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   OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 32/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12633
OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 32/08 (https://dejure.org/2010,12633)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - 7 U 32/08 (https://dejure.org/2010,12633)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 7 U 32/08 (https://dejure.org/2010,12633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 739 BGB, § 738 Abs 1 S 2 BGB
    Auseinandersetzung einer GbR nach Kündigung eines Gesellschafteranteils: Wertansatz für eine Immobilie bei vereinbarter Bewertung nach den Jahresmieteinnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds hinsichtlich der Wertermittlung des Gesellschaftsvermögens

  • Betriebs-Berater

    Auseinandersetzung der Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 705
    Auslegung des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds hinsichtlich der Ermittlung des Werts des Gesellschaftsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2642
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 192/05

    Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 32/08
    Denn der Anspruch auf die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist regelmäßig und frühestens erst mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz fällig und einklagbar (BGH NJW-RR 2007, 245, 246; NJW 1995, 188, 189; Palandt/Sprau, a.a.O., § 738, Rn. 6, und § 730, Rn. 5).
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 32/08
    Denn der Anspruch auf die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens ist regelmäßig und frühestens erst mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz fällig und einklagbar (BGH NJW-RR 2007, 245, 246; NJW 1995, 188, 189; Palandt/Sprau, a.a.O., § 738, Rn. 6, und § 730, Rn. 5).
  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

    Ebenso wie der Rechtsverkehr den Unternehmenswert im Wesentlichen nach seinem finanziellen Zukunftsertrag beurteilt (vgl. BGH-Urteil vom 18. April 2002 IX ZR 72/99, BGHZ 150, 319 ff. Rz 60, m.w.N.), bestimmt sich der Wert für Gewerbeimmobilien insbesondere anhand der nachhaltig erzielbaren Mieteinkünfte (vgl. z.B. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Januar 2010  7 U 32/08, juris; Hanseatisches OLG, Urteil vom 26. August 2009  6 U 221/08, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 7 U 90/09

    Streitwertbemessung bei Teilentscheidung

    3 Wie der vollbesetzte Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.4.2008 - 7 U 110/07 - und vom 27.8.2008 - 7 U 32/08) reicht das Interesse an einer Teilentscheidung über die Berechtigung eines Rücktritts oder einer Anfechtung nicht über das Interesse hinaus, das mit den Anträgen auf Zahlung aller künftigen Leistungen und der Rückstände einschließlich der Beitragsbefreiung verfolgt wird.
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2011 - 7 U 56/10

    Arzthaftung: Erneute Aufklärung bei einer Knieoperation knapp sechs Wochen nach

    Dessen Inhalt streitet für die Richtigkeit seiner Erklärung (Senat, Urteil vom 17.12.2008, Az. 7 U 32/08; OLG Frankfurt, VersR 1999, 758, 759; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 1316, 1317).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2009 - L 14 U 3/09
    Der Kläger hat hiergegen am 11. März 2008 beim Sozialgericht (SG) Stade Klage (S 7 U 32/08) erhoben.
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