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   OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10   

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https://dejure.org/2011,35614
OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10 (https://dejure.org/2011,35614)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2011 - 7 U 4957/10 (https://dejure.org/2011,35614)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2011 - 7 U 4957/10 (https://dejure.org/2011,35614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Statthaftigkeit des Urkundsprozesses

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vergütungsklage des in der Finanzkrise außerordentlich gekündigten Vorstandsvorsitzenden der HRE im Urkundsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Statthaftigkeit des Urkundsprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Vorstand

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 611, 626; AktG § 93; ZPO § 592; ArbGG § 46
    Zur Vergütungsklage des in der Finanzkrise außerordentlich gekündigten Vorstandsvorsitzenden der HRE im Urkundsprozess

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Urkundenprozess bei Werklohnforderungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 178
  • MDR 2012, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 2122/09

    Urkundenprozess: Vergütungsansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag;

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehalts- und Endurteil des Landgerichts München I vom 15.10.2010, Az. 5 HKO 2122/09, teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 133.333,32 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 02.01.2009 bis 01.02.2009 aus einem Betrag von 66.666,66 Euro sowie ab 02.02.2009 aus einem Betrag von 133.333,32 Euro zu bezahlen.

    Die Klage wird unter Aufhebung des Vorbehalts- und Endurteils des Landgerichts München I vom 15.10.2010 (Az: 5 HK O 2122/09) abgewiesen.

    Die Klage wird unter Aufhebung des Vorbehalts- und Endurteils des Landgerichts München I vom 15.10.2010 (Az: 5 HK O 2122/09) als in der gewählten Prozessart unstatthaft abgewiesen.

    Das Vorbehalts- und Endurteil des Landgerichts München I vom 15.10.2010 (Az: 5 HK O 2122/09) wird aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an das Landgericht München I zurückverwiesen.

  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    Die Beklagte stützt sich auf eine Entscheidung des BGH vom 12.07.2001 (NJW 2001, 3549), in der dieser den Urkundsprozess bei Rückforderungsansprüchen des Bürgen nach erfolgter Zahlung aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern als nicht statthaft angesehen hat und dies u.a. damit begründete, dass die innere Rechtfertigung des Urkundensprozesses und seines Vollstreckungsprivilegs in Form des Vorbehaltsurteils, die in der erhöhten Erfolgswahrscheinlichkeit des von Urkunden gestützten Rechtsschutzbegehrens und der erfahrungsmäßigen Seltenheit von Nachverfahren liege, fehle und deshalb in solchen Fällen das Urkundsverfahren in der Regel unstatthaft sei.

    Ein solcher Grundsatz lässt sich - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht aus der Entscheidung des BGH vom 12.07.2001 (a.a.O.) betreffend den Rückforderungsprozess bei Zahlung aufgrund Bürgschaft auf erstes Anfordern entnehmen.

  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66

    Vollstreckbarkeit eines Urteils

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    (vgl. BGH WM 1966, 758; BAG NJW 2001, 35 m.w. N. aus Rspr. und Lit.; OLG Celle ZIP 2009, 2172; Palandt, BGB, 70. Auflage § 611 Rdnr. 51).
  • BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    So hat der BGH den Urkundsprozess bei der Geltendmachung von Mietforderungen nicht dann als unstatthaft angesehen, wenn der Mieter wegen Mängeln der Mietsache Minderung oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags, deren Voraussetzungen ebenso regelmäßig nicht durch Urkunden nachzuweisen sein werden, geltend macht (vgl. BGH NJW 2007, 1061; 1999, 1408; 2005, 2701 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    So hat der BGH den Urkundsprozess bei der Geltendmachung von Mietforderungen nicht dann als unstatthaft angesehen, wenn der Mieter wegen Mängeln der Mietsache Minderung oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags, deren Voraussetzungen ebenso regelmäßig nicht durch Urkunden nachzuweisen sein werden, geltend macht (vgl. BGH NJW 2007, 1061; 1999, 1408; 2005, 2701 m.w.N.).
  • OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    (vgl. BGH WM 1966, 758; BAG NJW 2001, 35 m.w. N. aus Rspr. und Lit.; OLG Celle ZIP 2009, 2172; Palandt, BGB, 70. Auflage § 611 Rdnr. 51).
  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    So hat der BGH den Urkundsprozess bei der Geltendmachung von Mietforderungen nicht dann als unstatthaft angesehen, wenn der Mieter wegen Mängeln der Mietsache Minderung oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags, deren Voraussetzungen ebenso regelmäßig nicht durch Urkunden nachzuweisen sein werden, geltend macht (vgl. BGH NJW 2007, 1061; 1999, 1408; 2005, 2701 m.w.N.).
  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    An eine aufgrund Verlangens Dritter ausgesprochene betriebsbedingte Druckkündigung - worauf sich die Beklagte vorliegend unter Verweis auf die Äußerungen verschiedener Politiker und insbesondere des Vorsitzenden des Konsortiums der deutschen Kredit- und Versicherungswirtschaft vom 11.12.2008, Bänziger, stützt - sind dabei auch bei der Entlassung von Arbeitnehmern strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG NJW 1991, 2307; NZA 1996, 581).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    An eine aufgrund Verlangens Dritter ausgesprochene betriebsbedingte Druckkündigung - worauf sich die Beklagte vorliegend unter Verweis auf die Äußerungen verschiedener Politiker und insbesondere des Vorsitzenden des Konsortiums der deutschen Kredit- und Versicherungswirtschaft vom 11.12.2008, Bänziger, stützt - sind dabei auch bei der Entlassung von Arbeitnehmern strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG NJW 1991, 2307; NZA 1996, 581).
  • BGH, 19.11.1957 - VIII ZR 409/56

