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   OLG München, 19.10.2016 - 7 U 4839/12   

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OLG München, 19.10.2016 - 7 U 4839/12 (https://dejure.org/2016,35634)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2016 - 7 U 4839/12 (https://dejure.org/2016,35634)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 7 U 4839/12 (https://dejure.org/2016,35634)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 59/13

    Zur Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht

    Auszug aus OLG München, 19.10.2016 - 7 U 4839/12
    Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof, Az. X ZR 59/13, zu tragen.

    Mit Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13 (BGHZ 206, 165) hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des Senats vom 22.3.2013 aufgehoben und den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Die insoweit gebotene tatrichterliche Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, denen sich Anhaltspunkte für den maßgeblichen Willen der Vertragsparteien entnehmen lassen (BGH, Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, Rdnr. 21), hat der Senat allerdings nicht abschließend vorgenommen, weil es teils bereits an einem wirksamen Widerruf (s.u. unter c) aa)), im Übrigen jedenfalls am groben Undank fehlt (s.u. unter c) bb) bis e)).

    aa) Aus Sicht des Senats sprechen hier für einen auf eine Schenkung gerichteten Willen der Parteien die vom BGH im Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, Rdnr. 25, angeführten Gesichtspunkte, nämlich insbesondere, dass die Parteien die Zuwendungen des Klägers an die Beklagte in Anlage K 2, K 4 und K 6 jeweils als "mittelbare Grundbesitzschenkung" bzw. "mittelbare Grundstücksschenkung" bezeichnet haben.

    Ferner wurde in Anlage K 6 trotz des Erbverzichts die Möglichkeit einer Erbeinsetzung der Beklagten nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern ausdrücklich einbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, Rdnr. 25).

    bb) Allerdings kann es nach dem Urteil des BGH vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, generell und auch hier gegen eine Schenkung sprechen, wenn die Zuwendung wertmäßig deutlich hinter der Erberwartung zurückbleibt (vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 19).

    Der BGH hat im Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, die wesentlichen Rechtsfragen geklärt.

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   OLG München, 22.03.2013 - 7 U 4839/12   

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OLG München, Entscheidung vom 22.03.2013 - 7 U 4839/12 (https://dejure.org/2013,62792)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2013 - 7 U 4839/12 (https://dejure.org/2013,62792)
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