Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 7 U 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30972
OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2014,30972)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2014,30972)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2014,30972)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - Invaliditätsentschädigung bei Vorschädigung am Schultergelenk

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 08 Nr. 3; VVG § 182
    Keine Anspruchsminderung wegen degenerativer Vorschädigungen des Schultergelenks ohne vor dem Unfall bestehende Behandlungsbedürftigkeit oder Funktionsbeeinträchtigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 182 VVG, Nr 3 AUB 2008
    Private Unfallversicherung: Minderung der Invaliditätsentschädigung bei nicht behandlungsbedürftiger Vorschädigung am Schultergelenk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des privaten Unfallversicherers hinsichtlich des Mitwirkens von Krankheiten oder Gebrechen an der verursachten Gesundheitsschädigung

  • rechtsportal.de

    AUB 2008 Nr. 3; VVG § 182
    Anforderungen an den Nachweis des privaten Unfallversicherers hinsichtlich des Mitwirkens von Krankheiten oder Gebrechen an der verursachten Gesundheitsschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorschäden des Schultergelenks berechtigen nicht ohne weiteres zur Kürzung einer Invaliditätsentschädigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schulter bei einem Unfall verletzt - Darf die private Unfallversicherung ihre Leistungen wegen Vorschäden an der Schulter kürzen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorschäden des Schultergelenks berechtigen nicht ohne weiteres zur Kürzung einer Invaliditätsentschädigung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Invaliditätsleistung, dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung und Vorschädigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann darf die Unfallversicherung die Leistungen wegen Vorerkrankungen kürzen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Invaliditätsentschädigung durch die Versicherung bei degenerativen Vorschäden unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Invaliditätsentschädigung durch die Versicherung bei degenera

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitursächlichkeit in der Privaten Unfallversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Unfallversicherung - Kürzung der Leistung wegen der Mitwirkung degenerativer Vorschäden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Degenerative Vorschäden am Schultergelenk rechtfertigen bei fehlender Behandlungsbedürftigkeit sowie Funktionsbeeinträchtigung keine Kürzung einer Invaliditätsentschädigung - Private Unfallversicherung zur Leistung verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschädigung berechtigt nicht zwingend zur Leistungskürzung der Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07

    Zurückweisung der Revision betreffend die Minderung der Invaliditätsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 7 U 35/14
    Ist ein Unfall ursächlich für eine dauerhafte Schädigung im Schultergelenk, berechtigen degenerative Vorschäden des Schultergelenks, die vor dem Unfall weder behandlungsbedürftig waren noch zu einer Funktionsbeeinträchtigung geführt hatten, nicht zur Kürzung der Invaliditätsentschädigung (Anschluss an BGH, Beschluss v. 8.7.2009, IV ZR 216/07).

    Er verweist ergänzend auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2009 - IV ZR 216/07 (VersR 2009, 1525).

  • BGH, 13.02.2008 - IV ZR 217/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 7 U 35/14
    Die Auffassung der Beklagten zum Verständnis der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 08.07.2009 - IV ZR 217/07 war Grundlage der Befragung des Sachverständigen.
  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 312/14
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 7 U 35/14
    Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BGH anhängig (IV ZR 312/14).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2016 - 12 U 97/16

    Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades bei Komplettruptur

    Dies ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mittlerweile geklärt (aaO.; anders noch OLG Stuttgart VersR 2015, 99).
  • OLG München, 25.04.2019 - 25 U 146/19

    Unfallversicherungsrechtliche Leistungseinschränkung

    Soweit der Kläger sich in seiner Berufungsbegründung auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07.08.2014 stützt (7 U 35/14, r+s 2015, 148), lag diesem ein mit dem hiesigen Verfahren nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

    Entsprechend konnte das Gericht nicht feststellen, dass ein bedingungsgemäßes Gebrechen vorgelegen habe (vgl. OLG Stuttgart vom 07.08.2014 - 7 U 35/14 r+s 2015, 148 unter II. 3. d) bb): "Die Beklagte hat nicht geltend gemacht, das der Kläger vor dem Unfallereignis an der Ausübung normaler Körperfunktionen im Bereich der rechten Schulter teilweise behindert gewesen wäre.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,56122
OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2014,56122)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2014,56122)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2014,56122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit von Forderungen aus Stromlieferungen; Beginn der Verjährung von Forderungen eines Versorgungsunternehmens aus Stromlieferungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 242 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 17 Abs 1 S 1 StromGVV
    Stromlieferungsvertrag: Zahlungsanspruch des Versorgungsunternehmens nach verspäteter Abrechnung; Verjährungsbeginn; Verwirkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Die Beschränkung auf zwei bzw. drei Jahre gilt nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Messeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises zurückzuführen sind (BGH, NJW-RR 2004, 1352; BGH, NJW-RR 1987, 237 ff., juris Tz. 11; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 46).

    Ein solches Vertrauen kann Derjenige nicht gewonnen haben, der über einen langen Zeitraum hinweg Energie bezieht, ohne jemals eine Rechnung von dem Energieversorger erhalten zu haben (BGH, NJW-RR 1987, 237 ff., juris Tz. 11; OLG Düsseldorf, a.a.O., juris Tz. 50; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946).

    Denn maßgebend für den Verjährungsbeginn ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, an dem die Nachforderungsansprüche fällig werden (BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 29, 33 f.; BGH, NJW 1982, 930, 931, juris Tz. 20/25; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 55 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946).

    Rechtsfolge eines Verstoßes ist jedoch nicht eine entsprechende Verkürzung der Verjährung wegen einer Treuwidrigkeit auf Seiten des Versorgers (vgl. BGH, NJW 1991, 836 f., juris Tz. 19 f.; BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 33 f.).

    Denn einen solchen macht der Beklagte nicht geltend und ein Schadensersatzanspruch auf Freistellung von der Forderung steht ihm nicht zu (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 38; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 947).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.1987 - 6 U 231/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Ein solches Vertrauen kann Derjenige nicht gewonnen haben, der über einen langen Zeitraum hinweg Energie bezieht, ohne jemals eine Rechnung von dem Energieversorger erhalten zu haben (BGH, NJW-RR 1987, 237 ff., juris Tz. 11; OLG Düsseldorf, a.a.O., juris Tz. 50; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946).

    Denn maßgebend für den Verjährungsbeginn ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, an dem die Nachforderungsansprüche fällig werden (BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 29, 33 f.; BGH, NJW 1982, 930, 931, juris Tz. 20/25; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 55 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946).

    Denn einen solchen macht der Beklagte nicht geltend und ein Schadensersatzanspruch auf Freistellung von der Forderung steht ihm nicht zu (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 38; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 947).

    Vielmehr musste sich ihm dann geradezu aufdrängen, dass dies wegen eines Organisationsmangels unterblieb (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2007 - 11 U 148/06, juris Tz. 41; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946/947).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08

    Nachberechnung von Stromlieferungen aufgrund von Schätzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Die Beschränkung auf zwei bzw. drei Jahre gilt nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Messeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises zurückzuführen sind (BGH, NJW-RR 2004, 1352; BGH, NJW-RR 1987, 237 ff., juris Tz. 11; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 46).

    Denn maßgebend für den Verjährungsbeginn ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, an dem die Nachforderungsansprüche fällig werden (BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 29, 33 f.; BGH, NJW 1982, 930, 931, juris Tz. 20/25; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 55 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946).

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Er kann nur dann durchgreifen, wenn über das bloße Verstreichenlassen der Abrechnungsfrist hinaus Umstände vorliegen, die den Schluss darauf zulassen, der Lieferant wolle keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. BGH, NJW 1984, 1684 f., juris Tz. 10 zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80

    Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Denn maßgebend für den Verjährungsbeginn ist nicht der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, an dem die Nachforderungsansprüche fällig werden (BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 29, 33 f.; BGH, NJW 1982, 930, 931, juris Tz. 20/25; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 55 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Rechtsfolge eines Verstoßes ist jedoch nicht eine entsprechende Verkürzung der Verjährung wegen einer Treuwidrigkeit auf Seiten des Versorgers (vgl. BGH, NJW 1991, 836 f., juris Tz. 19 f.; BGH, NJW-RR 1987, 237, juris Tz. 33 f.).
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 248/03

    Geltung der Ausschlussfrist für die Rückforderung von Zuvielzahlungen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Die Beschränkung auf zwei bzw. drei Jahre gilt nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Messeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises zurückzuführen sind (BGH, NJW-RR 2004, 1352; BGH, NJW-RR 1987, 237 ff., juris Tz. 11; OLG Düsseldorf, RdE 2009, 227 ff., juris Tz. 46).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2007 - 11 U 148/06

    Zahlungsanspruch des Energieversorgers bei jahrelang unterlassener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 7 U 35/14
    Vielmehr musste sich ihm dann geradezu aufdrängen, dass dies wegen eines Organisationsmangels unterblieb (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2007 - 11 U 148/06, juris Tz. 41; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 945, 946/947).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2016 - 27 U 24/15

    Verwirkung des Anspruchs eines Stromversorgers auf Nachzahlung von

    Der Lauf der Verjährung beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung, weil die Kaufpreisforderung für den gelieferten Strom zu diesem Zeitpunkt fällig wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.11.2014, Az.: 7 U 35/14, juris Rn. 10).
  • LG Flensburg, 29.01.2016 - 3 O 104/15

    Energielieferungsvertrag: Entgeltanspruch eines Versorgungsunternehmens

    Denn dass der Stromlieferant nicht kostenlos liefert, versteht sich von selbst (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. November 2014 - 7 U 35/14 -).

