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   OLG Schleswig, 06.09.2007 - 7 U 34/07   

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https://dejure.org/2007,9812
OLG Schleswig, 06.09.2007 - 7 U 34/07 (https://dejure.org/2007,9812)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.09.2007 - 7 U 34/07 (https://dejure.org/2007,9812)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. September 2007 - 7 U 34/07 (https://dejure.org/2007,9812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer schadensersatzrechtlichen Unterhaltsverpflichtung; Bestehen eines Feststellungsinteresses bei späterer wahrscheinlicher Verwirklichung eines Unterhaltsanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 844 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 844 Abs. 2
    Feststellung der schadensersatzrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nach § 844 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 990
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.09.2007 - 7 U 34/07
    Die Feststellung dieser schadensersatzrechtlichen Unterhaltsverpflichtung ist schon, aber auch nur dann gerechtfertigt, wenn nach der Erfahrung des Lebens und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die spätere Verwirklichung des Unterhaltsanspruches nicht ausgeschlossen erscheint, vielmehr mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (BGHZ 4, 133 ff).
  • OLG Köln, 26.07.2017 - 11 U 16/17

    Ansprüche der Eltern nach unfallbedingtem Versterben eines Kindes

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 03. Dezember 1951 - III ZR 119/51 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. November 2002 - 12 U 1035/01 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06. September 2007 - 7 U 34/07 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 3 U 111/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 23. November 2012 - I-9 U 179/11 -, juris) kann ein gemäß § 1601 BGB unterhaltsberechtigter Elternteil Feststellung einer Ersatzverpflichtung gem. § 844 Abs. 2 BGB beantragen, wenn die Möglichkeit im Raum steht, dass der verunglückte Sohn bei eigener Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit der Eltern unterhaltspflichtig werden würde.
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