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   OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01   

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https://dejure.org/2001,3558
OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2001,3558)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2001 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2001,3558)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2001 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2001,3558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 652 Abs 1 S 1 BGB, § 654 BGB, § 166 Abs 1 BGB
    Maklervertrag: Erkundungs- und Nachprüfungspflicht des Maklers für Angaben im Expose'; Zurechnung von Mitarbeiterwissen einer juristischen Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Makler; Sorgfaltspflichten; Informationen; Zurechnung von Wissen; Provisionsanspruch; Maklerprovision

  • Judicialis

    BGB § 652; ; BGB § 328; ; BGB § 654

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 § 328 § 654
    Zu den Sorgfaltspflichten eines Maklers; zur Zurechnung von Wissen innerhalb organisatorisch aufgespaltenen juristischen Personen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Aufschlag auf Kaufpreis oder Miete - Das Wichtigste zur Maklerprovision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 778
  • NZM 2002, 182
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern bezieht sich nur auf solches Wissen, das bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, an andere Abteilungen weitergegeben oder vor Vertragsabschluß von anderen Abteilungen abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339).

    Die Nutzung der festzuhaltenden Daten stand nicht im freien Belieben der Beschäftigten der Sparkassenorganisation, sondern unterlag normativen Verkehrsschutz-Anforderungen (vgl. BGH NJW 1996, 1339 (1340).

    Dieser Nachteil wird dadurch ausgeglichen, dass der juristischen Person das Wissen auch derjenigen Organwalter und Mitarbeiter zuzurechnen ist, die am Abschluß des Vertrages selbst nicht beteiligt gewesen sind, sofern dieses Wissen bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, weitergegeben und vor Vertragsschluß abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339. Damit scheidet eine Zurechnung aller Kenntnisse jedes einzelnen Mitarbeiters der juristischen Person aus, vielmehr kommt es allein auf die Verfügbarkeit derjenigen Informationen an, die typischerweise aktenmäßig festzuhalten sind. Der Senat geht davon aus, dass die Frage des Baujahres des Fertighauses (1968) keine Information darstellte, hinsichtlich deren die Kreditabteilung eine entsprechende Dokumentation einhalten mußte.

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern bezieht sich nur auf solches Wissen, das bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, an andere Abteilungen weitergegeben oder vor Vertragsabschluß von anderen Abteilungen abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339).

    Dieser Nachteil wird dadurch ausgeglichen, dass der juristischen Person das Wissen auch derjenigen Organwalter und Mitarbeiter zuzurechnen ist, die am Abschluß des Vertrages selbst nicht beteiligt gewesen sind, sofern dieses Wissen bei ordnungsgerechter Organisation aktenmäßig festgehalten, weitergegeben und vor Vertragsschluß abzufragen ist (vgl. auch BGH NJW 1990, 975; BGH NJW 1996, 1339. Damit scheidet eine Zurechnung aller Kenntnisse jedes einzelnen Mitarbeiters der juristischen Person aus, vielmehr kommt es allein auf die Verfügbarkeit derjenigen Informationen an, die typischerweise aktenmäßig festzuhalten sind. Der Senat geht davon aus, dass die Frage des Baujahres des Fertighauses (1968) keine Information darstellte, hinsichtlich deren die Kreditabteilung eine entsprechende Dokumentation einhalten mußte.

  • BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80

    Maklerrecht - Sorgfaltspflicht des Maklers - Weitergabe von Auskünften -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Vielmehr durfte die Klägerin auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. auch BGH NJW 1982, 1147; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1525; Staudinger/Reuter, 13. Aufl. § 652 BGB Rdn. 184; Zopfs "Maklerrecht" Rdn. 69).
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • OLG Köln, 20.01.1972 - 10 U 83/71

