Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 10.11.2010 | OLG Hamburg, 15.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.02.2011 - 7 U 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14369
OLG Schleswig, 09.02.2011 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2011,14369)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.02.2011 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2011,14369)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2011,14369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Wegfall der Mithaftung bei einem Unfall zwischen Radfahrer und Kfz-Führer - 68-kähriger Radfahrer überquert Fahrbahn

  • verkehrslexikon.de

    Zu einem Verkehrsunfall mit einem besonders geschütztem Verkehrsteilnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines angepasst fahrenden Pkw mit einem unvermittelt auf die Fahrbahn einbiegenden, 68 Jahre alten Radfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines angepasst fahrenden Pkw mit einem unvermittelt auf die Fahrbahn einbiegenden, 68 Jahre alten Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unvorhersehbarer Unfall zwischen Radfahrer und Kfz - wer haftet?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 846
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Gleichwohl wird man angesichts des Alters des Klägers von 80 Jahren zum Unfallzeitpunkt und vor dem Hintergrund, dass der Anwendungsbereich schon bei Personen um die 65 Jahre eröffnet sein soll (Helle, in: Freymann, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, 2016, Stand: 13.12.2017, § 2 Rn 39; auch OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846: 68 Jahre), zugunsten des Klägers davon ausgehen können, dass er als älterer Mensch erkennbar war.

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH, Urteil vom 23.4.2002, Az. VI ZR 180/01, NZV 2002, 365, 366; OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15).

    Vielmehr ist ein solcher Vorwurf nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; auch OLG München, Urteil vom 11.9.2015, Az. 10 U 1455/13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, juris; auch OLG Hamm, Urteil vom 22.2.2001, Az. 27 U 139/00; BHHJJ/Burmann, 24. Aufl. 2016, StVO § 10 Rn. 8).

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH NZV 2002, 365, 366; KG KGR 2009, 473, 474; OLG Schleswig MDR 2011, 846; König in Hentschel/König/Dauer, aaO § 3 StVO Rn. 29b a. E.).
  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH, Urteil vom 23.4.2002, Az. VI ZR 180/01, NZV 2002, 365, 366; OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15; OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018, Az.: 7 U 5/18, Rn. 51/51, - juris).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 484/11

    Unfall eines Fahrgastes im Linienbus: Pflicht des Busfahrers zum Hinweis an einen

    Jedoch ist ein vollständiger Haftungsausschluss nach der zum 1.8.2002 in Kraft getretenen Reform des § 7 StVG, dem die gesetzgeberische Intention zugrunde lag, die Rechtsposition des nicht motorisierten Verkehrs zu stärken (BT-Drucksache 14/7752, S. 30), regelmäßig erst dann gerechtfertigt, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 20.3.2014 - 4 U 64/13; Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19-; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27; vgl. KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm,Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376; Dörr, MDR 2012, 503; Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, Rdnr. 99).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2011 - 4 U 593/10

    Haftung von Kraftfahrzeughalter und Fahrzeugführer: Gefährdungshaftung bei

    Die Abwägung kann zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 9 StVG Rdnr. 18 f.; Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, Rdnr. 99; Senat, MDR 2011, 537; KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm,Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376).

    Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen dafür, dass die Betriebsgefahr hinter das nachgewiesene Verschulden der Klägerin vollständig zurücktreten muss, nicht vor: In der Kasuistik tritt bei sog. Fußgängerunfällen die Betriebsgefahr insbesondere dann zurück, wenn dem Fußgänger ein grob fahrlässiges Verschulden vorgeworfen werden kann (Senat, MDR 2011, 557; KG, MDR 2011, 27; vgl. auch OLG Schleswig, MDR 2011, 846).

