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   OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - I-7 U 42/12   

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OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - I-7 U 42/12 (https://dejure.org/2014,57585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2014 - I-7 U 42/12 (https://dejure.org/2014,57585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2014 - I-7 U 42/12 (https://dejure.org/2014,57585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Vermittlung von Aktien gegen einen in der Schweiz ansässigen Beklagten; Schadensersatzansprüche wegen der Vermittlung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LugÜ Art. 5 Nr. 3; BGB § 826
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Vermittlung von Aktien gegen einen in der Schweiz ansässigen Beklagten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung missbraucht ein Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied einer Gesellschaft, die hochriskante Anlagegeschäfte vermittelt, seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet daher gemäß § 826 BGB, wenn er veranlasst oder bewusst nicht verhindert, dass Anleger ohne die erforderliche Aufklärung Anlagegeschäfte tätigen (BGH WM 2006, 84, 87; BGH WM 2003, 975, 977; BGH WM 2002, 1445, 1446; BGH WM 1994, 453).

    Nähme man gleichwohl an, der Zweck, dem typischerweise unerfahrenen Anlageinteressenten die schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhänge hinreichend deutlich zu vermitteln und beschönigenden mündlichen Erklärungen ebenso entgegen zu wirken wie der etwa durch eine komplexe und unübersichtliche Gestaltung der Homepage bewirkten Suggestion, es handele sich um für einen Laien unbedeutende Dokumente ohne weiteren Erkenntniswert (vgl. BGH WM 1994, 453; BGHZ 105, 108, 110), fordere weiterhin eine Aufklärung in Papierform, verstieße es allenfalls gegen vertragliche Pflichten, aber nicht gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn sich ein Anbieter auf eine Aufklärung durch einen im Internet abrufbaren Prospekt beschränkt.

    Für eine Haftung aus § 826 BGB kann es auch ausreichen, dass der Beklagte zu 1. sich zwar persönlich an den Mitwirkungshandlungen und an den Täuschungen nicht beteiligt, aber eine Beteiligung von S, K und W oder der jeweiligen auf ihre Anweisung handelnden Telefonverkäufer an sittenwidrigen Schädigungshandlungen bewusst nicht verhindert hat, über sie aber unterrichtet war (BGH NJW-RR 1999, 843; BGH WM 1994, 453).

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (BGH WM 2013, 1310; BGH WM 2012, 2377, 2379).

    Ob das von der Klägerin behauptete Handeln oder Unterlassen des Beklagten zu 1. im konkreten Fall für den Anlageentschluss des Zedenten kausal war (vgl. zu diesem Erfordernis und zur Unvertretbarkeit einer "generellen", unabhängig von der Kenntnis des potentiellen Anlegers postulierten Kausalität einer falschen Werbeaussage BGH WM 2013, 1310), braucht daher nicht aufgeklärt zu werden.

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 35/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsprotokolle vom 13.09.2013 aus den Verfahren I-7 U 35/12 undI-7 U 36/12, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Anleger ein zutreffendes Bild von schwierigen wirtschaftlichen Zusammenhängen nur schriftlich vermittelt werden kann, wobei die Darstellung zutreffend, vollständig, gedanklich geordnet und auch von der Gestaltung her geeignet sein muss, einem unbefangenen Leser einen realistischen Eindruck von den Eigenarten und Risiken solcher Geschäfte zu verschaffen (BGH NJW 1992, 1879 für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss bei Warentermindirektgeschäften).

    Als der Bundesgerichtshof im Jahr 1992 (BGH NJW 1992, 1879) eine schriftliche Aufklärung für unumgänglich erklärte, war das Internet noch in keiner Weise etabliert, sondern lediglich einem kleinen Kreis von Spezialisten zugänglich, während es inzwischen - auch bereits, als der Zedent die Aktien erwarb - alle Lebensbereiche beherrscht und von dem weit überwiegenden Teil der Bevölkerung in erheblichem Umfang als Informationsquelle und Kommunikationsmittel genutzt wird.