    Hier hat die Klägerin nicht aufgrund besonderer Umstände dem Beklagten gegenüber den Eindruck erweckt, das Unterlassen der Abrechnung bedeute einen Verzicht auf einen sich bei einer solchen sich ergebenden Anspruch (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. November 2014 - 7 U 35/14 -).

  • LG Duisburg, 29.08.2019 - 21 O 63/18
    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Frist zur Rechnungsstellung ist nicht eine entsprechende Verkürzung der Verjährung (vgl. BGH v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85; OLG Karlsruhe 26.11.2014 - 7 U 35/14).Eine solche Rechtsfolge ist § 40 Abs. 4 EnWG schon dem Wortlaut nach nicht zu entnehmen.

    Über den bloßen Zeitablauf hinaus müssen konkrete Umstände vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Anspruchssteller seinen Anspruch nicht mehr geltend machen wird (vgl. OLG Karlsruhe v. 26.11.2014 - 7 U 35/14).

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14   

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https://dejure.org/2016,26774
OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2016,26774)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.05.2016 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2016,26774)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/2016,26774)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Ein Anspruch gemäß §§ 990 Abs. 2 BGB, 286 BGB ist deshalb zu verneinen, weil § 990 Abs. 2 BGB Bösgläubigkeit des Besitzers i.S. von § 990 Abs. 1 voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 -, Rz. 32, zitiert nach juris), die auf Seiten der Beklagte zu verneinen ist.

    Positive Kenntnis fehlt dabei auch dann, wenn der Besitzer trotz Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen aufgrund eines Rechtsirrtums von einem Besitzrecht ausgeht, wobei selbst ein Prozess auf Herausgabe noch keine Bösgläubigkeit auslöst (BGH, Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 -, R. 32, zitiert nach juris; Staudinger/Karl-Heinz Gursky (2012) BGB § 990 R. 31).

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    In diesen Fällen kann der Vertragspartner des Schädigers, dem die vertraglichen Ansprüche zustehen, diesem gegenüber den Schaden des dritten Geschädigten ohne Abtretungserklärung, wenn auch nicht gegen den Willen des Geschädigten liquideren (vgl. BGH, Urteil vom 10.Mai 1984 - I ZR 52/82, R. 20, zitiert nach juris, MüKoOetker , 6. Auflage, § 249 R. 295).

    In den Fällen der Obhutspflicht für fremde Sachen wird eine Drittschadensliquidation nämlich auch dann anerkannt, wenn dem Eigentümer der beschädigten Sache ein eigener, mit den vertraglichen Ansprüchen des Vertragspartners konkurrierender deliktischer Anspruch wegen Eigentumsverletzung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 10.Mai 1984 - I ZR 52/82; Palandt-Grüneberg, 75. Auflage, Rn. 109 vor § 249).

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13

    Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Auf dieser Grundlage entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass sich ein Schädiger nicht darauf berufen kann, dass ein Dritter dem Geschädigten aufgrund interner rechtsgeschäftlicher Beziehungen unentgeltlich einen Ersatzwagen bereitstellt (BGH Urteil vom 19.11.1974, VI ZR 197/13 - Rn 12, zitiert nach juris; OLG Koblenz Urteil vom 13.2.2012, 12 U 1265/10 - Rn 13, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken Urteil vom 11.6. 2014, Az 1 U 157/13 -Rn 11, zitiert nach juris).

    Die Höhe des Nutzungsausfallschadens ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen, wobei insoweit nach der Rechtsprechung auf die Tabellen von Sanden-Danner und Schwacke zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1974, VI ZR 197/13 - R. 12, 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Sofern kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, kann er, da bei Kraftfahrzeugen auch der Verlust von Gebrauchsvorteilen kompensiert wird, die sich aus der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs ergeben (vgl. BGH Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 290/11- Rn 27, zitiert nach juris), seinen Nutzungsausfallanspruch anhand von Tabellen berechnen (vgl. BGH Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 290/11- Rn 27, zitiert nach juris; Palandt-Grüneberg, 75. Auflage, § 249 R. 40ff).

    Anspruchsvoraussetzung ist lediglich die grundsätzliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit durch den Entzug des Fahrzeugs, welche nur dann nicht angenommen wird, wenn sich die zeitweise Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges wegen fehlenden Nutzungswillens oder bei Vorhandensein eines zumutbar zur Verfügung stehenden eigenen Zweitfahrzeuges nicht ausgewirkt hat (BGH Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 290/11- Rn 27, zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Zwar ist im Zusammenhang mit der Schadensposition "Nutzungsausfall" nach Verkehrsunfällen anerkannt, dass bei langer Reparaturdauer, z.B. wegen Regulierungsschwierigkeiten, den Geschädigten aufgrund der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB die Obliegenheit treffen kann, das Auflaufen von Nutzungsausfallansprüchen in großer Höhe, z.B. durch Vorstrecken der Reparaturkosten oder einen Ersatzkauf, der ggf. über eine Kreditaufnahme zu finanzieren ist, zu verhindern (vgl. u..a Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 U 146/03, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07

    Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der sog. Drittschadensliquidation bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    So hat dies für einen im Wesentlichen vergleichbaren Fall, in dem ein berechtigter Besitzer eine Sache eines Dritten einem Werkunternehmer (wenn auch nicht zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten, so aber doch) zur originären Durchführung von Werkleistungen anvertraute, und die Sache bei diesen Arbeiten zu Schaden kam, bereits das Oberlandesgericht Hamm unter Bezugnahme auf die Fälle der Obhutspflichten bejaht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04. Dezember 2007 - 21 U 45/07, Rz. 25, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Der vom Kläger zweitinstanzlich vorgetragenen pauschale Nutzungswert von 29, 00 EUR pro Tag für einen Pkw Seat Arosa 1.4., 44 Kw ergäbe sich auf der Grundlage seiner Einstufung nach der Sanden-Danner-Tabelle in die Fahrzeuggruppe B. 2010 war das 2001 zugelassene Fahrzeug der Frau XXX jedoch mehr als 5 Jahre alt, weshalb eine Herabstufung auf die - niedrigste- Fahrzeuggruppe A mit einem täglichen Nutzungsausfallschaden von 23,- EUR vorzunehmen ist (vgl. zur Herabstufung BGH, Urteil vom 25.1. 2005 - VI ZR 112/04 sowie Sanden/Danner/Küppersbusch, Nutzungsausfallentschädigung 2012 - Pkw, Geländewagen und Transporte, NZV-Beil. 2012, 3f).
  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 312/98

    Beendigung der KVO -Haftung des Frachtführers durch Hinterlegung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Bejaht wird dies z.B. in den Fällen der mittelbaren Stellvertretung und der Obhutspflicht für eine fremde Sachen (BGH, Urteil vom 29. März 2001 - I ZR 312/98, Rz. 19f, zitiert nach juris; vgl. Staudinger/Gottfried Schiemann (2005) Vorbemerkungen zu §§ 249-254 Rz. 69, 72; Palandt-Grüneberg, 75. Auflage, Rn. 108f vor § 249).
  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Die entzogene Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt bei verzögerter Erfüllung eines Herausgabeanspruchs einen grundsätzlich ersatzfähigen Verzugsschaden dar (BGH, Urteil vom 14. Juli 1982 - VIII ZR 161/81).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    Weder folgt aus den Berufungangriffen des Klägers, dass das erstinstanzliche Gericht im Sinne der Revisionsrügen Regeln des Beweisrechts fehlerhaft angewendet oder gegen Denkgesetze verstoßen hat, noch ergeben sich aus dem Akteninhalt oder den Berufungsangriffen deshalb konkrete Zweifel am Beweisergebnis, weil das erstinstanzliche Gericht für die Beweiswürdigung relevante Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen oder unvollständig bzw. nicht überzeugend gewürdigt hat (vgl. zu diesen Voraussetzungen einer erfolgreichen Berufung BGH, Urteil vom 09. März 2005 - VIII ZR 266/03 -, Rz. 7 zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2014 - 1 U 157/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung für

  • BGH, 15.11.2011 - VI ZR 4/11

    Schadensersatz beim Betrug: Vermutung des Verkaufs marktgängiger Ware an Dritte

  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.08.2014 - 7 U 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/0
OLG Karlsruhe, 07.08.2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/0)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.08.2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/0)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. August 2014 - 7 U 35/14 (https://dejure.org/0)
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