Rechtsprechung
   KG, 21.11.2008 - 7 U 47/08   

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https://dejure.org/2008,3244
KG, 21.11.2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,3244)
KG, Entscheidung vom 21.11.2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,3244)
KG, Entscheidung vom 21. November 2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,3244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingehungsbetrug des Auftraggebers eines Werkes im Falle seines bereits bei Beauftragung vorliegenden finanziellen Unvermögens zur Zahlung des Werklohnes bei Fälligkeit; Zinsen und Kosten im Zusamenhang mit einem Eingehungsbetruges als Teil einer Restschuldbefreiung in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Restschuldbefreiung für Eingehungsbetrug

  • Judicialis

    InsO § 302 Nr. 1

  • prewest.de PDF, S. 31

    § 263 StGB; §§ 823, 631 BGB; § 302 InsO
    Eingehungsbetrug bei Auftragserteilung im Werkvertrag; Restschuldbefreiung; vorsätzliche unerlaubte Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 302 Nr. 1
    Eingehungsbetrug durch Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten; Zinsen und Kosten nehmen an der Restschuldbefreiung teil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Eingehungsbetrug durch Werkvertragsabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vorsätzlich unerlaubte Handlung - Restschuldbefreiung vermeiden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsvergabe trotz Zahlungsunfähigkeit: Betrug! (IBR 2009, 195)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 414
  • NZBau 2009, 444
  • NZI 2009, 121
  • ZMR 2009, 202
  • AnwBl 2009, 104
  • BauR 2009, 553
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von

    Dies gelte nur dann nicht, wenn die Zinsen nicht als Verzugsfolgen, sondern aus § 849 BGB geltend gemacht werden würden (KG, ZInsO 2009, 280, 282; FK-InsO/Ahrens, aaO, § 302 Rn. 9; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl., § 302 Rn. 8; Rinjes, DZWIR 2002, 415).
  • BGH, 16.11.2010 - VI ZR 17/10

    Restschuldbefreiung: Strafverfahrenskosten des Schuldners als Verbindlichkeiten

    Teilweise wird dies bejaht (LG Köln, NZI 2005, 406; AG Cloppenburg, Rbeistand 2005, 114; Uhlenbruck/Vallender, aaO; Hess, Insolvenzrecht, 2007, § 302 InsO Rn. 4; Kiesbye, aaO Rn. 7; Kreft/Landfermann, aaO, Rn. 11; MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl., § 850f Rn. 14; Pape, InVo 2007, 303, 308 f.), teilweise aber auch verneint, weil es sich dabei um einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch handele (KG, MDR 2009, 414; MünchKommInsO/Stephan, aaO, § 302 Rn. 8; FK-InsO/Ahrens, aaO, § 302 Rn. 9; Ahrens in Kothe/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 4. Aufl., § 302 InsO Rn. 9; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl. Rn. 1191).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 531/09

    Restschuldbefreiung: Zins- und Kostenerstattungsansprüche als Verbindlichkeiten

    Die Begründung der hM lautet, dass Zinsansprüche deshalb nicht zu den privilegierten Ansprüchen zählten, weil Zinsen nicht aus der deliktischen Anspruchsgrundlage resultierten, sondern aus einer selbständigen Anspruchsgrundlage als Verzugsfolgen geschuldet seien (KG, MDR 2009, 414; MünchKomm(ZPO)/Smid, 3. Aufl., § 850f Rdnr. 14; MünchKomm(InsO)/Stephan, 2. Aufl., § 302 Rdnr. 8; Wieczorek/W. Lüke, ZPO, 3. Aufl., § 850f Rdnr. 26; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850f Rdnr. 10; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 2. Aufl., § 850f. Rdnr. 43; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 850f Rdnr. 8; Musielak/Becker, ZPO, 7. Aufl., § 850f Rdnr. 9; Braun, InsO, 4. Aufl., § 302 Rdnr. 3).

    In der Konsequenz dieser Rechtsauffassung ist es folgerichtig, nur solche Zinsforderungen von der Restschuldbefreiung auszunehmen, die sich unmittelbar aus § 849 BGB ergeben (MünchKomm(InsO)/Stephan, 2. Aufl., § 302 Rdnr. 8; KG, MDR 2009, 414; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, § 850f. Rdnr. 43).

    Nach einer einschränkenden Auffassung gelte dies zumindest für prozessuale Kostenerstattungsansprüche, deren Entstehung von einem verfahrensrechtlichen Tatbestand abhängig sei (KG, MDR 2009, 414; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, § 850f. Rdnr. 43; MünchKomm(InsO)/Stephan, 2. Aufl., § 302 Rdnr. 8; Stöber, Forderungspfändung, Rdnr. 1191; vgl. auch Wieczorek/W. Lüke, ZPO, 3. Aufl., § 850f Rdnr. 26).