  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Wenn von einem "überwältigenden Anstieg der angebotenen Forderungen" die Rede ist, der eine "noch erfolgreichere Entwicklung wahrscheinlich" mache, handelt es sich ersichtlich um bloße "marktschreierische Anpreisungen" (vgl. zu deren Abgrenzung von überprüfbaren Tatsachenbehauptungen BGH BKR 2013, 280 Rn. 32 ff. m.w.N.); zur umfassenden Risikoaufklärung von Anlegern war das Rundschreiben nach Inhalt und Aufmachung erkennbar weder geeignet noch bestimmt.
  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Für eine Haftung aus § 826 BGB kann es auch ausreichen, dass der Beklagte zu 1. sich zwar persönlich an den Mitwirkungshandlungen und an den Täuschungen nicht beteiligt, aber eine Beteiligung von S, K und W oder der jeweiligen auf ihre Anweisung handelnden Telefonverkäufer an sittenwidrigen Schädigungshandlungen bewusst nicht verhindert hat, über sie aber unterrichtet war (BGH NJW-RR 1999, 843; BGH WM 1994, 453).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Ein solches Verschließen kann angenommen werden, wenn die Unkenntnis auf einem gewissenlosen oder grob fahrlässigen, leichtfertigen Handeln beruht (BGHZ 129, 136, 176).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2013 - 7 U 36/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Senat zu Beweiszwecken die Aussagen der Zeugen verwertet, die er in den Berufungsverfahren I-7 U 35/12 und I-7 U 36/12 vernommen hat; diese hatten Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Aktien der ES AG zum Gegenstand, die von anderen Anlegern gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.
  • EuGH, 16.05.2013 - C-228/11

    Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    c)Eine andere Entscheidung ergibt sich nicht unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH (1. Kammer) vom 16.05.2013 - 10-228/11 (Melzer/MF Global UK Ltd, NJW 2013, 2099 = WM 2013, 1257).
  • BGH, 08.06.2010 - XI ZR 349/08

    Formerfordernis bei Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12
    Einem solchen Vermittler geht es nur darum, hohe Gewinne zu erzielen, indem er möglichst viele Geschäfte realisiert, die für den Anleger - etwa aufgrund überhöhter Gebühren und Aufschläge - chancenlos sind, so dass sein Geschäftsmodell damit von vornherein ganz bewusst darauf abzielt, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf deren Kosten zu bereichern (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1193; BGH WM 2010, 2025; BGH WM 2010, 1519; BGHZ 184, 365).
  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 195/08

    Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

  • BGH, 01.04.2003 - XI ZR 385/02

    Pflicht des Terminoptionsvermittlers zur Aufklärung über Folgen eines Disagios;

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.11.2012 - 7 U 42/12   

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https://dejure.org/2012,49367
OLG Schleswig, 14.11.2012 - 7 U 42/12 (https://dejure.org/2012,49367)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2012 - 7 U 42/12 (https://dejure.org/2012,49367)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2012 - 7 U 42/12 (https://dejure.org/2012,49367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Der Nachweis einer Unfallmanipulation

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachweis eines vorgetäuschten Abbiegeunfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 130
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 27.02.2013 - 7 U 114/12

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfallgeschehens

    In seiner persönlichen Anhörung in dem Parallelverfahren LG Itzehoe, 10 O 153/10 (OLG Schleswig 7 U 42/12) - der Klage des unfallbeteiligten Y gegen den hiesigen Kläger und den hiesigen Beklagten als Haftpflichtversicherer des Fahrzeuges des Klägers - hatte der Kläger hingegen angegeben, er sei auf dem Weg zu "Burger King" gewesen, um seinen Sohn abzuholen.

    Wenn der Kläger nun - in Kenntnis des Senatsurteils vom 14. November 2012 in der Sache 7 U 42/12 - geltend macht, wegen der seinerzeitigen Verkehrssituation in der P-Straße seien Verkehrsteilnehmer, die aus P. nach X in das dortige Gewerbegebiet fahren, um beispielsweise zu Marktkauf, Burger King und ähnlichen Einrichtungen zu gelangen, bereits zu Beginn der P-Straße in den P-Weg eingefahren, um dann von dort aus über die O-Straße, B-Straße dem B-Weg zu folgen und damit den Kreuzungsbereich B-Straße zu umfahren, mag dies für die Hauptverkehrszeiten zutreffen.

  • LG Aachen, 03.05.2018 - 10 O 105/17

    Entfallen der Rechtswidrigkeit der Eigentumsbeschädigung durch Einwilligung in

    Bei dem schädigenden Fahrzeug handelte es sich insofern um ein typischerweise bei solchen Unfallmanipulationen eingesetztes Fahrzeug, als es vollkaskoversichert war und insofern für den Beklagten zu 2) kein hohes Haftungsrisiko bestand (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 14.11.2012, Az. 7 U 42/12, juris, Rn. 21).
  • LG Münster, 30.08.2021 - 14 O 479/19
    Ein weiteres gewichtiges Indiz für ein manipuliertes Unfallgeschehen ist, dass das behauptete Unfallgeschehen laut Sachverständigengutachten vom 16.03.2021 technisch nicht plausibel sei (OLG Hamm, Beschluss v. 21.12.2018, 26 U 172/18; OLG Düsseldorf, Urteil v. 2805.2013, I-1 U 132/12, OLG Schleswig, Urteil v. 14.11.2012, 7 U 42/12).
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