    Verschulden eines Maklers bei Vertragsschluss, schuldhaft falsche Beratung, c. i.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Aufklärungspflichten wegen der mit dem Abschluß des Maklervertrages begründeten besonderen Treuepflichten, auf Grund deren die Beklagte als Auftraggeberin eine umfassende Wahrnehmung ihrer im Hinblick auf den angestrebten Hauptvertrag bestehenden Interessen erwarten konnte (vgl. hierzu BGH NJW 1968, 1560; BGH NJW 1983, 847 (848); OLG Köln NJW 1972, 1813), kann auch nicht unter dem Blickwinkel gesehen werden, dass die Klägerin ihr obliegende Sorgfaltspflichten verletzt habe.
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Da der Makler lediglich verpflichtet ist, ihm bekannte Umstände offen zu legen, eine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht für ihn nicht besteht, er vielmehr auf die Angaben des Verkäufers vertrauen durfte, kann schon deshalb ein Schadensersatzanspruch mit dieser Begründung nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 1983, 1730; BGH WM 1978, 1069; BGH DB 1956, 794).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Gerade dann, wenn Mitarbeiter einer juristischen Person Verhandlungen mit Vertragspartnern führen und ihnen auf Grund der organisatorischen Aufspaltung von Zuständigkeiten Kenntnisse hinsichtlich des Vertragsobjektes fehlen, die in anderen Abteilungen der juristischen Personen gewonnen wurden, erscheint es grundsätzlich angemessen, dass die juristische Person bei ihrer Tätigkeit von anderen Beschäftigten erlangte Kenntnisse als eigene gelten lassen muß, sich also nicht auf die Unkenntnis der die Verhandlung führenden Mitarbeiter berufen kann (vgl. auch BGH NJW 1989, 2879 f).
  • BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 2/88

    Verwirkung des Maklerlohns bei Formnichtigkeit des Maklervertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 18 U 26/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 206/88

    Verwirkung des Maklerlohns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01
    Eine Verwirkung des Maklerlohnes nach dem Rechtsgedanken des § 654 BGB hätte vorausgesetzt, dass die Klägerin als Maklerin wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt hat, wobei es unerheblich ist,ob der Beklagten hieraus ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW 1962, 734; BGH NJW-RR 1989, 760; BGH NJW-RR 1990, 372; OLG Hamm NJW-RR 1993, 506; Staudinger-Reuter, 13. Aufl. § 654 Rdn. 10).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06

    Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè

    Hiervon abgesehen schuldet jedoch der Makler seinem Auftraggeber grundsätzlich keine Ermittlungen; insbesondere darf er im Allgemeinen auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 778).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

    Grundsätzlich darf der Makler jedoch Angaben, die er von dem Veräußerer erhalten hat, ungeprüft weitergeben (vgl. BGH v. 16. September 1981 - IVa ZR 85/80, NJW 1982, 1147; OLG Frankfurt am Main v. 26. September 2001 - 7 U 3/01, NJW-RR 2002, 778), wenn er die betreffenden Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat.
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    Eine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht besteht jedoch für den Makler in der Regel nicht (BGH, WM 1978, 1069; NJW 1983, 1730, Senat NJW-RR 2002, 780; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524, 1525; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 778, Schwerdtner, Maklerrecht, Rz. 315, 317).

    Grundsätzlich darf er auf die Angaben des Verkäufers vertrauen (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 778).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 70/15

    Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer Immobilie gegen die als

    Abseits dessen schuldet jedoch der Makler seinem Auftraggeber keine Ermittlungen, vielmehr darf er auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (BGH, Urteil vom 18.1.2007, a.a.O.; OLG Frankfurt Urteil vom 26.9.2001 - 7U3/01, NJW-RR 2002, 778).
  • LG Detmold, 04.01.2019 - 4 O 159/18

    Maklervertrag - Provisionsanspruch -Verlust - Vertragspflichtverletzung

    Dass der Makler auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen kann, ist ständige Rechtsprechung, der sich das Gericht im vorliegenden Fall anschließt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2001, 7 U 3/01 mwN).
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Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 08.02.2002 - S 7 U 3/01   

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https://dejure.org/2002,39821
SG Oldenburg, 08.02.2002 - S 7 U 3/01 (https://dejure.org/2002,39821)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08.02.2002 - S 7 U 3/01 (https://dejure.org/2002,39821)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - S 7 U 3/01 (https://dejure.org/2002,39821)
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   SG Stade, 23.01.2002 - S 7 U 3/01   

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https://dejure.org/2002,49250
SG Stade, 23.01.2002 - S 7 U 3/01 (https://dejure.org/2002,49250)
SG Stade, Entscheidung vom 23.01.2002 - S 7 U 3/01 (https://dejure.org/2002,49250)
SG Stade, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - S 7 U 3/01 (https://dejure.org/2002,49250)
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   OLG Koblenz, 23.02.2007 - 7 U 3/01   

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OLG Koblenz, 23.02.2007 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2007,71009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2007 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2007,71009)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 7 U 3/01 (https://dejure.org/2007,71009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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