    Abstandszahlungen an Grundstückseigentümer

    Auszug aus OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
    Die analoge Anwendung einer Ausnahmevorschrift ist grundsätzlich unzulässig ( BGH NJW 1989, 460; BGHZ 26, 78, 83).
  • BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 121/88

    Verbot von Darlehensgeschäften im Reisegewerbe bei Finanzierungsleasingverträgen

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - 3 U 3/05

    Zur Statthaftigkeit eines Urkundenprozesses bei vertraglich vereinbarter

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Die überwiegend vertretene Gegenauffassung hält für die Statthaftigkeit der Klage im Urkundenprozess die Vorlage sich auf die Klageforderung beziehender Urkunden bei Nichtbestreiten nicht für schlechthin entbehrlich (vgl. OLG München, Urt. v. 21.09.2011 - 7 U 4957/10, MDR 2012, 186, juris Rn. 34: Unstatthaftigkeit des Urkundenprozesses bei Fehlen jeglicher [beweisgeeigneter] Urkunden), sondern gibt die Möglichkeit, "Lücken", die bei dem geführten Urkundenbeweis vorhanden sind, dadurch "auszufüllen", dass unstreitige oder zugestandene Tatsachen nicht als beweisbedürftig zu werten sind (BGH, Urt. v. 24.04.1974 - VIII ZR 211/72, BGHZ 62, 286 = NJW 1974, 1199, 1200 f.; OLG Köln, Beschl. v. 10.06.2014 - 11 U 74/14, MDR 2014, 1022 f.; OLG München, Beschl. v. 23.12.2011 - 7 U 3385/11, juris Rn. 11; Dötsch, NZBau 2013, 767; Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 592 Rn. 11).
  • OLG Köln, 10.06.2014 - 11 U 74/14

    Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen im Urkundenverfahren

    Dies entspreche zwar der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, werde mittlerweile aber durch obergerichtliche Entscheidungen (OLG Schleswig NJW 2014, 945 = NZBau 2013, 764 mit Anm. Dötsch; zust. Leidig/Jöbges NJW 2014, 892; OLG München ZIP 2012, 178 = BeckRS 2012, 29041) infrage gestellt.

    Sie verneint die Statthaftigkeit der Urkundenklage deshalb, weil der Kläger zum Beweis seiner Forderung überhaupt keine Urkunden vorgelegt hatte (ZIP 2012, 178, 179).

  • OLG München, 20.03.2012 - 7 U 3199/11

    Urkundenprozess: Ausdruck elektronischer Dokumente als zulässiges Beweismittel

    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Senats vom 21.9.2011 (Az.: 7 U 4957/10, nach Juris Rz. 34) beruft, handelt es sich um keinen vergleichbaren Fall.
  • OLG Schleswig, 30.08.2013 - 1 U 11/13

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit bei Geltendmachung von Werklohnforderungen vor

    Dies folge aus dem Wortlaut des § 597 Abs. 2 ZPO, nach dem die Klage auch dann als unstatthaft abzuweisen sei, wenn der Beklagte zwar säumig sei oder er den Klagegründen nicht widerspreche, sondern andere Einwendungen gegen den Anspruch vorbringe, die Anspruchsvoraussetzungen aber nicht durch Urkunden vollständig belegt seien (MK/Braun, ZPO, 4. Aufl., § 592, Rn. 14; Wieczorek/Schütze/Olzen, ZPO, 3. Aufl., § 592, Rn. 30; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 592, Rn. 11; OLG München MDR 2012, 186).
  • OLG Schleswig, 03.11.2015 - 3 U 10/15

    Energieertrag garantiert: Zahlung kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden!

    Demgegenüber wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses voraussetze, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, auch zugestandene und nicht bestrittene Tatsachen durch Urkunden beweisbar sein müssen (OLG Schleswig, 1. Zivilsenat, NJW 2014, 945; OLG München MDR 2012, 186; MüKo/Braun, ZPO, 4. Aufl., § 592 Rn. 14; vermittelnd: Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 592 Rn. 11).
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