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   OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05   

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https://dejure.org/2006,6491
OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05 (https://dejure.org/2006,6491)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.08.2006 - 7 U 32/05 (https://dejure.org/2006,6491)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. August 2006 - 7 U 32/05 (https://dejure.org/2006,6491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 434, 444; DSchG MV §§ 7, 9
    Sachmangel bei Denkmalschutz des verkauften Gebäudes - mögliche Offenbarungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit eines Grundstücks wegen verschwiegener Denkmaleigenschaft; Ausschluss der Mängelrechte wegen Kenntnis des Ensembleschutzes und Milieuschutzes; Umfang der Beweislast beim Begehren der Feststellung eines Rechtsverhältnisses; Arglistiges und grob ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; Bau... NVO § 4 a; ; BGB § 156; ; BGB § 166; ; BGB § 242; ; BGB § 276; ; BGB § 251 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 275; ; BGB § 275 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 311 a Abs. 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 437; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 444; ; BGB § 903; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; DSchG M-V § 6; ; DSchG M-V § 7; ; DSchG M-V § 9; ; BeurkG § 13 a

  • RA Kotz

    Denkmalschutz als Sachmangel beim Grundstückskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Anderenfalls würde der Schadensgläubiger gegen das jedem obliegende Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstoßen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 18.04.1997, V ZR 28/96, NJW 1997, 2234 f. m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 07.07.1989, V ZR 21/88, WM 1989, 1735; BGHZ 117, 363/3682).
  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 168/78

    Schadensberechnung beim Grundstückskauf - Verschulden bei Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die von der Beklagten zur Anwendung von § 254 BGB zitierte Rechtsprechung (Urt. v. 12.12.1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035, 1036; Urt. v. 06.04.2001, V 394/99, NJW 2001, 2875, 2876) bezieht sich jeweils auf Fälle, in denen ein Schadensersatz wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung begehrt wird.
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 07.07.1989, V ZR 21/88, WM 1989, 1735; BGHZ 117, 363/3682).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die Voraussetzungen für einen solchen Vorteilsausgleich sind gegeben (vgl. u.a. BGH, Urt. 17.10.2003, V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Den Handelnden muss in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (BGH, Urt. v. 30.01.2001, VI ZR 49/00, NJW 2001, 2092).
  • FG Nürnberg, 05.12.2001 - V 394/99

    Aufwendungen eines Anwendungsberaters für Steuer- und Finanzsoftware für die

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die von der Beklagten zur Anwendung von § 254 BGB zitierte Rechtsprechung (Urt. v. 12.12.1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035, 1036; Urt. v. 06.04.2001, V 394/99, NJW 2001, 2875, 2876) bezieht sich jeweils auf Fälle, in denen ein Schadensersatz wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung begehrt wird.
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 03.03.1995, V ZR 43/94, DNotZ 1996, 159 ).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Die von der Beklagten zur Anwendung von § 254 BGB zitierte Rechtsprechung (Urt. v. 12.12.1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035, 1036; Urt. v. 06.04.2001, V 394/99, NJW 2001, 2875, 2876) bezieht sich jeweils auf Fälle, in denen ein Schadensersatz wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung begehrt wird.
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05
    Grob fahrlässig ist nach der Rechtsprechung bereits ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2004, II ZR 17/03, NJW 2005, 981 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97

    Welche Ansprüche hat der Erwerber eines denkmalgeschützen Hauses?

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

  • OLG Celle, 13.05.1988 - 4 U 101/87
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    Damit eignet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Kaufobjekt nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache nicht hat erwarten müssen (allg. Ansicht, vgl. OLGR Rostock 2007, 257; Erman/Grunewald, BGB, 16. Aufl., § 434 Rn. 6; jurisPK-BGB/Pammler, 9. Aufl., § 434 Rn. 195; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 434 Rn. 56; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2013], § 434 Rn. 173; Krauß in BeckNotar-HdB, 7. Aufl., § 1 Rn. 322 sowie OLG Celle, DNotZ 1988, 702; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 692; OLGR Naumburg 1999, 126, 129 jeweils für das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Gewährleistungsrecht).
  • LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker

    Dabei sind Sachmängel nicht auf solche Fehler beschränkt, die der Sache selbst in ihrer natürlichen Beschaffenheit anhaften; vielmehr können sie auch tatsächlicher oder wirtschaftlicher Natur sein, wenn sie nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache bedeutsam sind und in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, etwa indem sie an die Lage der Sache, also an ihre Beziehung zur Umwelt, anknüpfen (BGH NJW 2001, 65; OLG Rostock OLGR 2007, 257, 258; OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 692; Pahlow JuS 2006, 289, 291).Knüpft man daran, dass das Ästhetik-Fachzentrum nach Auffassung des Gesundheitsamts E in einer Apotheke betrieben werden soll, folgt der Mangel aus der räumlichen Lage der Sache, und es wäre ein Sachmangel anzunehmen.
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