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Die Abwägung kann zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Senat, MDR 2011, 537; KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm, Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,52471
OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2010,52471)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2010 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2010,52471)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2010 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2010,52471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,52471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Unwirksamkeit einer Laufzeit von fünfzehn Jahren in einem Wärmeversorgungsvertrag

  • rechtsportal.de

    Laufzeit eines Vertrages über die Belieferung mit Fernwärme; Anwendbarkeit des AGB-Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wärmeversorgungsvertrag über 15 Jahre unwirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 844
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 37/86

    Rückwirkende Inkraftsetzung; Wirksamkeit von Altverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Verträge, die nach Allgemeinen Vertragsbedingungen der Versorgungswirtschaft geschlossen worden sind, unterfallen keiner AGB-rechtlichen Überprüfung, weil die verwendeten Versorgungsbedingungen Rechtsnormen sind (BGHZ 100, 1, 8).
  • BGH, 08.11.1978 - IV ZR 179/77

    Klage auf Zahlung eines "Reuegelds" bei Rücktritt von einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Der Verwender von AGB hat zum Nachweis des Aushandelns von Vereinbarungen, die er üblicherweise AGB-mäßig trifft, darzutun, dass er dem Vertragspartner vor Vertragschluss deutlich gemacht habe, dass die vorgeschlagenen Bedingungen durch gegenseitiges gleichberechtigtes Verhandeln abgeändert werden können (BGH NJW 1979, 367, 368).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Sind in einem Vertrag nicht sämtliche Vertragsbedingungen, sondern nur einzelne Klauseln Gegenstand des "Aushandelns" gewesen, bleiben die übrigen Klauseln grundsätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGHZ 97, 205, 215, BGH NJW-RR 1996, 783, 787).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 7 U 44/10
    Zur Herbeiführung eines angemessenen Ausgleichs der Interessen bei der Ausbedingung einer für den Vertragspartner nachteiligen Abweichung von der gesetzlichen Regelung gehört jedenfalls, dass dem Vertragspartner eine Tarifwahl zur freien Entscheidung eröffnet wurde (BGH NJW 1980, 1953, 1955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.03.2011 - 7 U 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29721
OLG Hamburg, 15.03.2011 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2011,29721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2011 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2011,29721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2011 - 7 U 44/10 (https://dejure.org/2011,29721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
    Berichterstattung über Verurteilung und mögliche Haftentlassung; Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit; Resozialisierungsinteresse; Datenbank mit älteren Zeitungsartikeln

  • buskeismus.de PDF
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2011 - 7 U 44/10
    Zu diesem Zeitpunkt kam dem Resozialisierungsinteresse der Verurteilten auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass noch einige Monate vergehen würden, bis es zur tatsächlichen Haftentlassung zur Bewährung kam, ein so hoher Stellenwert zu, dass die Nennung ihrer Namen in einem Beitrag, der ein aktuelles Geschehen zum Gegenstand hat und daher einen hohen Verbreitungsgrad aufweist, nicht mehr zulässig war (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.6. 1973, BVerfGE 35, S. 202 ff., 233 ff.).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2011 - 7 U 44/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Betreiber eines Internetauftritts, in den er dritte Personen in großer Zahl Inhalte einstellen lässt, demjenigen gegenüber, der von einem von der einstellenden Person auf diese Weise rechtswidrig verbreiteten Inhalt in seinen Rechten verletzt wird, zwar nicht ohne Weiteres zur Unterlassung verpflichtet, wohl aber dann, wenn ihm erkennbar wird, dass sein Angebot einen solchen Beitrag enthält, und er die Rechtsverletzung nicht abstellt (zuletzt BGH, Urt. v. 17.12.2010, NJW 2011, S. 753 ff., 754 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2011 - 7 U 44/10
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den vorangegangenen Parallelfällen (z.B. BGH, Urt. v. 15.12.2009, NJW 2010, S. 757 ff., 758 f.), wonach das auf Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und an der Achtung seines Privatlebens hinter dem von der Beklagten verfolgten, aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Informationsinteresse der öffentlichkeit zurückzutreten hat, wenn die beanstandete Veröffentlichung nicht geeignet ist, den Kläger als Straftäter neu zu stigmatisieren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht