fußgänger wegen Mulde auf dem Gehweg

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.09.2019 - 7 U 298/19 (L)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48576
OLG Celle, 18.09.2019 - 7 U 298/19 (L) (https://dejure.org/2019,48576)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.09.2019 - 7 U 298/19 (L) (https://dejure.org/2019,48576)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. September 2019 - 7 U 298/19 (L) (https://dejure.org/2019,48576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fortbestand eines Landpachtvertrages; Wahrung der Schriftform bei einem Landpachtvertrag; Hinreichende Bestimmbarkeit der Pachtflächen; Außerhalb einer Vertragsurkunde liegende Umstände

  • IWW

    § 594a BGB
    Pachtvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 7 U 298/19
    Für die Bestimmbarkeit, die bei Vertragsabschluss gegeben sein muss, darf auch auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden und der ausschlaggebende Sachverhalt muss so genau bestimmt sein, dass bei seiner Verwirklichung kein Zweifel an der vertraglichen Vereinbarung verbleibt (vgl. BGH, NJW 2008, 2178; 2006, 139; 1999, 3257).

    Das für Miet- und Pachtverträge aufgestellte Schriftformgebot soll in erster Linie sicherstellen, dass ein Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes (§ 566 Abs. 1, § 593 b BGB) auf Seiten des Vermieters/ Verpächters in ein mehr als ein bzw. zwei Jahre geschlossenes Miet- bzw. Pachtverhältnis eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann (BGH, NJW 2008, 2178 m. w. N.).

    Daneben dient die Schriftform dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden zwischen den (ursprünglichen) Vertragsparteien sicherzustellen und diese von einer unbedachten Eingehung langfristiger Bindungen zu schützen (sog. Beweis- und Warnfunktion, vgl. BGH NJW 2008, 2178, 2179 m w. N.).

    Hierfür genügt es, dass der ausschlaggebende Sachverhalt so genau bestimmt ist, dass bei seiner Verwirklichung kein Zweifel an der vertraglichen Vereinbarung verbleibt (BGH NJW 2008, 2178, 2179).

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 7 U 298/19
    Für die Bestimmbarkeit, die bei Vertragsabschluss gegeben sein muss, darf auch auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden und der ausschlaggebende Sachverhalt muss so genau bestimmt sein, dass bei seiner Verwirklichung kein Zweifel an der vertraglichen Vereinbarung verbleibt (vgl. BGH, NJW 2008, 2178; 2006, 139; 1999, 3257).

    Diese Grundsätze gelten auch für Miet-und Pachtverträge (BGH NJW 1999, 3257, 3259 zum Mietrecht).

    Auch im Rahmen der Schriftform ist es ausreichend, dass der Inhalt der wesentlichen Vertragsbedingungen hinreichend bestimmbar in der Vertragsurkunde enthalten ist (BGH, a. a. O; BGH, NJW 2006, 139, 140; BGH NJW 1999, 3257, 3259).

    Nachteile die sich hieraus für einen späteren Grundstückserwerber ergeben können, hat dieser hinzunehmen (BGH NJW 1999, 3257, 3259).

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 7 U 298/19
    Für die Bestimmbarkeit, die bei Vertragsabschluss gegeben sein muss, darf auch auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden und der ausschlaggebende Sachverhalt muss so genau bestimmt sein, dass bei seiner Verwirklichung kein Zweifel an der vertraglichen Vereinbarung verbleibt (vgl. BGH, NJW 2008, 2178; 2006, 139; 1999, 3257).

    Auch im Rahmen der Schriftform ist es ausreichend, dass der Inhalt der wesentlichen Vertragsbedingungen hinreichend bestimmbar in der Vertragsurkunde enthalten ist (BGH, a. a. O; BGH, NJW 2006, 139, 140; BGH NJW 1999, 3257, 3259).

    Für die Bestimmbarkeit, die bereits bei Vertragsabschluss gegeben sein muss, darf dabei auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden (BGH, a. a. O, BGH NJW 2006, 139, 140).

  • OLG Hamm, 13.03.2014 - 10 U 92/13

    Schriftformerfordernis beim Landpachtvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 7 U 298/19
    Für die Wahrung der Schriftform bei einem Landpachtvertrag nach § 585 a BGB ist u. a. erforderlich, dass sich für einen Dritten aus der Vertragsurkunde ergibt, welche Flächen Pachtgegenstand sind (OLG Hamm, Urteil vom 13. März 2014, 10 U 92/13, Juris Rn. 41 m. w. N.).

    Entscheidend für die Wahrung der Schriftform ist, dass sich für einen Dritten aus der Vertragsurkunde selbst ergibt, welche Flächen Pachtgegenstand sind (OLG Hamm, Urteil vom 13. März 2014, 10 U 92/13, juris Rn. 41 m.w.N.).

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08

    Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei

    Auszug aus OLG Celle, 18.09.2019 - 7 U 298/19
    Von der Berücksichtigung derartiger Umstände ist erst abzusehen, wenn der beurkundete Text den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien nicht ansatzweise erkennen lässt (BGH, NJW-RR 2010, 821).
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