  • OLG Brandenburg, 19.11.2014 - 13 U 18/11

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Negative Feststellungsklage des

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die angemeldete Forderung tatsächlich auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, trifft hierbei den Gläubiger (ständige Rechtsprechung, vgl. OLG Hamm ZInsO 2011, 2001; KG NZI 2009, 121; OLG Düsseldorf BeckRS 2006, 14191; OLG Rostock ZInsO 2005, 1175; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 410).
  • OLG Koblenz, 30.07.2014 - 13 UF 271/14

    Umfang der Restschuldbefreiung

    Damit resultieren sie nicht aus unerlaubter Handlung (vgl. KG NZI 2009, 121 , Stephan in Müko InsO , 2. Aufl. Rn 8 zu § 302, str.).
  • OLG Schleswig, 29.05.2019 - 12 U 102/18

    Vergütung von durch unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung erbrachten

    Dafür hätte er als derjenige, der im Gegensatz zur Klägerin über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, sich so dezidiert einlassen müssen, dass die Klägerin auch die Chance gehabt hätte, ihrer Beweislast nachzukommen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 47/08; AG Bremen, Urteil vom 05.02.2009 - 5 C 88/08).

    Dafür hätte er als derjenige, der im Gegensatz zur Klägerin über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, sich so dezidiert einlassen müssen, dass die Klägerin auch die Chance gehabt hätte, ihrer Beweislast nachzukommen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 21.11.2008 - 7 U 47/08; AG Bremen, Urteil vom 05.02.2009 - 5 C 88/08).

  • OLG Celle, 28.10.2010 - 3 U 134/10

    Geltendmachung von Anwaltshonorar gegen einen in Insolvenz befindlichen Mandanten

    Selbst Zinsen und Kosten, die im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstanden sind, nehmen auch dann an der Restschuldbefreiung teil, wenn die Forderung aus unerlaubter Handlung entsprechend zur Tabelle festgestellt worden ist, und fallen daher nicht unter § 302 Nr. 1 InsO (KG, MDR 2009, 414).
  • OLG Koblenz, 22.12.2010 - 14 W 741/10

    Verfahrensrecht - Streitwert der Insolvenzfeststellungsklage

    Insofern ging es um die Herstellung eines Titels in eben dieser Höhe, wobei die Zinsen (zu deren Relevanz im Rahmen des § 302 InsO vgl. KGR 2009, 105), auch wenn sie von der Klägerin kapitalisiert worden sind, unberücksichtigt bleiben (Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 43 GKG Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34805
OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,34805)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,34805)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,34805)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage, wie im Kollisionsfall die Interessen, die durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt sind, zum Ausgleich zu bringen sind (BVerfG, Beschl.v. 13.6.2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.; BGH, Urt.v. 10.6.2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt.v. 16.9.2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603), kann die Verbreitung auch dieser Äußerungen in ihrer konkreten Form als Bestandteil eines Fernsehfilms nicht als rechtswidrig angesehen werden.

    Art. 5 Abs. 3 GG schützt nicht nur den Künstler und seine Betätigung ("Werkbereich") selbst, sondern auch die Institutionen, die das Werk darbieten und verbreiten ("Wirkbereich"), da die Verschaffung der Möglichkeit zur Rezeption des Werks durch Dritte sachnotwendig wesentlicher Bestandteil der Garantie der Kunstfreiheit ist (BVerfG, Beschl.v. 13.6.2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.).

    Insbesondere kann sie sich nicht, wie eine natürliche Person dies könnte, darauf berufen, dass vor dem Publikum in einer Art und Weise intime Bereiche ihres Privatlebens ausgebreitet würden, deren Erörterung in der Öffentlichkeit schlechthin nichts zu suchen haben und deren Veröffentlichung deswegen auch durch die Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt sein können (vgl. BVerfG NJW 2008, S. 39 ff., 43 f.); denn als juristische Person verfügt sie über einen solchen durch die Garantie der Menschenwürde absolut geschützten Kern der Persönlichkeitssphäre nicht.

    Die für die Entscheidung maßgeblichen rechtlichen Grundsätze sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl.v. 13.6.2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.) geklärt, dessen Ausführungen sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urt.v. 10.6.2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt.v. 16.9.2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603).

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07

    Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage, wie im Kollisionsfall die Interessen, die durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt sind, zum Ausgleich zu bringen sind (BVerfG, Beschl.v. 13.6.2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.; BGH, Urt.v. 10.6.2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt.v. 16.9.2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603), kann die Verbreitung auch dieser Äußerungen in ihrer konkreten Form als Bestandteil eines Fernsehfilms nicht als rechtswidrig angesehen werden.

