Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7142
OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03 (https://dejure.org/2004,7142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2004 - 7 U 41/03 (https://dejure.org/2004,7142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 7 U 41/03 (https://dejure.org/2004,7142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004; KUG §§ 22, 23; GG Art. 1, 2
    Computerspiel mit Name und Darstellung eines bekannten Fußballers

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels mit bildlicher Darstellung und Namensnennung ohne seine Einwilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Oliver Kahn setzt sich auch in der zweiten Runde des Streits mit Electronic Arts durch

  • beck.de (Leitsatz)

    Bildliche Darstellung eines Fußball-Lizenzspielers in Computerspiel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 413
  • ZUM 2004, 309
  • SpuRt 2004, 210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03
    Es kann auch dahinstehen, ob eine Übertragung der vermögenswerten Bestandteile des Rechtes am eigenen Bild oder am eigenen Namen unter Lebenden zulässig und wirksam ist, wofür jedenfalls spricht, dass diese Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes als vererblich angesehen werden (vgl. etwa BGH, NJW 2000, 2195 f.).
  • OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88

    Wirtin

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03
    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung angeführte Entscheidung des OLG München (AfP 1989, 570, 571) diesen Erwägungen nicht entgegensteht.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03
    Angesichts des weiten Bildnisbegriffes reicht insoweit - und zwar unbeschadet der Art der technischen Darstellung, seien es Fotografien, Zeichnungen oder ähnliches, insbesondere aber unbeschadet des Umstandes, ob eine reale oder eine fiktive Situation wiedergegeben wird - jede Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt, aus, wobei die Erkennbarkeit für Dritte darüber entscheidet, als wessen Bildnis eine Personendarstellung anzusehen ist (vgl. etwa BGH, NJW 2000, 2201, 2202 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03
    Demgegenüber tritt die von der Beklagten als maßgebliche Motivation dargestellte Informationsvermittlung - jedenfalls soweit sie den unstreitig nicht real dargestellten Kläger betrifft - erkennbar - anders als etwa bei der der Fußballkalenderentscheidung des BGH (NJW 1979, 2203 f.) zugrunde liegenden Fallgestaltung, wo es um die Wiedergabe einer realen Spielsituation ging - in den Hintergrund.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung

    Dies ist dann - wie vorliegend - nicht der Fall, wenn überwiegend wirtschaftliche, unterhaltende, die Sensationsgier befriedigende oder sonstige nicht künstlerische Zwecke verfolgt werden (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil v. 13.1.2004, Az. 7 U 41/03).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Dies ist insbesondere bei kommerziellen Verwertungen der Fall (vgl. BGH, a.a.O. -Tina Turner -, OLG Hamburg ZUM 2004, 309 [310]; LG Frankfurt BeckRS 2009, 26562).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 190/12

    Sport-Star muss Pop Art-Porträt nicht dulden

    Der Grundsatz ist selbst dann anzuwenden, wenn es sich um eine künstlerische Darstellung handelt (OLG Hamburg, MMR 2004, 413, 414).
  • LG Düsseldorf, 28.11.2012 - 12 O 545/11

    Porträtgemälde von Prominenten verstoßen gegen Recht am eigenen Bildnis

    Denn der Kläger kann sich gegenüber der Kunstfreiheit auf seinen Persönlichkeitsschutz und sein Recht am eigenen Bild berufen (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 13.01.2004, Az.: 7 U 41/03, MMR 2004, 413, 414; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.12.2008, Az.: 2-06 O 249/06, BeckRS 2009, 26562).
  • LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09

    Kein Schmerzensgeld bei zufälliger Namensverwendung in einem Roman

    Auch die obergerichtliche Rechtsprechung fasste bisweilen die Abbildung realer Personen unter Verwendung ihres Namens unter § 12 BGB ( OLG Hamburg, MMR 2004, 413, 414 für ein Fußball-Computerspiel), tendierte aber auch zu einer Einordnung unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( OLG Koblenz, NJW 2004, 605 für einen Rechtsanwalt in der Fernsehserie "Derrick").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht