Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00   

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https://dejure.org/2001,14279
OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2001,14279)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2001 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2001,14279)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2001,14279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wächteramt der Presse gegenüber Unternehmen (Mody Bank)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 824
    Begriff der Meinungsäußerung; Zulässigkeit kritischer Äußerungen über die wirtschaftliche Situation eines Gewerbebetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 824, 826, 840; StGB § 186; GG Art. 5; ZPO § 256; KWG §§ 10, 35
    Kein Schadensersatzanspruch einer durch eine negative Presseveröffentlichung in Liquiditätsschwierigkeiten geratenen Bank ("Mody Bank/FOCUS")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1409
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98

    Korrektur falscher Angaben durch den VN vor Ermittlungen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Die Frage, ob entgegen der Ansicht der Klägerin die Verpflichtungserklärungen der Garanten nicht den einzigen Zweck hatten, die Aufnahme der Klägerin in den Einlagensicherungsfond zu ermöglichen, ist bereits vom Senat beantwortet worden, Zwecks Vermeidung unnötiger Wiederholungen kann auf das allen Parteien bekannte Urteil des Senats vom 16. November 1999 zum Aktenzeichen 7 U 105/98 verwiesen werden.
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfG in NJW 1993, 1845 (1846)); desgleichen, wenn die Meinungsäußerung bereits erwiesen falsche oder bewusst unwahre tatsächliche Elemente enthält, wobei im letzten Fall an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt wirken können (BVerfG a.a.O.).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 324/99

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Verbindlichkeiten von Gesellschaften

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Das Urteil ist rechtskräftig (vgl. Beschluss des BGH IX ZR 324/99).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Denn dürfte die Presse, falls der wirtschaftliche Ruf eines Unternehmens gefährdet ist, nur Informationen verbreiten, an deren Zuverlässigkeit zu zweifeln sie im Zeitpunkt der Veröffentlichung ernstlich keinen Anlass hat, dann könnte sie ihre durch Art. 51 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgaben bei der öffentlichen Meinungsbildung, ihr "Wächteramt" nicht durchweg erfüllen, dies schon deshalb nicht, weil ihre ohnehin begrenzten Mittel zur Ermittlung der Wahrheit durch den Zwang, aktuell zu bleiben, verkürzt sind ( vgl. BGH NJW 1977, 1288 ff.).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Die Frage, ob bei der Anspruchsprüfung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen schädigender Meinungsäußerungen sich der Äußernde auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen entsprechend § 824 Abs. 2 BGB berufen kann, braucht hier nicht abschließend beantwortet zu werden, weil es einer entsprechenden Anwendung nur bedürfte, wenn eine angemessene Lösung nicht schon auf anderer Weise gewährleistet wäre, Das ist aber bei Gewerbe schädigenden Meinungsäußerungen, so der Bundesgerichtshof in BGHZ 65, 325 (338), im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB dann der Fall, wenn der Grundsatz der Meinungsäußerungsfreiheit ernst genommen und dem Recht des Art. 5 GG im Verhältnis zum Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb die ihm zukommende Stellung eingeräumt wird.
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Sofern sich, wie häufig, Tatsachen und Meinungen vermengen, kommt es darauf an, ob der Schwerpunkt auf der Mitteilung tatsächlicher Vorgänge oder Zustände liegt oder aber der Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 - NJW 2015, 773; OLG Hamm, Urt. v. 18.04.2012 - 13 U 174/11 - juris; Urt. v. 11.05.2010 - 4 U 14/10 - juris; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Dabei bedürfen die Medien besonderer Freiräume, damit sie ihre Aufgabe, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, effizient wahrnehmen können (vgl. BGH, Urt. v. 03.05.1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331; zum "Wächteramt" der Presse auch OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 - juris; siehe auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 423; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Das bedeutet aber nicht, dass jede abwertende Beurteilung der Prüfung, ob sie auf hinreichenden Anknüpfungspunkten basiert, von vornherein entzogen ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Auch dort muss mit Blick auf die möglicherweise massiven nachteiligen Folgen für das betroffene Unternehmen irgendein sachbezogener Anlass für eine abwertende Kritik bestanden haben und es müssen hinreichende Anknüpfungspunkte dafür recherchiert worden sein (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines

    Dabei bedürfen die Medien besonderer Freiräume, damit sie ihre Aufgabe, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, effizient wahrnehmen können (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331; zum "Wächteramt" der Presse auch Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Das bedeutet aber nicht, dass jede abwertende Beurteilung der Prüfung, ob sie auf hinreichenden Anknüpfungspunkten basiert, von vornherein entzogen ist (vgl. Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 9.10.2001 - 7 U 50/00 - zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 7 U 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4690
OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2000,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2000 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2000,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2000 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2000,4690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AKB, § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst d AKB, § 242 BGB
    Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufige Deckung durch Aushändigung der Doppelkarte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilkaskoversicherung ; Deckungsschutz ; Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung; Doppelkarte ; Versicherungsschutz

  • Judicialis

    AKB § 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I d; VVG § 1; VVG § 49
    Vorläufiger Kaskodeckungsschutz durch Aushändigung der Deckungskarte L

  • rechtsportal.de

    Teilkaskoversicherung - Aushändigung der Doppelkarte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 2 O 426/98
  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 7 U 50/00

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 969 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06

    Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei

    Eine solche gegenteilige Erklärung muss eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass entgegen dem Wunsch des Versicherungsnehmers vorläufig nur das Haftpflichtrisiko gedeckt ist; ein bloß formularmäßiger Hinweis auf der Doppelkarte genügt dagegen nicht (BGH VersR 1999, 1274f; OLG Köln, VersR 2002, 970f; OLG Frankfurt, ZfSch 2001, 21f; OLG Saarbrücken aaO.).
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Rechtsprechung
   SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28371
SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00 (https://dejure.org/2002,28371)
SG Dresden, Entscheidung vom 21.06.2002 - S 7 U 50/00 (https://dejure.org/2002,28371)
SG Dresden, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - S 7 U 50/00 (https://dejure.org/2002,28371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit; Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 264/74

    Einnierigkeit - Grad der MdE in der Unfallversicherung von 20 vH - Begriff der

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Aus diesem Grund zieht das erkennende Gericht zur Begründung der MdE die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (im Folgenden: AHP) heran und stellt ergänzend auf die eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule der Klägerin ab (vgl. in Bezug auf die Methode Urt. d. BSG v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74).

    Jedoch bestehen nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74) grundsätzlich weder rechtlich noch medizinisch fundierte Unterschiede zwischen der MdE-Bemessung im Unfallversicherungs- und im Versorgungsrecht, so dass der Rückgriff auf die AHP jedenfalls solange sachgerecht erscheint, wie sich für das Unfallversicherungsrecht noch keine eigenständigen MdE-Erfahrungswerte herausgebildet haben.

    Das BSG hat in einem Fall, in dem ein Versicherter aufgrund des unfallbedingten Verlustes einer Niere nur noch mittelschwere Arbeiten in geschlossenen Räumen ausführen konnte, eine MdE von mindestens 20 v.H. angenommen (Urt. v. 27. Januar 1976 - Az.: 8 RU 264/74); im Vergleich hierzu sind die Erwerbsmöglichkeiten der Klägerin auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt etwa gleichstark eingeschränkt, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt im vorliegenden Fall eine MdE von 20 v.H. gerechtfertigt ist.

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt eine Tätigkeitsaufgabe im Sinne der BK Nr. 2108 entsprechend ihrem Präventionszweck erst dann vor, wenn das Heben und Tragen schwerer Lasten bzw. Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung in vollem Umfang aufgegeben wurden (Urt. v. 22. August 2000 - Az.: B 2 U 34/99).

    Bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS bzw. HWS können nur unter den folgenden Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden (z.B. Urt. d. BSG v. 22. August 2000 - Az.: B 2 U 34/99 R):.

    Das Tatbestandsmerkmal des Zwangs zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten setzt voraus, dass die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich objektiv aufgegeben hat, wobei es auf das Motiv des Versicherten nicht ankommt (Urt. d. BSG v. 22. August 2000 - Az.: B 2 U 34/99 R m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - L 15 U 89/95

    Berufskrankheit Nr. 2108 - bandscheibenbedingte Erkrankungen der

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Weitgehend anerkannt ist, dass der Zustand der Wirbelsäule bei jedem Menschen durch ein Zusammenwirken anlagebedingter Faktoren und der beruflichen und außerberuflichen Belastung der Wirbelsäule bestimmt wird (z.B. Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995 - Az.: L 15 U 89/95; Ludolph/Schröter, Die BG 1993, 738 ff, S. 739; Hartmann, Arbeitsmedizin, Umweltmedizin, Sozialmedizin 1999, 320 ff, S. 320; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, M 2108, S. 29; Erlenkämper, Die BG 1996, 846 ff, S. 850, 853).

    Angesichts der Tatsache, dass der Verordnungsgeber berufliche Belastungen, die die arbeitstechnischen Voraussetzungen der BK Nr. 2108 erfüllen, als generell geeignet ansieht, bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS zu verursachen (Indizwirkung des Berufskrankheitentatbestandes; Erlenkämper, a.a.O., S. 849) wird sich der ursächliche Zusammenhang im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne zwischen beruflicher Tätigkeit und einer solchen Erkrankung kaum einmal überzeugend verneinen lassen, wenn eine Tätigkeit, die wie im vorliegenden Fall diese Voraussetzungen erfüllt, langjährig (hier: ca. 27 Jahre) ausgeübt wurde (Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995, Az.: L 15 U 89/95).

    Die Rechtsprechung (Urt. d. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26. September 1995 - Az.: L 15 U 89/95; Beschluss d. BSG v. 31. Mai 1996 - Az.: 2 BU 237/95) sowie die neuere medizinische Literatur (Seidler/Bolm-Audorff u.a., Zbl. Arbeitsmed. 51 (2002), 313 ff, S. 321) sind dem jedoch nicht gefolgt.

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Die vorstehend aufgeführten rechtlichen Grundsätze gelten entgegen der Annahme von Woitowitz (Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin 1996, 209 ff, S. 210) auch im Berufskrankheitenrecht und insbesondere auch für die BKen Nr. 2108 bis 2110 (Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96 sowie Urt. d. Sächs. LSG v. 24. August 2000 - Az.: L 2 U 3/00; Mehrtens/Perlebach, E § 9 SGB VII, S. 21 ff sowie M 2108, S. 29/30).

    Insbesondere kann auch bei diesen Berufskrankheiten der Ursachenzusammenhang nicht allein deswegen ausgeschlossen werden, weil neben der berufsbedingten schädigenden Einwirkung auch anlagebedingte Faktoren als wesentliche (Mit-)Ursache der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS anzuerkennen sind (so ausdrücklich Urt. d. BSG v. 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Nach der in ständiger Rechtsprechung des BSG auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre von der rechtlich wesentlichen Bedingung sind daher nur die Bedingungen ursächlich, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. Urt. v. 14. Oktober 1955 = BSGE 1, 254, 256 sowie v. 20. Januar 1987 = BSGE 61, 127, 129) [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86].

    Auf Grundlage der Kausalitätslehre von der rechtlich-wesentlichen Bedingung ist der Ursachenzusammenhang nach ständiger Rechtsprechung des BSG bereits dann zu bejahen, wenn er hinreichend wahrscheinlich ist (Urt. v. 02. Februar 1978 = BSGE 45, 285, 287 sowie v. 20. Januar 1987 = BSGE 61, 127, 129) [BSG 20.01.1987 - 2 RU 27/86].

