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   OLG München, 08.07.2015 - 7 U 3130/14   

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https://dejure.org/2015,27838
OLG München, 08.07.2015 - 7 U 3130/14 (https://dejure.org/2015,27838)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.2015 - 7 U 3130/14 (https://dejure.org/2015,27838)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 7 U 3130/14 (https://dejure.org/2015,27838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 43 GmbHG
    Beweisrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Pflichtverletzung

  • rewis.io

    Haftung des Geschäftsleiters und Aufsichtsrats bei M&A-Transaktionen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung auf Verhalten in seinen Pflichtenkreis begrenzrt

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Haftung nach § 43 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung auf Verhalten in seinen Pflichtenkreis begrenzrt

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung für Schäden aus M&A-Transaktionen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverletzung eines Geschäftsführers im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2472
  • NZG 2016, 865
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 08.07.2015 - 7 U 3130/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 152, 280, 287; ZIP 2008, 696; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 34 Rdnr. 52 m. w. N.; Saenger/Inhester GmbHG, 2. Auflage, § 43 Rdnr. 137; Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Auflage, § 43 Rdnr. 110) trifft die aus § 43 Abs. 2 GmbHG klagende Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 198/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Kassenfehlbetrag

    Auszug aus OLG München, 08.07.2015 - 7 U 3130/14
    Über den Wortlaut des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG hinaus kann den Geschäftsführer sogar eine Kausalitätsvermutung treffen, wenn die Art des Schadens einen deutlichen Hinweis darauf ergibt, dass er seine Wurzeln in einem Handeln oder Unterlassen des beklagten Geschäftsführers hat (vgl. Roth/Altmeppen a. a. O. § 43 Rdnr. 112; BGH NJW 1986, 54).
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