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OLG Köln, 08.10.2009 - I-7 U 48/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung eines Strafgefangenen
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung eines Strafgefangenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Keine Entschädigung für Strafgefangenen wegen Mehrfachbelegung der Zelle und offener Toilette
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mehrfachzellenbelegung mit offener Toilette
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strafgefangener erhält keine Entschädigung wegen Mehrfachbelegung der Zelle und offener Toilette - Richter sehen keine erheblichen Nachteile für den Gefangenen
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
- OLG Köln, 08.10.2009 - I-7 U 48/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
Auszug aus OLG Köln, 08.10.2009 - 7 U 48/09
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 16.03.2009 - 1 O 457/07 - abgeändert:. - BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …
Auszug aus OLG Köln, 08.10.2009 - 7 U 48/09
Zu berücksichtigen ist auch, ob dem Betroffenen nicht schon durch die Regelungen des Primärrechtsschutzes Genugtuung widerfahren kann (vgl. grundsätzlich BGH Urteil vom 04.11.2004 III ZR 361/03 zitiert nach juris Rz 14 und Rz 15).