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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04   

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https://dejure.org/2004,6926
OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04 (https://dejure.org/2004,6926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.09.2004 - 7 U 31/04 (https://dejure.org/2004,6926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. September 2004 - 7 U 31/04 (https://dejure.org/2004,6926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines behaupteten Verkehrsunfalls in der Berufung; Berücksichtigung von Zweifeln an der Richtigkeit von erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen auf Grund neuen Vorbringens in der Berufung; Grundlagen für die Zulassung eines neuen Vorbringens in der ...

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit neuen Vorbringens im Berufungsrechtszug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit neuen Vorbringens im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04
    Zwar hat die Klägerin auch vor dem Landgericht stets behauptet, die Schäden am Porsche seien auf die Kollision mit dem VW Transporter zurückzuführen, und das Gerichtsgutachten insoweit angegriffen, jedoch erfolgte die Begründung des Angriffs auf das Gutachten, dass der Stoßfänger aufgrund der Ausführung mit zwei Stahlprofilen sowohl im oberen als auch im unteren Bereich eine aufgebogene Begrenzung aufweise, erst jetzt; dieser Angriff auf das gerichtliche Sachverständigengutachten in Bezug auf den Frontverlauf des VW Transporter und die daraus resultierende Möglichkeit der Übereinstimmung von Schadensbild und behauptetem Unfall ist nicht lediglich als Konkretisierung der erstinstanzlichen Behauptung und damit als "alt", sondern als eigenständiges Angriffsmittel anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1214, 1215; 2003, 1321, 1322).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04
    Zwar sind an die Einwendungen einer Partei gegen ein Sachverständigengutachten keine hohen Anforderungen zu stellen, wenn die Partei nur geringe Sachkunde hat; insbesondere ist die Partei nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen das Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens zu stützen; sie ist durchaus berechtigt, ihre Einwendungen zunächst ohne solche Hilfe vorzubringen und im weiteren Verlauf in zweiter Instanz weiter zu konkretisieren (BGH VersR 2004, 83, 84; BGH Urteil vom 08. Juni 2004, Az.: VI ZR 199/03, zitiert nach juris); dieser Grundsatz gilt jedoch insbesondere bei medizinischen Fragen (BGH Urteil vom 08. Juni 2004) und ist nicht ohne weiteres auf alle Sachverständigengutachten übertragbar.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02

    Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04
    Zwar sind an die Einwendungen einer Partei gegen ein Sachverständigengutachten keine hohen Anforderungen zu stellen, wenn die Partei nur geringe Sachkunde hat; insbesondere ist die Partei nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen das Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens zu stützen; sie ist durchaus berechtigt, ihre Einwendungen zunächst ohne solche Hilfe vorzubringen und im weiteren Verlauf in zweiter Instanz weiter zu konkretisieren (BGH VersR 2004, 83, 84; BGH Urteil vom 08. Juni 2004, Az.: VI ZR 199/03, zitiert nach juris); dieser Grundsatz gilt jedoch insbesondere bei medizinischen Fragen (BGH Urteil vom 08. Juni 2004) und ist nicht ohne weiteres auf alle Sachverständigengutachten übertragbar.
  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 281/02

    Begriff des neuen Angriffsmittels in der Berufung; Rechte des Auftragnehmers nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04
    Zwar hat die Klägerin auch vor dem Landgericht stets behauptet, die Schäden am Porsche seien auf die Kollision mit dem VW Transporter zurückzuführen, und das Gerichtsgutachten insoweit angegriffen, jedoch erfolgte die Begründung des Angriffs auf das Gutachten, dass der Stoßfänger aufgrund der Ausführung mit zwei Stahlprofilen sowohl im oberen als auch im unteren Bereich eine aufgebogene Begrenzung aufweise, erst jetzt; dieser Angriff auf das gerichtliche Sachverständigengutachten in Bezug auf den Frontverlauf des VW Transporter und die daraus resultierende Möglichkeit der Übereinstimmung von Schadensbild und behauptetem Unfall ist nicht lediglich als Konkretisierung der erstinstanzlichen Behauptung und damit als "alt", sondern als eigenständiges Angriffsmittel anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1214, 1215; 2003, 1321, 1322).
  • KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem wartepflichtigen

    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen

    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • KG, 06.08.2009 - 12 U 187/08

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren

    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zum Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2009 - 12 U 65/09 - sowie vom 28. Mai 2009 - 12 U 43/09 - ; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 7 U 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8220
OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 7 U 31/04 (https://dejure.org/2005,8220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2005 - 7 U 31/04 (https://dejure.org/2005,8220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2005 - 7 U 31/04 (https://dejure.org/2005,8220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 BPflV
    Krankenversicherung: Abrechnung der Behandlungskosten bei Versterben des Patienten vor dem für die Fallpauschale definierten Ende des Behandlungsfalles

  • Judicialis

    BPflV § 11

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPflV § 11
    Grenzen der Abrechenbarkeit einer Fallpauschale bei Versterben des Patienten vor dem Ende des definierten Behandlungsfalls

  • rechtsportal.de

    BPflV § 11 § 14 Abs. 5
    Abrechnung von Krankenhauskosten nach Fallpauschale oder Sonderentgelt bei Tod des Patienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sinn und Zweck der Fallpauschalenregelung in der Bundespflegesatzverordnung; Vorrang der Abrechnung von Fallpauschalen vor der Abrechnung von Sonderentgelten; Auswirkungen des Versterbens des Patienten innerhalb der Normverweildauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 793
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