    So verletzt es selbst dann nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person, die in einer dem Leser erkennbaren Weise als Vorbild für eine Romanfigur dient, wenn diese Romanfigur durch eine Anhäufung schwer ehrverletzender Äußerungen über ihr Leben charakterisiert wird, solange Auftreten und Charakter der Romanfigur hinreichend in der spezifisch künstlerischen Gestaltung des Stoffes begründet sind ( BGH NJW 2008, S. 2587 ff., 2588 f.).

    Die für die Entscheidung maßgeblichen rechtlichen Grundsätze sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl.v. 13.6.2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.) geklärt, dessen Ausführungen sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urt.v. 10.6.2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt.v. 16.9.2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603).

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage, wie im Kollisionsfall die Interessen, die durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt sind, zum Ausgleich zu bringen sind (BVerfG, Beschl.v. 13.6.2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.; BGH, Urt.v. 10.6.2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt.v. 16.9.2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603), kann die Verbreitung auch dieser Äußerungen in ihrer konkreten Form als Bestandteil eines Fernsehfilms nicht als rechtswidrig angesehen werden.

    Insoweit besteht hinsichtlich des Schutzes von Kunstwerken epischer oder dramatischer Art kein Unterschied (s. BGH, Urt.v. 16.9.2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603).

    Die für die Entscheidung maßgeblichen rechtlichen Grundsätze sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl.v. 13.6.2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.) geklärt, dessen Ausführungen sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urt.v. 10.6.2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt.v. 16.9.2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603).

  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06

    "Contergan"-Film: LG Hamburg weist Hauptsacheklage ab

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. April 2008, Az. 324 O 281/06, wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Aufhebung des landgerichtlichen Urteils vom 18.4.2008 (324 O 281/06) zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250 000, 00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen.

  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Als juristische Person nimmt sie, da sie, wie ausgeführt, ihr Persönlichkeitsrecht nicht auch auf Art. 1 Abs. 1 GG stützen kann, schon von vornherein eine schwächere Position ein, als dies bei einer natürlichen Person der Fall wäre (vgl. BGH, Urt.v. 3.6.1986, NJW 1986, S. 2951 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Die Ursprungsfassung des Drehbuchs eines Films, der mit Änderungen gegenüber dieser Ursprungsfassung realisiert worden ist, hat dagegen jegliche Funktion und Verwertbarkeit verloren, so dass sie - vergleichbar dem im Zuge einer bloßen Recherche angefertigten Entwurf einer Presseveröffentlichung (vgl. dazu OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 20.2.2002, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38 f.) - nach Fertigstellung der Endfassung vernichtet oder in einer Form archiviert wird, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Daher vermögen Äußerungen auch dann, wenn sie als Tatsachenbehauptungen aufgefasst werden sollten und dann unzutreffend wären, keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu bewirken, wenn ihnen im Hinblick auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit keine Relevanz zukommt (BGH, Urt.v. 11.3.2008, NJW-RR 2008, S. 913 ff., 915).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    (BGH, Urt.v. 8.2.1994, NJW 1994, S. 1281 ff., 1283).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07

    Contergan-Film

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
    Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    GmbH - der Beklagten der Parallelverfahren 7 U 47/08 und 7 U 50/08 - einen zur Ausstrahlung im Fernsehen vorgesehenen Spielfilm produziert, der sich mit den Vorgängen um das Medikament "C............." befasst.
  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    GmbH - der Klägerin der Parallelverfahren 7 U 47/08 und 7 U 49/08 -, Entschädigungsleistungen forderten.

    GmbH - der Beklagten der Parallelverfahren 7 U 47/08 und 7 U 50/08 - einen zur Ausstrahlung im Fernsehen vorgesehenen zweiteiligen Spielfilm produziert, der sich mit den Vorgängen um das Medikament "C.............." befasst.

    Das gilt auch dann, wenn in der Bekanntgabe des Drehbuchs an die mit der Vorbereitung des Fernsehfilms befassten Personen sowie den Kläger und die Klägerin der Parallelverfahren 7 U 47/08 und 7 U 49/08 eine rechtswidrige Verbreitung der Äußerungen gelegen haben sollte.

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 25.03.2009 - 7 U 47/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33080
OLG Braunschweig, 25.03.2009 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2009,33080)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.03.2009 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2009,33080)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. März 2009 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2009,33080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 320; ZPO § ... 320 Abs. 2; ZPO § 320 Abs. 1; In dem Rechtsstreit; ...; hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. N. sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. P. und T. am 25. März 2009; beschlossen

  • Wolters Kluwer
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   OLG Hamburg, 17.12.2008 - 7 U 47/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,45564
OLG Hamburg, 17.12.2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,45564)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,45564)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2008,45564)
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   OLG Braunschweig, 15.01.2009 - 7 U 47/08   

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https://dejure.org/2009,38059
OLG Braunschweig, 15.01.2009 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2009,38059)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.01.2009 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2009,38059)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 7 U 47/08 (https://dejure.org/2009,38059)
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