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Allerdings haben sich nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 02. Mai 2001 - Az.: B 2 U 24/00 R) zur BK Nr. 2108 bisher noch keine allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätze herausgebildet.
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 7/89
    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Lässt sich jedoch eine anlagebedingte Schädigung nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen, darf sie bei der Abwägung, welche von mehreren Mitursachen als rechtlich wesentlich anzusehen ist, nicht mit einbezogen werden (Urt. d. BSG v. 06. Dezember 1989 - Az.: 2 RU 7/89 m.w.N.).
  • SG Dresden, 14.01.2002 - S 7 U 71/99

    Berufskrankheit - Hals- und Brustwirbelsäule - Relation zwischen

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Bezüglich der von Schröter (in: 3. Gutachten-Kolloquium am 03. Juni 2001, Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Abschnitt F, S. 10 ff) und Morgenthaler/Weber (in: Weber/Valentin: Begutachtung ...., 61 ff, S. 72) und ihnen folgend LSG Niedersachsen (Urt. v. 06. April 2000 - Az.: L 6 U 163/99 ZVW) aufgestellten These, eine BK Nr. 2108 könne nur bei Vorliegen eines "belastungskonformen" Schadensbildes anerkannt werden, verweist das Gericht auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 14. Januar 2002 (Az.: S 7 U 71/99 = Breithaupt 2002, 442 ff, Pkt. B II 2 d bb).
  • LSG Niedersachsen, 06.04.2000 - L 6 U 163/99

    Zur Frage der Entschädigung einer BK Nr. 2108

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Bezüglich der von Schröter (in: 3. Gutachten-Kolloquium am 03. Juni 2001, Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Abschnitt F, S. 10 ff) und Morgenthaler/Weber (in: Weber/Valentin: Begutachtung ...., 61 ff, S. 72) und ihnen folgend LSG Niedersachsen (Urt. v. 06. April 2000 - Az.: L 6 U 163/99 ZVW) aufgestellten These, eine BK Nr. 2108 könne nur bei Vorliegen eines "belastungskonformen" Schadensbildes anerkannt werden, verweist das Gericht auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 14. Januar 2002 (Az.: S 7 U 71/99 = Breithaupt 2002, 442 ff, Pkt. B II 2 d bb).
  • SG Dresden, 29.11.2002 - S 7 U 130/99

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
    Dr. Bolm-Audorff, der maßgeblich an der Erarbeitung der BK Nr. 2108 beteiligt war, in einem anderen Fall (S 7 U 130/99; Stellungnahme vom 15. Oktober 2001) ausgeführt:.
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90

    Entschädigung einer Krankheit als Folge einer Berufskrankheit - Verletzung des

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

  • SG Gießen, 15.12.1998 - S 1 U 1473/95
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.1997 - L 2 U 2804/96

    Anerkennung einer Berufskrankheit bei bandscheibenbedingten Erkrankung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 17 U 296/97

    Gewährung von Verletztenrente; Degenerationen im Bereich der Halswirbelsäule

  • BSG, 11.12.1963 - 5 RKn 31/60
  • LSG Berlin, 16.09.1999 - L 3 U 235/96

    Zur Anerkennung einer Berufskrankheit der Lendenwirbelsäule

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • LSG Sachsen, 24.08.2000 - L 2 U 3/00

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren Zugunstenverfahren - keine neue

  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
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Rechtsprechung
   SG Dresden, 12.06.2002 - S 7 U 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22831
SG Dresden, 12.06.2002 - S 7 U 50/00 (https://dejure.org/2002,22831)
SG Dresden, Entscheidung vom 12.06.2002 - S 7 U 50/00 (https://dejure.org/2002,22831)
SG Dresden, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - S 7 U 50/00 (https://dejure.org/2002,22831)
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Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Anlageleiden - Krankheitsverlauf - MdE-Bemessung - soziales Entschädigungsrecht: Anhaltspunkte 1996

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 162
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 12.03.2003 - L 17 U 147/02

    Vorliegen einer Berufskrankheit; Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente;

    Es bedarf auch hier der Abwägung aller Umstände des Einzelfalles (so SG Dresden, Urteil vom 12.06.2002 Az: S 7 U 50/00).
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